Erbengemeinschaft Johann Hölzl verkauft Hofanlage in Vornbach am Inn; Provisionsfrei für Käufer

Erbengemeinschaft Johann Hölzl verkauft Hofanlage in Vornbach am Inn; Provisionsfrei für Käufer PowerPoint-Präsentation Hofanlage mit Zehntstadel Exposé der Denkmal-Börse 94152 Neuhaus a. Inn - Vornbach Kaufpreis: 750.000 €, VB Ansprechpartner: Erbengemeinschaft Johann Hölzl Mail: erben-hans@web.de Foto: J. Hölzl Hinweis Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben. Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen. Foto: J. Hölzl ...

July 30, 2026

Häne Michael, Abdeckung des runden Jauchesilos und Anbau für Abkalberboxen, Ötwil 2, 9534 Gähwil; Öffentliche Auflage 30.07.–12.08.2026

Häne Michael, Abdeckung des runden Jauchesilos und Anbau für Abkalberboxen, Ötwil 2, 9534 Gähwil; Öffentliche Auflage 30.07.–12.08.2026 Bauanzeige Abdeckung des runden Jauchesilos mit darüberliegender Mistlagerfläche und Anbau für Abkalberboxen mit Strohlager ausserhalb Bauzone Bauanzeige Abdeckung des runden Jauchesilos mit darüberliegender Mistlagerfläche und Anbau für Abkalberboxen mit Strohlager ausserhalb Bauzone Öffentliche Auflage des Baugesuches (Art. 139 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes) Bauherrschaft: Häne Michael, Ötwil 2, 9534 Gähwil Bauvorhaben:Abdeckung des runden Jauchesilos mit darüberliegender Mistlagerfläche und Anbau für Abkalberboxen mit Strohlager nördliche der Scheune Versicherung Nr. 2161, Grundstück Nr. 6067, Ötwil (2), 9534 Gähwil Auflage: 30. Juli 2026 bis 12. August 2026 Baugesuch und Unterlagen können während dieser Zeit bei der Bauverwaltung im Gemeindehaus eingesehen werden. Wir danken für Ihre telefonische Voranmeldung. Rechtsmittel: Allfällige Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist an die Baubehörde der Politischen Gemeinde Kirchberg einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG)).

July 30, 2026