SWEG nimmt elf neue Busse des Typs Mercedes-Benz Citaro in Betrieb in Weil am Rhein/Lörrach; Partikelmasse um 90% reduziert

SWEG nimmt elf neue Busse des Typs Mercedes-Benz Citaro in Betrieb in Weil am Rhein/Lörrach; Partikelmasse um 90% reduziert Weil am Rhein/Lörrach: SWEG nimmt elf neue Busse in Betrieb Lörrach: SWEG nimmt elf neue Busse in Betrieb Moderne Fahrzeuge machen den Busverkehr umweltfreundlicher und erhöhen die Qualität des Nahverkehrs Die SWEG Bus GmbH nimmt in ihrem Verkehrsbetrieb Weil am Rhein Lörrach elf neue Busse des Typs Mercedes-Benz Citaro in Betrieb. Die Fahrzeuge – zehn Solobusse und ein Gelenkbus – bieten modernste, effiziente sowie umweltschonende Technik. Eingesetzt werden sie unter anderem in den Stadtverkehren in Weil am Rhein und Lörrach. „Wir investieren gezielt in die Zukunft des Nahverkehrs in Weil am Rhein, Lörrach und Umgebung“, sagt Thomas Lang, SWEG-Bus-Regionalleiter Süd. „Wir wissen, dass es in den vergangenen Monaten hin und wieder zu Fahrzeugausfällen gekommen ist. Die neuen Fahrzeuge erhöhen nun die Verfügbarkeit unserer Flotte und sind ein wichtiger Baustein, um die Qualität unseres Angebots dauerhaft weiter zu verbessern.“ ...

August 6, 2026

Antragsteller beantragen Fördermittel E.2 – Prävention von Schäden durch Biber in Sachsen; Obergrenze 50.000 EUR

Antragsteller beantragen Fördermittel E.2 – Prävention von Schäden durch Biber in Sachsen; Obergrenze 50.000 EUR Ausfüllhinweise Stand: 01.08.2026 Ausfüllhinweise zur Antragstellung für den Fördergegenstand E.2 – Prävention von Schä- den durch Biber - Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023) Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderberatung in den Förder- und Fachbildungszentren des LfULG in Zwickau, Kamenz und Wurzen bevor Sie einen Förderantrag stellen. Dann können Fragen, die sich im Zu- sammenhang mit dem geplanten Vorhaben ergeben, bereits vorab geklärt werden. ...

August 6, 2026

Coswig investiert in Straßeninfrastruktur in Coswig; Fertigstellung Gartenstraße Mitte August 2026

Coswig investiert in Straßeninfrastruktur in Coswig; Fertigstellung Gartenstraße Mitte August 2026 Coswig investiert in Straßeninfrastruktur - coswig.de 06.08.2026 15:09 von Alexandra Prüfer Die Große Kreisstadt Coswig investiert kontinuierlich in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Verkehrsinfrastruktur. In den vergangenen Monaten konnten mehrere Straßenbaumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden. Mit der Gartenstraße befindet sich derzeit ein weiteres wichtiges Bauvorhaben in der Endphase der Umsetzung. Neben der Erneuerung von Fahrbahnen und Gehwegen legt die Stadt besonderen Wert auf nachhaltige Bauweisen. Dazu gehören unter anderem wasserdurchlässige Parkstreifen, die das Regenwasser besser versickern lassen, sowie neue Baumstandorte, die zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen. ...

August 6, 2026

Kommunalservice Jena investiert in Bewässerung, Pflege und klimagerechte Nachpflanzungen zur Sicherung des Stadtbaumbestands in Jena; 2.273 Jungbäume im Schichtbetrieb bewässert

Kommunalservice Jena investiert in Bewässerung, Pflege und klimagerechte Nachpflanzungen zur Sicherung des Stadtbaumbestands in Jena; 2.273 Jungbäume im Schichtbetrieb bewässert Trockenheit und Wasserstress | KommunalServiceJena Die Folgen des Klimawandels sind auch in Jena deutlich spürbar – besonders für die Stadtbäume. Längere Hitzeperioden, ausbleibender Regen und trockene Böden setzen den Bäumen zunehmend zu. Der Kommunalservice Jena (KSJ) investiert deshalb verstärkt in Bewässerung, Pflege und klimagerechte Nachpflanzungen, um den Baumbestand langfristig zu sichern. ...

August 6, 2026

Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erlassen Allgemeinverfügungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern in Osnabrück; Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt

Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erlassen Allgemeinverfügungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern in Osnabrück; Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr untersagt Allgemeinverfügung erlassen: Wasser sparen und Gewässer schützen | Landkreis Osnabrück Montag - Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr Allgemeinverfügung erlassen: Wasser sparen und Gewässer schützen Osnabrück. Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. ...

August 6, 2026

Anita Jost Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasserwärmepumpe Heimiswilstrasse 19, Burgdorf; Einsprachefrist bis 7. September 2026

Anita Jost Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasserwärmepumpe Heimiswilstrasse 19, Burgdorf; Einsprachefrist bis 7. September 2026 Stadt Burgdorf - Heimiswilstrasse 19 Heimiswilstrasse 19 06.08.2026 Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft- Wasserwärmepumpe Baupublikation Gesuchstellende Anita Jost, Heimiswilstrasse 19, 3400 Burgdorf Projektverfassende GLB Genossenschaft, Sarah Aeschbacher, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt Projektstandort Heimiswilstrasse 19, Burgdorf Parzelle Nr. 912 Bauvorhaben Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft- Wasserwärmepumpe Nutzungszone Mischzone 3b Schutzgebiet Strassenraumbepflanzung, Gewässerraum Ausnahme Nach Art. 25, 26 KWaG und 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands Auflagestelle Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch ...

August 6, 2026

BBV fordert mehr Praxistauglichkeit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in der EU; Freiwilligkeit statt Auflagen, Bürokratieabbau

BBV fordert mehr Praxistauglichkeit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in der EU; Freiwilligkeit statt Auflagen, Bürokratieabbau FFH- und Vogelschutzrichtlinie: BBV fordert mehr Praxistauglichkeit | Bayerischer Bauernverband FFH- Und Vogelschutzrichtlinie: BBV Fordert Mehr Praxistauglichkeit EU überprüft Naturschutzrecht im „Stresstest“: BBV bringt konkrete Vorschläge für Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit ein Die EU-Kommission überprüft derzeit die FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Rahmen eines „Stresstests“. Der BBV hat eine Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen für mehr Praxistauglichkeit, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit eingereicht. Im Mittelpunkt stehen Freiwilligkeit, Kooperation und der Schutz des Eigentums statt zusätzlicher Auflagen. Der BBV fordert eine frühzeitige Einbindung der Landnutzer, einfachere Genehmigungsverfahren und mehr Flexibilität bei der Umsetzung. Die EU-Konsultation läuft noch bis 10. August 2026 – Land- und Waldbesitzer können ihre Erfahrungen weiterhin einbringen. ...

August 6, 2026

Celler Schlosskapelle eröffnet öffentliche Ausstellung und Vorträge zur Denkmalpflege in Celle; Drei Prozent aller Bauten in Deutschland

Celler Schlosskapelle eröffnet öffentliche Ausstellung und Vorträge zur Denkmalpflege in Celle; Drei Prozent aller Bauten in Deutschland 260729_MehrWert_Schlosskapelle_Celle.indd September 2026 Öffentliche Veranstaltung 18.30 Uhr Feingemacht? – Fein gemacht! Die Celler Schlosskapelle Begrüßung und Eröffnung Dr.-Ing. Christina Krafczyk Vorträge Die konservatorische Reinigung der Celler Schlosskapelle Dipl.-Rest. Christina Achhammer Dipl.-Rest. Dietrich Wellmer Die Schlosskapelle im Kontext des Celler Schlosses Juliane Schmieglitz-Otten Podium Dr.-Ing. Christina Krafczyk Dr. Johannes Heinßen Juliane Schmieglitz-Otten Moderation: Benedikt Kraft bis 06. September 2026 Ausstellung Di – So 10.00 bis 17.00 Uhr Denkmalpflege. MehrWert als du denkst. Die Kampagne öffnet mit inspirie- renden Geschichten einen neuen Zugang zur Denkmalpflege. Die Essays zeigen die Relevanz der Denkmalpflege für Klima und Res- sourcen. Reparieren statt wegwer- fen, Regionen attraktiver machen, Identität und Heimat erleben, Wirtschaft stärken und Arbeitsplät- ze sichern. Dies bewirken drei Pro- zent aller Bauten in Deutschland. Einer davon ist das Celler Schloss, im besonderen die Schlosskapelle. März 2027 Öffentliche Veranstaltung und Ausstellung Das genügt?! Denkmale im Kontext der Teilhabe Baudenkmale brauchen Pflege, gleichzeitig sind es Orte der Teil- habe für uns. Wie gestalten sich Netzwerke, um diesen unendlichen Wissenstank zu bewahren und zu nutzen? Wie finden sich zukunfts- orientierte Lösungen für die Teil- habe an kulturellen Schätzen? Veranstaltungsort Rittersaal des Schlosses Celle, Schloßpl. 1, 29221 Celle Wir bitten um Anmeldung unter veranstaltungen@nld.niedersachsen.de. Blick in das Kreuzgewölbe der Celler Schlosskapelle (© Residenzmuseum im Celler Schloss. Fotostudio Loeper, Celle).

August 6, 2026

Condis baut neues Werk in Farvagny; Netto-Null-Emissionsbilanz bis 2029

Condis baut neues Werk in Farvagny; Netto-Null-Emissionsbilanz bis 2029 Zürcher Handelskammer: Condis baut ein neues Werk in Farvagny Condis baut ein neues Werk in Farvagny Farvagny FR - Condis errichtet einen neuen, modularen und digitalisierten Produktionsstandort in Farvagny mit einer Fläche von 17’000 Quadratmetern. Die Spezialistin für Hochspannungs- und Netztechnik wird dort auch ein Schulungszentrum einrichten. Die Bauarbeiten beginnen Anfang 2027; die Inbetriebnahme erfolgt schrittweise ab 2029. ( CONNECT ) Condis kündigt den Bau eines neuen Produktionsstandorts in Farvagny in der Gemeinde Gibloux an. Laut einer Mitteilung wird der künftige Standort in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standorts errichtet – auf einem 17’000 Quadratmeter grossen Grundstück am Chemin de la Longivue. Die 1903 gegründete Condis SA mit Sitz in Rossens FR produziert Komponenten, Software und Lösungen für elektrische Umspannwerke und Stromnetze. Das neue Werk soll das langfristige Wachstum des Unternehmens unterstützen und die Kapazitäten bereitstellen, die es für die künftige Entwicklung braucht. ...

August 6, 2026

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken.

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken. KANTON LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch Absolutes Feuerverbot im Freien Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und Hitze sowie der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flurbränden für das gesamte Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) gestützt auf 8 19 Abs. 2 der Kantonalen Waldverordnung vom 24. August 1999 (SRL Nr. 946 [KWaV]) und in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern folgen- des: Allgemeinverfügung 1. Das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, sind im ganzen Kantonsgebiet verboten. 2. Insbesondere verboten ist überall im Freien (inkl. Gewässer) das Entfachen von Feuer in befestigten oder unbefestigten Feuerstellen, in Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, das Entfachen von Feuer in Waldhütten, Jagdhütten, Un- terständen und ähnlichen, nicht dauerhaft bewohnten Bauten oder Anlagen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. 3. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten, die nicht mit offenem Feuer auf- geheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill, Lotus- grill, usw.). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar. 4. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald kann eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn wichtige, z.B. ausgewiesene wirtschaftliche, Gründe dafürsprechen. Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller muss nachweisen, dass besondere Schutzmassnahmen getroffen werden und dadurch für die Um- welt keine Feuergefahr besteht. Die Ausnahmebewilligung tritt mit einem schriftlichen Entscheid in Kraft. 5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung (6. August 2026, 12 Uhr) in Kraft und gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Die Allgemeinverfügung betreffend das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 wird aufgehoben. 6. Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss 8 42 Abs. 1 und 2 des Kantonalen Wald- gesetzes vom 01. Februar 1999 (SRL Nr. 945 [KWaG]) in Verbindung mit $ 19 Abs. 2 KWaV mit Busse bis zu Fr. 20'000.- bestraft. 7. Kosten von Massnahmen für die Feststellung, Abwehr oder Behebung einer unmittelbar drohenden Gefährdung, werden den schuldhaften Verursacherinnen oder schuldhaften Verursachern überbun- den (8 45a KWaG). 8. Diese Verfügung ist im Kantonsblatt zu publizieren. 2026-26 / Allgemeinverfügung_absolutes Feuerverbot Seite 1 von 2 ...

August 6, 2026