Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt Schweizerischer Gemeindeverband - Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab - Schweizerischer Gemeindeverband Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen Massnahmen respektiert. Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf, Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind. Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss. ...

August 12, 2026

KinAct aus Kinshasa macht Kunst aus Abfall; Bevölkerungszahl verdoppelt alle fünf Jahre

KinAct aus Kinshasa macht Kunst aus Abfall; Bevölkerungszahl verdoppelt alle fünf Jahre Kinshasa: KinAct macht Kunst aus Abfall Kinshasa: KinAct macht Kunst aus Abfall Recyclingkunst: Die Kostüme dienen der Band mitunter auch als Instrumente. KinAct aus Kinshasa machen Kunst aus Abfall. Das Musikdebüt des Kollektivs spiegelt die Hektik und Energie seiner Heimatstadt wider. Was ist das – eine Altpapiersammlung auf zwei Beinen? Ein wandelnder Schrotthaufen? Ist die Müllabfuhr durchgedreht und glaubt jetzt, sie sei ein Kunstprojekt? Die Antwort ist ein ekstatisches, im Takt nickendes: Ja! KinAct macht Kunst aus Überresten. In der Musik und den Performances des Straßenkunstkollektivs aus Kinshasa finden der Zivilisationsmüll der Gegenwart und die achtlos abgelegten Traditionen der Vergangenheit zueinander – und daraus entsteht etwas Neues von so grotesker wie anrührender Schönheit. ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Nachweis Verkehrsorientierung bleibt, lärmarme Beläge fallen.

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Nachweis Verkehrsorientierung bleibt, lärmarme Beläge fallen. Schweizerischer Gemeindeverband - Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab - Schweizerischer Gemeindeverband Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen Massnahmen respektiert. Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf, Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind. Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss. ...

August 12, 2026

Labormobil des VSR-Gewässerschutz untersucht Brunnenwasser in Oranienburg, Schlossplatz am 26. August 2026; Ergebnisse sofort am Stand.

Labormobil des VSR-Gewässerschutz untersucht Brunnenwasser in Oranienburg, Schlossplatz am 26. August 2026; Ergebnisse sofort am Stand. Labormobil untersucht Brunnenwasser in Oranienburg am 26. August / Stadt Oranienburg Labormobil untersucht Brunnenwasser in Oranienburg am 26. August Bei sommerlichen Temperaturen ist es sinnvoll, zum Gießen von Gemüse oder zum Befüllen eines Kinder-Planschbeckens Brunnenwasser zu verwenden. Damit wird kostbares Leitungswasser gespart. Allerdings ist es wichtig, gesundheitsgefährdende Belastungen auszuschließen. Brunnenbesitzer haben nun wieder die Möglichkeit, eine Brunnenwasseranalyse durchführen zu lassen. ...

August 12, 2026

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal ein, um Eichenprozessionsspinner-Funde in Bramsche zeitnah zu erfassen; Behandlung durch Fachfirma bei städtischen Bäumen.

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal ein, um Eichenprozessionsspinner-Funde in Bramsche zeitnah zu erfassen; Behandlung durch Fachfirma bei städtischen Bäumen. EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 13:09 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 12, 2026

Gemeinde Ostermundigen Bäume verlieren Blätter; Früher Laubfall durch Hitze und Trockenheit

Gemeinde Ostermundigen Bäume verlieren Blätter; Früher Laubfall durch Hitze und Trockenheit Gemeinde Ostermundigen - Herbst im August? Warum Ostermundigens Bäume jetzt Blätter verlieren Herbst im August? Warum Ostermundigens Bäume jetzt Blätter verlieren Die anhaltend hohen Temperaturen und die fehlenden Niederschläge haben die Böden vielerorts stark ausgetrocknet. Einige Bäume reagieren bereits mit verfärbten Blättern und frühem Laubfall – teilweise deutlich früher als üblich. Gemeinde Ostermundigen Schiessplatzweg 1 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 ...

August 12, 2026

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zum Eichenprozessionsspinner in Bramsche ein; Fachfirma bekämpft befallene städtische Bäume

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zum Eichenprozessionsspinner in Bramsche ein; Fachfirma bekämpft befallene städtische Bäume EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 12:09 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 12, 2026

Stadt Bramsche richtet EPS-Meldeportal in Bramsche ein; Massiver Befall wird erwartet

Stadt Bramsche richtet EPS-Meldeportal in Bramsche ein; Massiver Befall wird erwartet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 11:07 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 12, 2026

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Stauanlage Haus Ley Deggendorf; Vertiefte Überprüfung noch ausstehend

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Stauanlage Haus Ley Deggendorf; Vertiefte Überprüfung noch ausstehend Überwachungsbericht Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Firma: Standort: Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG Ruselbergstraße 87 94469 Deggendorf Anlage: Stauanlage Haus Ley Datum und Dauer der Umweltinspektion vor Ort: 26.11.2025 80 Minuten Weitere beteiligte Behörden: / A) Inspektionsumfang Angemeldete medienübergreifende Überwachung mit dem Schwerpunkt: Absperrbauwerk Betriebseinrichtungen Mess- und Kontrolleinrichtungen Betrieb der Stauanlage B) Grundlage der Überwachung § 93 des Landeswassergesetzes NRW Nr. 22.1.58.6 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVU) Erlass des MUNLV vom 19.12.2006 zur Einführung der DIN 19700 DIN 19700 – „Stauanlagen“ ...

August 12, 2026

Rhein Niedrigwasser reduziert Frachtkapazität auf dem Rhein um 3 Mio t/Monat, belastet Industrie in Deutschland; 0,1–0,2% BIP-Dämpfung im Q3 2025

Rhein Niedrigwasser reduziert Frachtkapazität auf dem Rhein um 3 Mio t/Monat, belastet Industrie in Deutschland; 0,1–0,2% BIP-Dämpfung im Q3 2025 Niedrigwasser: Wenn der Rhein zum Engpass wird | Sustainability | Haufe Klimastrategien - von regulatorischer Pflichtübung zum wichtigen Werttreiber Wenn der Rhein zum Engpass wird Der Rhein führt derzeit sehr niedrige Wasserstände. Ganze Industriezweige kämpfen mit unterbrochenen Lieferketten, explodierenden Frachtkosten und einer Logistikinfrastruktur, die an ihre Grenzen stößt. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft rechnet mit einem Wertschöpfungsausfall von einer bis zwei Milliarden Euro. Was müssen Unternehmen jetzt anders machen? ...

August 12, 2026