Petra Köpping unterstützt Forderungen der Schuldnerberatungen in Sachsen; besseren Pfändungsschutzkonto durchsetzen
Petra Köpping unterstützt Forderungen der Schuldnerberatungen in Sachsen; besseren Pfändungsschutzkonto durchsetzen Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ihr Ansprechpartner Juliane Morgenroth Durchwahl Telefon +49 351 564 55055 Telefax +49 351 564 55060 presse@sms.sachsen.de* 14.06.2026 Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung: Staatlichen Schutz des Pfändungsschutzkontos endlich wirksam gewährleisten Sozialministerin Köpping: »Damit Menschen auch in nanzieller Notlage nicht um ihre Existenz bangen müssen!« Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unterstützt Sachsens Sozialministerin Köpping die Forderungen der Schuldnerberatungen, den gesetzlichen Schutz von Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und den Zugang zu Basiskonten wirksamer durchzusetzen. Sozialministerin Petra Köpping: »Das Pfändungsschutzkonto ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherung. Menschen müssen auch in einer nanziellen Notlage Zugriff auf die Mittel haben, die für Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente benötigt werden. Wenn gesetzliche Schutzvorschriften nicht konsequent umgesetzt werden, kann dies die Existenz der Betroffenen unmittelbar gefährden. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Schuldnerberatungsverbände an den Bundesgesetzgeber nach klareren gesetzlichen Regelungen und einer wirksameren Durchsetzung bestehender Rechte.« Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung. Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben gibt es regelmäßig Probleme bei der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, verspätete Berücksichtigung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz. ...