Leipzig Sprechstunde zum Lärmschutz am Tag gegen Lärm 2026 Umweltinformationszentrum Prager Straße 118-136 Leipzig; AI-Einsatz in Umweltgestaltung

Leipzig Sprechstunde zum Lärmschutz am Tag gegen Lärm 2026 Umweltinformationszentrum Prager Straße 118-136 Leipzig; AI-Einsatz in Umweltgestaltung Sprechstunde zum Lärmschutz am Tag gegen Lärm 2026 - Leipziger Städtische Bibliotheken Unsplash Datum 29.04.2026 Uhrzeit 09:00 Ort Umweltinformationszentrum Prager Straße 118-136, Haus A.II 04317 Leipzig www.leipzig.de uiz Im Kalender speichern calendar_add_on Wie klingt das Leipzig der Zukunft? Anlässlich des Tages gegen Lärm am 29. April nutzt die Stadt diesen Aktionstag für einen direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, da Lärmschutz ein wesentlicher Pfeiler moderner Stadtentwicklung ist. Zu diesem Zweck werden im Umweltinformationszentrum zwei spezielle Sprechstunden angeboten, in denen Fachleute der Stadtverwaltung Rede und Antwort stehen. Der diesjährige Aktionstag steht bundesweit unter dem Motto „Der Sound von morgen“ und widmet sich vor allem den Möglichkeiten der Umweltgestaltung durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. 09:00 – 12:00 Uhr Wie kann strategische Planung dazu beitragen, die Geräuschkulisse der Stadt langfristig zu optimieren? Der Bereich Stadtökologie beantwortet Fragen zum aktuellen Lärmaktionsplan sowie zur Lärmkartierung. 13:00 – 15:00 Lärmbelastung: Was sind potenzielle Konflikte und wie kann ein Miteinander gelingen? Die Immissionsschutzbehörde steht für konkrete Fragen zur Lärmbelastung durch Gewerbe oder Sportanlagen zur Verfügung. Anmeldung Keine Anmeldung notwendig. Weitere Informationen www.leipzig.de ...

April 29, 2026

Stadt Freiburg untersucht Restabfall in Freiburg; 42 Prozent organische Abfälle im Restmüll

Stadt Freiburg untersucht Restabfall in Freiburg; 42 Prozent organische Abfälle im Restmüll Restabfallanalyse - www.freiburg.de - Leben in Freiburg Windeln, Zigaretten oder Katzenstreu: In den Restmüll gehören nur Abfälle, die nicht weiter verwertbar sind. So lassen sich Biomüll, Kunststoffe und Metalle besser recyceln. Das spart Energie, senkt Treibhausgase und schont Ressourcen. Mülltrennung schützt also direkt das Klima. Um zu prüfen, wie gut das gelingt, hat die Stadt 2025 den Freiburger Restmüll genauer untersucht. Die Analyse zeigt, wie er sich zusammensetzt, welche Wertstoffe noch darin landen und wie nah Freiburg den Zielen des neuen Abfallwirtschaftsplans Baden-Württemberg kommt. ...

April 28, 2026

Kraton Polymers GmbH, Änderung der Kraton-D-Anlage in Wesseling durch DTHFP als Modifikator; keine störfallrechtliche Genehmigung erforderlich

Kraton Polymers GmbH, Änderung der Kraton-D-Anlage in Wesseling durch DTHFP als Modifikator; keine störfallrechtliche Genehmigung erforderlich Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Kraton Polymers GmbH, 50389 Wesseling Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Kraton Polymers GmbH, 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0040696 Köln, den 28.04.2028 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Kraton Polymers GmbH mit Sitz in Wesseling hat mit Schreiben vom 16.04.2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung der Anlage, Kraton-D-Anlage, welche Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Brühler Str. 60, 50389 Wesseling (Gemarkung Rondorf Land, Flur 46, Flurstück 28-34), angezeigt. Die Kraton-D-Anlage ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand der Änderung ist die Verwendung von DTHFP als neuen Modifikator. Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG. Im Auftrag gez. Wachholder

April 28, 2026

Namaste Europe GmbH GDP-Zertifikat ungültig erklärt in Burscheid; Verlust führt zu Zertifikatsungültigkeit

Namaste Europe GmbH GDP-Zertifikat ungültig erklärt in Burscheid; Verlust führt zu Zertifikatsungültigkeit Amtsblatt Ausgabe Nr. 17-2026 369 G 1294 I n h a l t s a n g a b e : Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 242. Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln Ungültigkeitser- klärung eines GDP-Zertifikat gem. § 64 Abs. 3f AMG Seite 370 243. Schornsteinfegerangelegenheiten ...

April 28, 2026

Shell Deutschland GmbH, störfallrelevante Änderung des Tanklagers Bau 311, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling; kein störfallrechtlicher Genehmigungsbedarf

Shell Deutschland GmbH, störfallrelevante Änderung des Tanklagers Bau 311, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling; kein störfallrechtlicher Genehmigungsbedarf Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Shell Deutschland GmbH, Wesseling Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Shell Deutschland GmbH, 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0024877 Köln, den 28.04.2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Shell Deutschland GmbH mit Sitz in Wesseling hat mit Schreiben vom 02.03.2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung des Tanklagers Bau 311, welches Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling (Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821), angezeigt. Das Tanklager Bau 311 ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand ist folgende Änderung: • Außerbetriebnahme von Anlagenteilen mit besonderem Stoffinhalt (sicherheitsrelevant) sowie • Entfall von bisher als Anlagenteile mit besonderer Funktion (sicherheitsrelevant) eingestuften Equipments. ...

April 28, 2026

Unbekannte haben Kunststoff- und Gummiabfälle in Viesecke verbrannt; Umweltstraftat ermittelt

Unbekannte haben Kunststoff- und Gummiabfälle in Viesecke verbrannt; Umweltstraftat ermittelt Verbrannter Abfall | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Unbekannte haben am Montagnachmittag auf einer Freifläche im Ortsteil Viesecke Abfälle aus Kunststoff und Gummi verbrannt. Vor Ort wurden Brandreste festgestellt, die Schadenshöhe ist derzeit nicht bekannt. Die Krimimalpolizei ermittelt nun wegen einer Umweltstraftat, auch der Landkreis Prignitz ist involviert. Polizeidirektion NordPressestelleKarl-Gustav-Str. 116816 NeuruppinTelefon: 03391 4047-2020pressestelle.pdnord@polizei.brandenburg.deZum Impressum des Polizeipräsidiums

April 28, 2026

MIKA-Projekt im ThWIC liefert schneller Vor-Ort-Nachweis von Mikroschadstoffen im Abwasser; Förderung durch BMFTR bis zu neun Jahre

MIKA-Projekt im ThWIC liefert schneller Vor-Ort-Nachweis von Mikroschadstoffen im Abwasser; Förderung durch BMFTR bis zu neun Jahre Steinbeis: Die unsichtbaren Spuren im Blick Die unsichtbaren Spuren im Blick Mikroschadstoffe sind ein paradoxes Problem der modernen Wasserwirtschaft: Sie treten zwar oft in sehr geringen Konzentrationen auf, können aber – etwa als Arzneimittelrückstände, Pestizide oder Industriechemikalien – dennoch ökologische und gesundheitliche Schäden verursachen. Das Problem: Gerade, weil die Konzentrationen so gering sind, ist der Nachweis bislang häufig nur mit aufwendiger, zeitversetzter und kostenintensiver Laboranalytik möglich. Im Thüringer Wasser-Innovationscluster (ThWIC) adressiert das Projekt „Neue Nachweisverfahren für Mikroschadstoffe im Wasser (MIKA)“ genau diese Lücke: Es zielt auf ein markierungsfreies Vor-Ort-Verfahren, das Mikroschadstoffe in Abwasserproben schneller nachweisbar machen soll. Regionale Partner, darunter auch die Steinbeis Qualitätssicherung und Bildverarbeitung GmbH (SQB GmbH), bündeln dafür Kompetenzen aus Photonik, Datenanalyse und Systementwicklung. ...

April 28, 2026

Steinbeis-Team um Markus Klätte veröffentlicht Studie zum Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen in Deutschland; Hohe Haftungsrisiken durch Legacy-Stoffe.

Steinbeis-Team um Markus Klätte veröffentlicht Studie zum Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen in Deutschland; Hohe Haftungsrisiken durch Legacy-Stoffe. Steinbeis: Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: von Anfang an mitdenken Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: von Anfang an mitdenken Die Circular Economy gilt als zentraler Ansatz, um Ressourcen zu schonen und klimapolitische Ziele zu erreichen – insbesondere im Kunststoffsektor. Jährlich werden weltweit rund 535 Mio. Tonnen Kunststoffabfälle produziert, von denen etwa 52 % deponiert, 19 % verbrannt und nur 9 % rezykliert werden. Der Rest wird als „mismanaged waste“ bezeichnet und endet zu einem großen Teil in der Landschaft oder den Meeren [1]. Das Team um Steinbeis-Experte Markus Klätte hat den Status quo des Kunststoffrecyclings sowie Ursachen der aktuell unzureichenden Nutzung von Rezyklaten untersucht und die Ergebnisse in der Studie „Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen: Techniktrends und Entwicklungspotenziale“ in der Steinbeis-Edition veröffentlicht. ...

April 28, 2026

Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Köln Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17; UVP-Pflicht entfällt

Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Köln Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17; UVP-Pflicht entfällt Ortübliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 5 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau und Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen durch die Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH, auf dem Grundstück Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstücke 49, 198, 204 und 205) Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2026 Ortübliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 5 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau und Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen durch die Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH, auf dem Grundstück Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstücke 49, 198, 204 und 205) Die Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant auf dem Grundstück Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstücke 49, 198, 204 und 205) die Beheizung und Kühlung des vorhandenen Gebäude- bestands. Im Zuge dessen wird die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau und Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe zu Heiz- und Kühlzwecken beantragt. Für den Anlagenbetrieb ist eine Fördermenge von 120 m³/h, 1.700 m³/d und 700.000 m³/a geplant. Damit befindet sich das Vorhaben im Bereich einer Umwelt- verträglichkeitsvorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeits-Pflicht (UVP- Pflicht) nach §§ 5 und 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nummer 13.3.2, Entnahme von Grundwasser von 100.000 bis 10 Mio. m³. Da die Förderung von Grundwasser in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5 (2) und 7 (1) durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dieses Ergebnis ist gemäß § 5 (2) UVPG bekannt zu geben. Das Vorhaben kann aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standort- gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Begründung Das Gutachten der UBeG GmbH & Co. KG sowie der dazugehörige Wasserrechts- antrag, ebenfalls von der UBeG GmbH & Co. KG, betrachtet, inwiefern mögliche Schutzgüter durch das beantragte Vorhaben betroffen werden könnten. ...

April 28, 2026

AURA Technologie GmbH Vor-Ort-Besichtigung von IE-Anlagen in Helbra; Mängel festgestellt

AURA Technologie GmbH Vor-Ort-Besichtigung von IE-Anlagen in Helbra; Mängel festgestellt 1 Fachbereich III Untere Wasserbehörde Überwachungsbericht zur Vor-Ort-Besichtigung von IE- Anlagen gemäß § 9 Abs. 5 IZÜV Daten des Betreibers Name des Betreibers AURA Technologie GmbH Adresse Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra Daten der Betriebsstätte/Anlage Name der Betriebsstätte/Anlage AURA Technologie GmbH Adresse Am Ernst-Schacht 3, 06311 Helbra PRTR-Kennziffer und ggf. PRTR-Kennziffer von indirekt einleitenden IE-Anlagenbetreibern (Dritte) 10911 Nr. Anhang I der IE-Richtlinie (2010/75/EU) 4.2. d) ...

April 28, 2026