Petra Ladenburger startet Sommertour durch Nordrhein-Westfalen; neun Stopps in NRW in einer Woche

Petra Ladenburger startet Sommertour durch Nordrhein-Westfalen; neun Stopps in NRW in einer Woche Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen: Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte startet Sommertour durch Nordrhein-Westfalen | Land.NRW Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen: Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte startet Sommertour durch Nordrhein-Westfalen Petra Ladenburger: Möchte diejenigen treffen, von denen in gesellschaftlichen und politischen Debatten zu selten die Rede ist ...

August 12, 2026

Fürth erhält 203.436 Euro aus Ganztagsausbau; 461 Millionen Euro bereit

Fürth erhält 203.436 Euro aus Ganztagsausbau; 461 Millionen Euro bereit Scharf: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern schreitet mit großen Schritten voran“ Scharf: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern schreitet mit großen Schritten voran“ Familienland Bayern: 203.436 Euro gehen nach Fürth – Drei Projekte profitieren 2027 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Beginnend mit den ersten Klassen wächst dieser bis 2029 auf. Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder in der Grundschule schreitet in Bayern voran. Der Freistaat unterstützt die zuständigen Kommunen dabei tatkräftig. Im Landesförderprogramm Ganztagsausbau stehen dafür 461 Millionen Euro bereit. 203.436 Euro gehen nach Fürth. ...

August 12, 2026

Unterhaltsvorschusskassen in Baden-Württemberg prüfen Rückgriff-Organisation und Erfolg; Rückgriffsquote ca. 20%

Unterhaltsvorschusskassen in Baden-Württemberg prüfen Rückgriff-Organisation und Erfolg; Rückgriffsquote ca. 20% Drucksache 18 / 320 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 320 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Mit dem „Rückgriff“ werden staatliche Unterhaltsvorschussleistungen von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. In Baden- Württemberg sind dafür die 45 kommunalen Unterhaltsvorschusskas­ sen zuständig. Die dezentrale Organisation ist insbesondere bei kom­ plexen Fällen, wie etwa einem Auslandsrückgriff, nicht effizient. Die Aussagekraft der Rückgriffsquote, die als zentraler Indikator für den Erfolg des Rückgriffs verwendet wird, ist eingeschränkt. 20.1 Ausgangslage Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Erhalten Alleinerziehende für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil, können sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat geht mit dem Unterhaltsvorschuss in Vorleistung; der Anspruch gegenüber dem säumigen Unterhaltspflichtigen geht in der Folge auf das Land über. Grundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) des Bundes, das die Länder als eigene Angelegenheit ausführen. In Baden-Württemberg bearbeiten 45 kommunale Unterhaltsvorschusskassen (UVK), die bei den Jugendämtern der Stadt- und Landkreise sowie bei der Stadt Konstanz angesiedelt sind, die Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Sie zahlen die Leistungen aus und fordern ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistungen bei den Unterhaltspflichtigen zurück („Rückgriff“). Der Rechnungshof hat das Unterhaltsvorschusswesen umfassend geprüft. Dieser Beitrag bildet den Teilbereich „Organisation und Erfolg des Rückgriffs“ ab. Die Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 20 – Unterhaltsvorschussgesetz – ...

August 12, 2026

Stefan Meier gegen I. M. Einigungsverhandlung vor dem Kreisgericht Wil, Flawil; KESB-Akten beigezogen

Stefan Meier gegen I. M. Einigungsverhandlung vor dem Kreisgericht Wil, Flawil; KESB-Akten beigezogen Vorladung zur Einigungsverhandlung Vorladung zur Einigungsverhandlung Im Verfahren Stefan Meier, geb. 03.09.1977, letzte bekannte Adresse: Eduard Huberstrasse 14, 6022 Grosswangen, unbekannten Aufenthaltes, gegen I. M., vor dem Kreisgericht Wil betreffend Abänderung des Scheidungsurteils, Verfahrensnummer: IN.2024.94-WI1ZK-MCA, wird Stefan Meier aufgefordert, am Dienstag, 1. September 2026, 13:30 Uhr am Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil, zur Einigungsverhandlung zu erscheinen. Falls ein Übersetzer (Angabe der Sprache) benötigt wird, ist dies umgehend der Gerichtskanzlei (Tel. 058 229 99 00) mitzuteilen. Stefan Meier wird aufgefordert bis 19. August 2026 folgende Unterlagen in Kopie (im Doppel mit Aktenverzeichnis) einzureichen: - Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und Lohnausweis für das vergangene Jahr - allenfalls Geschäftsabschlüsse der letzten zwei Jahre oder andere Unterlagen über das Einkommen wie aktuelle Renten, Taggelder, Sozialhilfe etc. - aktuelle Bankauszüge und Depotscheine, Auszug Postcheckkonto - letzte(s) Steuererklärung, Veranlagungsprotokoll und Steuerrechnung - Mietvertrag oder Beleg über Mietzinszahlungen - bei Wohneigentum Belege über Hypothekarzinsen und Nebenkosten - Versicherungsausweis der Krankenkasse oder Prämienrechnung - Unterlagen Prämienverbilligung - allfällige Darlehens- oder Leasingverträge, andere Belege betreffend Schulden Stefan Meier hat am 30. Juli 2024 41 Beilagen eingereicht. Ein Doppel wurde nicht eingereicht, zudem sind die Beilagen teilweise unvollständig. Der Kläger hat dem Gericht bis spätestens am 19. August 2026 ein Doppel dieser Eingabe einzureichen. Sodann wird er darüber informiert, dass die KESB-Akten beigezogen worden sind. Diese sind in elektronischer Form vorhanden. Sollte Stefan Meier Einsicht in die KESB-Akten haben wollen, wird um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Hinweis: Die Parteien haben persönlich zu erscheinen, sofern sie nicht wegen Krankheit, Alter oder anderen wichtigen Gründen dispensiert werden (Art. 278 ZPO). Erscheint die klagende Partei unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO analog). Erscheint die beklagte Partei unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, wird der klagenden Partei Frist zur Klagebegründung oder zur Ergänzung der Begründung angesetzt (291 Abs. 3 ZPO bzw. Art. 284 Abs. 3 ZPO). Das Verfahren bleibt während dieser Frist rechtshängig und allfällige vorsorgliche Massnahmen gelten weiter. Erscheinen beide Parteien unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, wird das Verfahren abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO analog). Unnötige Prozesskosten hat zu bezahlen, wer sie verursacht hat (Art. 108 ZPO).

August 12, 2026

Familienzentrum Lathen bietet Löwenstark durchs Leben-Training in Lathen; Mobbing vorbeugen

Familienzentrum Lathen bietet Löwenstark durchs Leben-Training in Lathen; Mobbing vorbeugen Stark ins neue Schuljahr! | Samtgemeinde Lathen Aug. 11, 2026 | Startseite , Uncategorized Zum Start ins neue Schuljahr möchte das Familienzentrum Lathen Kinder dabei unterstützen, selbstbewusst, mutig und resilient durchs Leben zu gehen. Mit dem „Löwenstark durchs Leben“-Training mit Julia Augustin von leichte Kinderherzen werden Kinder spielerisch für den Umgang mit Konflikten, Beleidigungen und Mobbing gestärkt und lernen, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und für sich einzustehen. ...

August 12, 2026

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zum Regelungsvorhaben Reform des Kindschaftsrechts Deutschland BMJV; Kindeswohl-Fokus; Schutz für gewaltbetroffene Mütter

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zum Regelungsvorhaben Reform des Kindschaftsrechts Deutschland BMJV; Kindeswohl-Fokus; Schutz für gewaltbetroffene Mütter Lobbyregister-Stellungnahme SG2608110003 von “Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 10 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Vorgesehene Reform des Kindschaftsrechts Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen. ...

August 11, 2026

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts beim Deutschen Bundestag; Schutzbedarf Gewaltbetroffener Mütter im Fokus

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts beim Deutschen Bundestag; Schutzbedarf Gewaltbetroffener Mütter im Fokus Regelungsvorhaben “Vorgesehene Reform des Kindschaftsrechts " von “Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 18.06.2024 ...

August 11, 2026

Persone 15-74 in famiglie con bambini, Svizzera, consumo a rischio di sostanze; 25,3% nel 2022; calo dal 2017

Persone 15-74 in famiglie con bambini, Svizzera, consumo a rischio di sostanze; 25,3% nel 2022; calo dal 2017 Consumo a rischio di sostanze di persone che vivono in un’economia domestica con bambini | MonAM | UFSP Consumo a rischio di sostanze di persone che vivono in un’economia domestica con bambini Nel 2022 il 25,3% delle persone tra i 15 e i 74 anni che vivevano in un’economia domestica con bambini presentava un consumo a rischio di sostanze. Poteva trattarsi di un genitore, di un fratello o una sorella maggiore, oppure di un’altra persona che conviveva con uno o più bambini in una stessa economia domestica. Rispetto al 2017 (28,9%), la quota è calata. Nel 2022, il 12,3% delle persone tra i 15 e i 74 anni che vivevano in un’economia domestica con bambini aveva un consumo a rischio di alcol, mentre il 15,2% fumava tabacco quotidianamente. ...

August 11, 2026

Personnes vivant en ménage avec enfants en Suisse, consommation à risque de substances; 25,3% en 2022, baisse depuis 2017

Personnes vivant en ménage avec enfants en Suisse, consommation à risque de substances; 25,3% en 2022, baisse depuis 2017 Consommation à risque de substances des personnes vivant en ménage avec enfants | MonAM | OFSP Consommation à risque de substances des personnes vivant en ménage avec enfants En 2022, 25,3% des personnes âgées de 15 à 74 ans vivant en ménage avec un ou plusieurs enfants en Suisse présentaient une consommation à risque de substances. Il peut s’agir d’un des parents, d’un frère ou d’une sœur plus âgé(e) ou d’une autre personne vivant dans le même ménage. Cette proportion a diminué par rapport à 2017 (28,9%). 12,3% des personnes (15–74 ans) vivant en ménage avec enfants étaient concernés par la consommation à risque d’alcool en 2022 et 15,2% par la consommation quotidienne de tabac. ...

August 11, 2026

Schweiz, 15–74-Jährige in Haushalten mit Kindern, risikoreicher Substanzkonsum; Rückgang von 28,9% auf 25,3%.

Schweiz, 15–74-Jährige in Haushalten mit Kindern, risikoreicher Substanzkonsum; Rückgang von 28,9% auf 25,3%. Risikoreicher Substanzkonsum von Personen in Haushalten mit Kindern | MonAM | BAG Risikoreicher Substanzkonsum von Personen in Haushalten mit Kindern Im Jahr 2022 wiesen in der Schweiz 25,3% der 15- bis 74-jährigen Personen in Haushalten mit Kindern einen risikoreichen Substanzkonsum auf. Das kann ein Elternteil, ein älteres Geschwister oder eine andere Person sein, die mit einem Kind im selben Haushalt lebt. Dieser Anteil ist gegenüber 2017 (28,9%) zurückgegangen. Im Jahr 2022 haben 12,3% der Personen (Alter: 15–74 Jahre) in Haushalten mit Kindern Alkohol in einem risikoreichen Ausmass konsumiert und 15,2% täglich Tabak geraucht. ...

August 11, 2026