Regionalausschuss Alstertal beschloss Antrag zur Deponie Hummelsbüttel in geänderter Form; 1988-Unterlagen fehlen.

Regionalausschuss Alstertal beschloss Antrag zur Deponie Hummelsbüttel in geänderter Form; 1988-Unterlagen fehlen. Drucksache - 22-3505.1 -Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion; die SPD-Fraktion, die Fraktion Die Grünen und dieFDP-Fraktion sind in der Sitzung als antragstellende Fraktionen beigetreten -Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag in der Sitzung vom 29.04.2026 einstimmigin geänderter Form Zu der vor längerer Zeit erfolgten Schaffung von Parkplätzen undWanderwegen auf dem Nordteil der Mülldeponie Hummelsbüttel hates u.a. diverse Senatsanfragen und eine Kleine Anfrage im Bezirkgegeben.In der neuesten Senatsantwort Drucksache 23 ...

April 30, 2026

GDV: Naturgefahren verursachen 1,4 Milliarden Euro Schaden in der Sachversicherung in Deutschland; Sturm und Hagel dominieren Schadenbilanz

GDV: Naturgefahren verursachen 1,4 Milliarden Euro Schaden in der Sachversicherung in Deutschland; Sturm und Hagel dominieren Schadenbilanz Sachversicherung: Naturgefahren haben 2025 Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verursacht Sachversicherung: Naturgefahren haben 2025 Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verursacht Der GDV hat neue Zahlen zu Naturgefahrenschäden in der Sachversicherung vorgelegt. Nach dem schadenträchtigen Vorjahr fiel die Bilanz 2025 deutlich milder aus. Große Überschwemmungen wie 2024 in Süddeutschland blieben aus. Geprägt wurde das Schadenjahr vor allem durch Sturm und Hagel. ...

April 30, 2026

Deutscher Feuerwehrverband warnt Vegetationsbrandgefahr rund um das 1. Mai-Wochenende in Süden und Osten Deutschlands; Stufe 5 in Süden/Osten, Wochenende 3–4.

Deutscher Feuerwehrverband warnt Vegetationsbrandgefahr rund um das 1. Mai-Wochenende in Süden und Osten Deutschlands; Stufe 5 in Süden/Osten, Wochenende 3–4. Hinweise zur Vegetationsbrandgefahr rund um das lange Wochenende zum 1. Mai 2026 - Feuerwehrverband Hinweise zur Vegetationsbrandgefahr rund um das lange Wochenende zum 1. Mai 2026 Der Deutsche Feuerwehrverband weist angesichts der regional stark ausgeprägten Trockenheit, der zum Teil auch nachts sehr geringen Luftfeuchtigkeit und den hohen Tagestemperaturen der nächsten Tage auf die regional stark steigenden Vegetationsbrandgefahren hin. Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender des Arbeitskreises Waldbrand im DFV, informiert: „In einigen Bereichen im Süden und Osten wird die Stufe 5 (von 5) des Waldbrandgefahrenindex‘ erreicht! Dieser und der Graslandfeuerindex wird das Wochenende in vielen Bereichen die Stufen 3 und 4 erreichen.“ ...

April 30, 2026

Stadt Ulm warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr in Ulm; Waldbrandgefahrenindex erreicht Stufe 5 am 30. April 2026

Stadt Ulm warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr in Ulm; Waldbrandgefahrenindex erreicht Stufe 5 am 30. April 2026 Stadt Ulm - Vorsicht: Brandgefahr im Wald steigt Vorsicht: Brandgefahr im Wald steigt Angesichts der trockenen Witterung warnt die Stadt Ulm vor einer erhöhten Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst stuft die Gefahr für Donnerstag, 30. April 2026, für Ulm als sehr hoch ein. Der Waldbrandgefahrenindex für die Station Ulm-Mähringen steigt auf die höchste Stufe 5. ...

April 30, 2026

Das kantonale Tiefbauamt baut neuen Belag nachts an der Langgasse in St.Gallen; lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm

Das kantonale Tiefbauamt baut neuen Belag nachts an der Langgasse in St.Gallen; lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm Neuer Belag: Nachtarbeiten an Langgasse in St.Gallen Neuer Belag: Nachtarbeiten an Langgasse in St.Gallen Aus dem Bau- und Umweltdepartement Das kantonale Tiefbauamt baut zwischen Montag, 4. Mai 2026, und Donnerstag, 14. Mai 2026, an der Langgasse im Abschnitt Galgentobelbrücke bis Sonnrainweg den neuen Belag ein. Die Arbeiten finden in der Nacht statt und dauern jeweils von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die Verkehrsführung erfolgt einspurig im Wechselverkehr. Das kantonale Tiefbauamt saniert seit Februar 2026 die Langgasse in St.Gallen im Abschnitt Galgentobelbrücke bis Sonnrainweg. Der Belagseinbau bildet den Abschluss der Arbeiten. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig den Strassenlärm und erhöht den Fahrkomfort. Infolge des hohen Verkehrsaufkommens erfolgen die Arbeiten während der Nacht. Ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr zwischen 19 Uhr und 5 Uhr. Bei schlechter Witterung werden die Arbeiten auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Informationstafeln im Baustellenbereich informieren über die Durchführung der Belagsarbeiten. Die provisorischen öV-Haltestellen sind signalisiert. Der Gehweg bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger offen. Das kantonale Tiefbauamt und die beauftragten Unternehmen setzen sich dafür ein, die Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnenden um Verständnis.

April 30, 2026

Landesdirektion Sachsen – Entscheidung über UVP-Bedarf für Maßnahmekomplex Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12 in Beiersdorf, Landkreis Görlitz, Sachsen; kein UVP-Verfahren nötig

Landesdirektion Sachsen – Entscheidung über UVP-Bedarf für Maßnahmekomplex Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12 in Beiersdorf, Landkreis Görlitz, Sachsen; kein UVP-Verfahren nötig Hochwasserschutz | Landkreis Görlitz - „Maßnahmekomplex - Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ 1798] Landkreis Görlitz - „Maßnahmekomplex - Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist. Die Gemeinde Beiersdorf, Löbauer Straße 69, 02736 Beiersdorf, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit übersandtem Schreiben des Landratsamtes des Landkreises Görlitz vom 4. September 2025 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Vorhaben „Maßnahmekomplex – Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 23. April 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: - die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des Vorhabens und der Abrissarbeiten - die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - die unerhebliche Umweltverschmutzung und Belästigungen - die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft - die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): - Überschwemmungsgebiete - gesetzlich geschützte Biotope - die unerhebliche Schwere und Komplexität der Auswirkungen. Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standorts maßgebend: - das Vorhaben führt zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes, welche durch die naturnahe, begrünte Aufweitung und Gestaltung des Gewässerprofils erfolgt - das Vorhaben führt zu einer Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers und dessen Abflussregimes sowie zu dessen morphologischer Aufwertung. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Chemnitz, den 27. April 2026 Landesdirektion Sachsen Kammel Referatsleiter Kammel Referatsleiter

April 30, 2026

Landratsamt Nordsachsen Auslegung von Karten zur Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes und der überschwemmungsgefährdeten Gebiete rund um Lobers, Lober-Kanal, Lober-Leine-Kanal und Leine im Landkreis Nordsachsen

Landratsamt Nordsachsen Auslegung von Karten zur Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes und der überschwemmungsgefährdeten Gebiete rund um Lobers, Lober-Kanal, Lober-Leine-Kanal und Leine im Landkreis Nordsachsen Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung von Karten zur Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes sowie der Ausweisung der überschwemmungsgefährdeten Gebiete des Lobers, des Lober-Kanals, des Lober-Leine-Kanals und der Leine im Landkreis Nordsachsen Di: 08:30 - 12:00 Uhr Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung von Karten zur Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes sowie der Ausweisung der überschwemmungsgefährdeten Gebiete des Lobers, des Lober-Kanals, des Lober-Leine-Kanals und der Leine im Landkreis Nordsachsen ...

April 30, 2026

Stadt Überlingen veröffentlicht Bebauungsplan Kramer-Areal in Überlingen; Abwägungstabelle 26.09.2025–31.10.2025

Stadt Überlingen veröffentlicht Bebauungsplan Kramer-Areal in Überlingen; Abwägungstabelle 26.09.2025–31.10.2025 Bebauungsplan “Kramer-Areal” • Stadt Überlingen 2026-04-30 Bekanntmachung Hallo Ü Kramer-Areal Teil 1 01 Planteil 01a Grünordnungsplan 02 Textteil 03 Begründung 04 Umweltbericht Kramer-Areal Teil 2 05 Sortimentsliste EHEK 06 Kampfmittelbelastung 07 Altlasten 1 08 Altlasten 2 09 Geotechnischer Bericht 10 Schallimmissionen 11 Erläuterungsbericht Regenwasser- & Starkregenrisikomanagement 12 Natura-2000-Vorprüfung 13 Fachbeitrag Artenschutz Kramer-Areal Teil 3 14 Abwägungstabelle §§ 3 & 4 (1) vom 26.09.2025 bis 31.10.2025

April 30, 2026

Fraunhofer IGB demonstriert biologisches Recycling von Elektroschrott auf der IFAT 2026 in München; 13% höhere Freisetzungsrate beim Bioleaching gegenüber chemischen Methoden

Fraunhofer IGB demonstriert biologisches Recycling von Elektroschrott auf der IFAT 2026 in München; 13% höhere Freisetzungsrate beim Bioleaching gegenüber chemischen Methoden Biologisches Recycling von Elektroschrott zeigt großes Potenzial - Mikroben und Algen als Schatzsucher Biologisches Recycling von Elektroschrott zeigt großes Potenzial Mikroben und Algen als Schatzsucher MitMikroorganismenundMikroalgenlassen sich wertvolle Metalle ausElektroschrottzurückgewinnen – umweltfreundlich, selektiv und mit Potenzial für den industriellen Einsatz. Das konnten Forschende des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in einer Studie nachweisen. Auf der IFAT 2026, der Leitmesse für Umwelttechnologien in München, demonstriert das IGB anhand eines Festbettreaktors, wie dieses biologischeRecyclingfunktioniert. ...

April 30, 2026

430 Menschen nahmen am Kleidertausch im Europäischen Hansemuseum teil; 1200 Kleidungsstücke wechselten den Besitzer.

430 Menschen nahmen am Kleidertausch im Europäischen Hansemuseum teil; 1200 Kleidungsstücke wechselten den Besitzer. Review: 19.4.26 Kleidertausch Unser Frühjahrs-Kleidertausch in Kooperation mit dem Europäischen Hansemuseum war mal wieder ein voller Erfolg, ca 430 Menschen haben Kleidung mitgebracht und gegen neue (gebrauchte) Liebligsstücke getauscht. Da 3 Kleidungsstücke mitgebracht werden konnten, haben an diesem Nachmittag ungefähr 1200 Kleidungsstücke den Besitzer in gewechselt ! Es gab auch wieder tolle musikalische Begleitung. Schnell geklickt, schnell geliefert. Fast Fashion verspricht Trends im Sekundentakt. Doch der wahre Preis ist hoch: riesige Kleiderberge vermüllen Landschaften, Flüsse werden verschmutzt, Waschmaschinen spülen Mikroplastik in die Ozeane und Arbeiter:innen werden ausgebeutet. ...

April 30, 2026