La Commune de Plan-les-Ouates réaménagement et renaturation du Ru-Malet à Plan-les-Ouates; réduction des risques d'inondation

La Commune de Plan-les-Ouates réaménagement et renaturation du Ru-Malet à Plan-les-Ouates; réduction des risques d’inondation Réaménagement et renaturation du Ru-Malet | Plan-les-Ouates Réaménagement et renaturation du Ru-Malet La Commune investit dans la renaturation et des mesures de gestion des risques de ruissellement et d’inondation sur le secteur du Ru-Malet et Pré-du-Camp. Généralités et objectif du projet Les épisodes pluvieux intenses observés ces dernières années, et plus particulièrement les orages exceptionnels de juin 2024 et de juin 2026, ont mis en évidence la vulnérabilité du secteur du Ru-Malet et du Pré-du-Camp face aux risques de ruissellement et d’inondation. Ces événements ont également rappelé le rôle essentiel du Ru-Malet comme infrastructure naturelle contribuant à la régulation des écoulements tout en constituant un réservoir de biodiversité remarquable au cœur du territoire communal. ...

August 12, 2026

Norge vertskap for IPY-5 i Tromsø; over 100 millioner kroner budsjett

Norge vertskap for IPY-5 i Tromsø; over 100 millioner kroner budsjett Norge skal være vertskap for det internasjonale polaråret 2032–2033 Norge skal være vertskap for det internasjonale polaråret 2032–2033 Norge tar en ledende rolle i global polarforskning når UiT Norges arktiske universitet sammen med Norsk Polarinstitutt og partnere fra Sør-Korea og Chile skal lede sekretariatet for det femte internasjonale polaråret (IPY-5). Nyheten ble annonsert av statsminister Jonas Gahr Støre under Arendalsuka onsdag 12. august. Tromsø blir hovedbase for koordineringen av global forskning knyttet til polområdene i en tiårsperiode før, under og etter selve polaråret i 2032–2033. ...

August 12, 2026

Armasuisse Immobilien entwickelt Netto-Null-Portfoliostrategie (N0PS) in der Schweiz; 2040 klimaneutraler Portfoliobetrieb.

Armasuisse Immobilien entwickelt Netto-Null-Portfoliostrategie (N0PS) in der Schweiz; 2040 klimaneutraler Portfoliobetrieb. Netto-Null-Portfoliostrategie (N0PS). Strategie-Methodik und Massnahmen zur Erreichung Netto-Null bis 2040 für armasuisse Immobilien,Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW In diesem Forschungsprojekt wurde für armasuisse Immobilien – einen der grössten Immobilienbesitzer der Schweiz - eine Netto-Null-Portfoliostrategie entwickelt. Dazu wurden auf Basis von Kennzahlen der einzelnen Immobilien Szenarien für verschiedene Absenkpfade mit entsprechenden Massnahmen hin zu Netto-Null evidenzbasiert aufgezeigt. Armasuisse Immobilien (arImmo) möchte mit ihrem Portfolio bezüglich Treibhausgasemissionen (THGE) Netto-Null erreichen. Während zur Reduktion der direkten und indirekten THGE bereits Massnahmen ergriffen werden, sollen nun auch die grauen THGE, soweit es geht, reduziert werden. Bisher ist unklar, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Einerseits gibt es keinen Absenk- oder Entwicklungspfad für die grauen THGE, der aufzeigt, wohin geplante und zukünftige bauliche Massnahmen führen, andererseits ist unklar, welche Massnahmen in welcher Intensität anzupassen respektive umzusetzen sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Immobilien bis 2040 klimaneutral betrieben werden und entsprechende Sanierungsmassnahmen (v.a. Heizungsersatz) umgesetzt sind. ...

August 12, 2026

Axpo und Vitol starten LNG-Betankung im Hafen von Civitavecchia; Dekarbonisierung der Kreuzfahrtbranche beschleunigt

Axpo und Vitol starten LNG-Betankung im Hafen von Civitavecchia; Dekarbonisierung der Kreuzfahrtbranche beschleunigt Axpo und Vitol starten LNG-Betankung im grössten Kreuzfahrthafen Italiens | Axpo 12.08.2026 – Axpo und Vitol haben die erste LNG-Betankung (Flüssigerdgas) im Hafen von Civitavecchia in Italien abgeschlossen und dabei ein Flaggschiff einer führenden internationalen Kreuzfahrtgesellschaft betankt. Darum geht’s: Italiens führender Kreuzfahrthafen und Europas zweitgrösster Hafen bietet nun ebenso wie Genua und Neapel LNG-Betankungsdienste an. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Entwicklung der Infrastruktur und der Dienstleistungen für alternative Schiffskraftstoffe in italienischen Häfen dar. Die «Green Pearl», ein von Axpo betriebenes italienisches Bunkerschiff, mit einer Kapazität von 7.500 m³, führte Sontagvormittag am Liegeplatz 18 in Civitavecchia sicher eine Schiff-zu-Schiff-Betankung durch. Die von Axpo betriebene «Green Pearl» wurde im Jahr 2026 in Betrieb genommen und ist für Schiff-zu-Schiff- sowie Schiff-zu-Lkw-Betankungsvorgänge in italienischen Häfen vorgesehen. Simone Demarchi, CEO von Axpo Italia, erklärte: «Dieser jüngste Vorgang zeigt die Fähigkeit unserer Lieferkette, schnell zu wachsen und den Anforderungen führender internationaler Kreuzfahrtgesellschaften gerecht zu werden. In den kommenden Jahren werden die Schifffahrts- und Kreuzfahrtbranche dazu aufgefordert sein, ihren Weg zur Dekarbonisierung zu beschleunigen. Heute ist LNG eine der bedeutendsten und am leichtesten verfügbaren Lösungen, um diesen Wandel zu unterstützen.» Stefan Dubbeldam, Leiter des Bereichs Small Scale LNG & LNG Bunkering bei Vitol, fügte hinzu: «LNG und Bio-LNG spielen eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung der Emissionen aus der Betankung. Vitol ist weltweit entlang der gesamten Wertschöpfungskette engagiert, von der vorgelagerten Bio-LNG- und LNG-Produktion und -Abnahme bis hin zu Lösungen für Kunden durch unsere LNG-Bunkerschiff-Flotte.» Die Ausweitung der Axpo-Präsenz auf Civitavecchia, den wichtigsten Seehafen Roms, folgt auf die Einführung der LNG-Schiff-zu-Schiff-Betankung in Genua Ende 2025 und in Neapel im Mai dieses Jahres. Axpo hat sich zum Ziel gesetzt, eine eigene Lieferkette für emissionsarme Kraftstoffe für den Schifffahrts- und Schwerlastverkehrssektor aufzubauen. Neben der «Green Pearl» hat das Unternehmen zudem die «Alisios LNG» gechartert, ein neues Bunkerfahrzeug mit einer Kapazität von 12.500 m³ für emissionsarme Kraftstoffe, das im vergangenen März in Spanien in Betrieb genommen wurde. Corporate Communications

August 12, 2026

Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Nachweis kein unerwünschter Ausweichverkehr nötig

Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 in Bern um; Nachweis kein unerwünschter Ausweichverkehr nötig Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat setzt Motion Schilliger zu Tempo 30 um Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat will verhindern, dass Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen den Verkehr in die Wohnquartiere verlagern. Deshalb muss künftig in einem Gutachten nachgewiesen werden, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr führen. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung beschlossen. ...

August 12, 2026

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative Finanzplatz-Initiative in Bern; kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative Finanzplatz-Initiative in Bern; kein zusätzlicher Regulierungsbedarf. Bundesrat lehnt Finanzplatz-Initiative ab Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bern, 12.08.2026 — Der Bundesrat wird dem Parlament die Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das hat er an seiner Sitzung vom 12. August 2026 beschlossen. Der Bundesrat setzt sich bereits für eine nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er hält jedoch die von der Initiative zusätzlich geforderten Verbote im internationalen Kontext für fraglich. ...

August 12, 2026

Gastgewerbe-Unternehmen in Deutschland beachten EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ab 27. September 2026; Abmahnungen und ggf. hohe Bußgelder.

Gastgewerbe-Unternehmen in Deutschland beachten EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ab 27. September 2026; Abmahnungen und ggf. hohe Bußgelder. Vorsicht bei Werbung mit Umwelt-Begriffen! “Schmeck den Süden”-Genuss außer Haus Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastgewerbe EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September Vorsicht bei Werbung mit Umwelt-Begriffen! „In unserem Betrieb legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit.“ Vorsicht: Dieser Satz darf so ab 27. September nirgendwo mehr stehen! Denn ab diesem Tag gilt die EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing. Bedeutet für Sie als Unternehmer unter anderem: Sie dürfen nicht mehr mit allgemeinen Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ für Ihren Betrieb werben, ohne diese zu konkretisieren und beweisbar belegen zu können. ...

August 12, 2026

Rhein Niedrigwasser reduziert Frachtkapazität auf dem Rhein um 3 Mio t/Monat, belastet Industrie in Deutschland; 0,1–0,2% BIP-Dämpfung im Q3 2025

Rhein Niedrigwasser reduziert Frachtkapazität auf dem Rhein um 3 Mio t/Monat, belastet Industrie in Deutschland; 0,1–0,2% BIP-Dämpfung im Q3 2025 Niedrigwasser: Wenn der Rhein zum Engpass wird | Sustainability | Haufe Klimastrategien - von regulatorischer Pflichtübung zum wichtigen Werttreiber Wenn der Rhein zum Engpass wird Der Rhein führt derzeit sehr niedrige Wasserstände. Ganze Industriezweige kämpfen mit unterbrochenen Lieferketten, explodierenden Frachtkosten und einer Logistikinfrastruktur, die an ihre Grenzen stößt. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft rechnet mit einem Wertschöpfungsausfall von einer bis zwei Milliarden Euro. Was müssen Unternehmen jetzt anders machen? ...

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge.

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge. Drucksache 18 / 319 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 319 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelas­ tungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einfüh­ rung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antrags­ vorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden. 19.1 Ausgangslage 19.1.1 Körperschaftswald in Baden-Württemberg Das Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) unterscheidet drei Waldei­ gentumsarten: Staatswald, Körperschaftswald sowie Privatwald. Rund 38 % der Landesfläche ist Wald. Davon entfallen rund 40 % auf die Waldeigentumsart Kör­ perschaftswald. Der Anteil des Privatwaldes liegt bei rund 36 % und der Staats­ waldanteil bei rund 24 %. Körperschaftswald ist in § 3 Absatz 2 LWaldG definiert als „Wald im Allein­ eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonsti­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: ...

August 12, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Ersatzgeld für Windkraftanlagen im Außenbereich; 8,3 Mio € zweckgebundene Ersatzzahlungen

Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Ersatzgeld für Windkraftanlagen im Außenbereich; 8,3 Mio € zweckgebundene Ersatzzahlungen Drucksache 18 / 322 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 322 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das gutachterliche Verfahren zur Bewertung des Eingriffs in das Land­ schaftsbild ist sehr aufwendig und die Ermittlung der Höhe des Ersatz­ gelds nicht objektiv nachvollziehbar. In Anbetracht der steigenden An­ zahl an Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist es wichtig, das Verfahren zur Festsetzung der Ersatzgelder zu vereinfachen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Das Ersatzgeld sollte in angemessener Höhe und auf der Grundlage landeseinheitlicher objektiver und klar nachvollziehbarer Kriterien erhoben werden. 22.1 Ausgangslage Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise). Diese Genehmigung schließt grundsätzlich andere die Anlage betreffende Genehmigungen und Festsetzungen mit ein. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich stellt gemäß Naturschutzrecht einen Ein­ griff in Natur und Landschaft dar. Sie beeinträchtigen in der Regel das Land­ schaftsbild erheblich. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Soweit dies nicht möglich ist, haben die Verursacher Ersatzzahlungen zu leisten. Dies tritt bei der Errichtung von Windkraftanlagen für den Eingriff in das Landschaftsbild regelmäßig ein. Die Höhe der Ersatzzahlung wird in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgesetzt. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 22 – Windkraftanlagen im Außenbereich – Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Ersatzgeld ...

August 12, 2026