Erwin H. Stender Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH Hamburg eröffnet Insolvenzverfahren

Erwin H. Stender Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH Hamburg eröffnet Insolvenzverfahren Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67b IN 98/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: Erwin H. Stender Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 59249 67b IN 98/26 : Über das Vermögen der Erwin H. Stender Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH, Betrieb einer Tischlerei, Kunststoffbearbeitung und -verarbeitung sowie Handel mit Holzwerkstoffen, Brookdeich 44a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 59249), vertr. d.: Nils Kampmeier (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 80 81 36 400. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 06.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 7, 2026

EDY Food GmbH eröffnet Hauptinsolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter ernannt: Thomas Ellrich

EDY Food GmbH eröffnet Hauptinsolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter ernannt: Thomas Ellrich Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70c IN 128/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: EDY Food GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 94215 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 128/26 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 94215 eingetragenen EDY Food GmbH, Marktstr. 10 AU 11, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Duran Yarar wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.08.2026, um 10:19 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 178 0, Fax: 0221 379 178 22. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70c IN 128/26 Köln, 06.08.2026

August 6, 2026

PERSOLUT Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Eigenverwaltung angeordnet

PERSOLUT Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3617 IN 3731/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: PERSOLUT Berlin GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 246367 3617 IN 3731/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PERSOLUT Berlin GmbH, Tempelhofer Damm 159, 12099 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Isabell Merkel und Ulrich Wüst Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 246367 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 26.08.2026, 12:50 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 09.09.2026, 12:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 5, 2026

Baumann Spedition Dresden GmbH und Baumann Spedition Mochau GmbH eröffnen gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung in Dresden und Chemnitz; Standorte stabil, Betrieb fortgeführt

Baumann Spedition Dresden GmbH und Baumann Spedition Mochau GmbH eröffnen gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung in Dresden und Chemnitz; Standorte stabil, Betrieb fortgeführt Logistik-Experte Baumann Spedition: gerichtliches Sanierungsverfahren eröffnet Logistik-Experte Baumann Spedition: gerichtliches Sanierungsverfahren eröffnet Döbeln, 03.August 2026) Die Baumann Spedition Dresden GmbH und die Baumann Spedition Mochau GmbH befinden sich ab sofort in einem eröffneten gerichtlichen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Die zuständigen Amtsgerichte in Dresden und Chemnitz haben dieses nach Prüfung der Sanierbarkeit der Unternehmen nun eröffnet. Die Ursachen der Krise des regionalen Frischwaren-Transportprofis gehen auf eine ganze Reihe von Faktoren zurück. Dazu gehören unter anderem die momentan angespannte Konjunktur, die Konsolidierung im Einzelhandel und der damit verbundene Verlust mehrerer Hauptkunden. ...

August 4, 2026

Investoren nutzen Distressed-M&A im DACH-Raum; Insolvenzen Deutschland 2025 +8,3%

Investoren nutzen Distressed-M&A im DACH-Raum; Insolvenzen Deutschland 2025 +8,3% Die wachsende Bedeutung von Distressed M&A im DACH-Raum - Handelskammer Deutschland Schweiz Die wachsende Bedeutung von Distressed M&A im DACH-Raum Erfolgsfaktoren für Transaktionen in Sondersituationen Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im deutschsprachigen Raum haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Steigende Finanzierungskosten, anhaltende geopolitische Unsicherheiten, volatile Energiepreise sowie strukturelle Transformationsprozesse – insbesondere in Industrie und Handel – erhöhen den Druck auf viele Unternehmen. Entsprechend steigt auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit geraumer Zeit wieder spürbar an. In Deutschland wurden im Jahr 2025 rund 23.900 Unternehmensinsolvenzen registriert (+8,3 % gegenüber dem Vorjahr). Auch in der Schweiz zeigt sich eine vergleichbare Entwicklung: Mit rund 15.000 Firmenkonkursen (+30 % gegenüber dem Vorjahr) wurde ein neuer Höchststand erreicht. Parallel dazu rücken Grossinsolvenzen stärker in den Fokus, wodurch sowohl volkswirtschaftliche Effekte als auch Verluste für Gläubiger zunehmen. Vor diesem Hintergrund gewinnt Distressed M&A im DACH-Raum zunehmend an Bedeutung. Dabei umfasst der Begriff vielfältige Transaktionsanlässe wie Unternehmensverkäufe im Rahmen von Restrukturierungen über Refinanzierungen bis hin zur gerichtlichen Sanierung. Für Investoren eröffnen sich dadurch opportunistische Perspektiven, während Eigentümer und Gläubiger verstärkt strukturierte Transaktionsprozesse nutzen, um Unternehmenswerte auch in herausfordernden Situationen zu sichern. ...

August 4, 2026

Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Düsseldorf; Holger Rhode als Sachwalter ernannt

Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Düsseldorf; Holger Rhode als Sachwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 502 IN 112/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 62703 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 112/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62703 eingetragenen Adenauer & Co. Einzelhandels GmbH, An der Gümpgesbrücke 13, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Adenauer, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Geschäftsführer des Operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, dieser vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung, Frau Petra Müller, Bonner Straße 351, 50968 Köln Allianz Trade (Warenkreditversicherung) c/o Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade) Niederlassung der Euler Hermes SA vertr. d. Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstr. 29, 22761 Hamburg Peter Lohmann, Kapellendeich 72, 46419 Isselburg-Anholt. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Montag, 31.08.2026, 11:40 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - die Veräußerung wesentlicher Vermögensbestandteile auch an besonders Interessierte, - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 21.09.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 502 IN 112/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: ruhrfibre Essen GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 33656 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33656 eingetragenen ruhrfibre Essen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Jewgeni Elster und Herrn Dr. Christian Klein wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: ING Bank N.V., vertr. d. RA Dr. Stefan Sax, Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt Versabau GmbH, vertr. d. Ralph Pasewaldt, Heinrich-Hertz-Straße 34, 40699 Erkrath Jakob Hafner, Nieper Straße 78, 47802 Krefeld. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 505 IN 120/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

YAFO Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus

YAFO Berlin GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3616 IN 3790/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: YAFO Berlin GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 221455 3616 IN 3790/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YAFO Berlin GmbH, Ritterstraße 12-14, 10969 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Shani Achiel Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 221455 Geschäftszweig: Gastgewerbe - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus Rankestraße 33, 10789 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier: Zustimmung zur Veräußerung des Betriebs der Schuldnerin) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 08.09.2026, 12:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 15.12.2026, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 4, 2026

Pucky52 berichtet als Patient Notaufnahme-Erlebnis St.-Elisabeth Krankenhaus Salzgitter; 6 Stunden ohne Behandlung

Pucky52 berichtet als Patient Notaufnahme-Erlebnis St.-Elisabeth Krankenhaus Salzgitter; 6 Stunden ohne Behandlung Erfahrungen mit St. Elisabeth-Krankenhaus in Salzgitter, Niedersachsen, 04.08.2026 | MSBerlin007 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: top Personal Kontra: war wohl wie immer falsches Menschen an der Front Krankheitsbild: Darmverschluss Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Bin seit 25.07.26 bis vorraussichtlich 7.8.2026 in Behandlung Hatte ein Darmverschluss und weil das noch nicht Genug war eine Blutung in der Frisch operierten Darm. Dazu noch Blutarmut. Aber dank des Hervorragend Team die alles rechtzeitig erkannt haben überlebte auch diese zusätzlichen aufkommen Probleme. Bin mehr als Dankbar den Gesamten Team . Ich kann nur eine 1 mit Sternchen vergeben. OK das Krankenhaus selbst ist angerockt baufällig hoffe die überstehen ihre Insolvenz verfahren und können ihr Neubau der fast wohl fertigen ist wieder voll durchstarten damit die über 300 Arbeitsplätze verloren gehen. | Volkerino2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden (Großartig) Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Kurz, präzise und verständlich) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden (Wie immer top !) Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden (Es gab keine Verwaltung, sondern unkompliziertes Tun) Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Der Umgang mit dem Patienten. Genial, und nicht zu toppen ! Kontra: Krankheitsbild: Schulterbeschwerden Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Moin “Nachbarn”, eigentlich wollte ich heute im MVZ lediglich um einen Termin für eine Schulteruntersuchung bitten. Keine Überweisung dabei, nur die Chipkarte. “Komm rein; ich schaue mir das sofort an. Seit wann gibt es die Probleme? Aaaah, ich sehe schon. Röntgenbilder vom Februar 2025 habe ich schon auf dem Rechner. Du ersparst dir weitere Strahlung und wir machen ein MRT. Radiologen rufe ich sofort an. Termin in 3 Tagen) Nach dem MRT kommst du gleich zu mir. Sagen wir Montag, wenn dir das passt. Wir regeln das für dich und deine Schulter, auch wenn du mal keinen Kuchen mitbringst” ;) Das Ganze hat 5 Minuten gedauert. Besser geht es nicht. Ein bessere Team habe ich persönlich noch nicht erlebt. Ich gehe lieber zum Friseur oder in die Kneipe, aber der “Wohlfühl-Faktor und die Kompetenz” im Elisabeth-Krankenhaus sind einfach überragend. Wie überall: Das Team und der Patient gewinnen gemeinsam. Danke für die erneut tollen Erfahrungen. Liebe Grüße von mir | Katdom berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: gesamte Personal Kontra: nichts Krankheitsbild: Hallux valgus op Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich war in dieser Klinik, wegen Hallux- OP. Es ist ein kleines KH, was man auch sofort wahr nimmmt: keine Hektik,kein Stress. Vom Anreisetag bis Entlassungstag:es war alles bestens. Sehr nettes, immer hilfsbereites Personal,liebevolle Betreuung zu jeder Uhrzeit. Zimmer und Bad sauber, alles da, was man braucht. Hiermit möchte ich mich auch nochmal herzlich bedanken. ???????????? | Emma20212 berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Pflegepersonal + ärztliche Betreung Kontra: Krankheitsbild: Demenz Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Unsere 90jährige Mutter war für 4 Tage im St.-Elisabeth Krankenhaus. Wir können das Haus uneingeschränkt empfehlen. Das Pflegepersonal ist zugewandt, freundlich und immer ansprechbar. Die ärztliche Betreuung und die Information der Angehörigen ist umfassend und erfolgt zeitnah. Die Würde unserer Mutter wurde stets respektiert, sie hat sich gut aufgehoben und behandelt gefühlt. Wir sind sehr dankbar für diese positiven Erfahrungen, was in der heutigen Zeit leider nicht überall selbstverständlich ist. Erwähnenswert ist auch die Möglichkeit am Krankenhaus kostenlos zu parken. | Pucky52 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2025 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden Qualität der Beratung: weniger zufrieden Mediz. Behandlung: weniger zufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Kreislaufzusammenbruch und Magenprobleme Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Nach meiner Einlieferung 6 Stunden in der Notaufnahme, außer EKG und Blutdruck messen keine Behandlung. Alle Ärzte mit ausländischenm Hintergrund auch kein Problem wenn nicht die Verständigung schwierig war. 8 mal immer wieder die selben Fragen beantwortet, auf der Station in ein Dreibettzimmer gekommen. Zustand fatal Sauberkeit unter aller Würde. Zwei Tage in fürchterlichem Gestank verbracht da eine Bettnachbarin Darmentleerung hatte. Um Lösung gebeten war die Antwort : Das Leben ist kein Wunschkonzert. Das Essen nicht empfehlenswert trotz Besprechnung, vegetarisch und Allergien fanden keine Beachtung. Das Frühstück spartanisch, ein Brötchen. Die Medikation lief schleppend an und ohne Eigeninitiative läuft gar nichts. In 4 Tagen zweimal Ultraschall, das Personal bemüht aber wenn die Mittel fehlen! Für drei Patienten nur 1 Infusionsständen und aus Klebband Halterungen gebastelt, für zwei die Flaschen an die Aufstehgalgen gehängt. Den Stationsarzt erst kennengelert als er meine Entlassungspapiere anfertigte. Wer starke Nerven hat, keinen Wert auf gute Ausstattungs legt, ist hier richtig. Ohne weitere Medikation entlassen worden, obwohl noch nicht gesund. | Lorettak berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2024 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Professionelle Behandlung von A- Z Kontra: das Essen ;) Krankheitsbild: Magenausstülpung - eingeklemmt mit Zwerchfellbruch seit Jahren Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich war zu einer größeren Magen -Op dort. Sehr gut operiert! Alle Ärzte und Mitarbeiter sind nah am Menschen und sehr freundlich! Während der entsprechenden normalen Wartezeit bekam ich mit, wie diese sich um jeden Fall individuell kümmerten und versuchten jedem über die übliche Bearbeitung hinaus alles möglich zu machen. Auch gibt es eine gute Hausarztpraxis im Haus. Von Frau Dr. Lorenz und Dr. Hartmann. Ich war vorher in 3 Krankenhäusern, aber hier im Krankenhaus wußten alle sofort, was zu tun war und handelten sofort! Vielen lieben Dank! | Volkerino berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2024 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden (Die Damen und Ärzte haben das Kuchenpaket nicht abgelehnt. Hat mich sehr gefreut.) Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Die Beratung ließ keinerlei Fragen offen; einfach Top!) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden (Ich fühlte mich exzellent aufgehoben.) Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden (Alles bestens. Kurze Wege, keine Fragen.) Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Ärzte und Mitarbeitende aus vielen Ländern. Gefällt mir sehr gut! Kontra: Krankheitsbild: Ambulante OP Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Vorgeschichte: Ich habe binnen 2 Tagen einen Untersuchungstermin bekommen, den ich heute wahrgenommen habe. Sehr freundlicher Empfang bei den netten Pflegefachkräften, die nicht immer zu beneiden sind, aber sehr gelassen alle Patienten nach Kräften unterstützen. Die Wartezeit war absolut überschaubar und stellte gar kein Problem dar. Überall gab es freundliche Begrüßungen mit Handschlag und immer mit einem Lächeln. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den behandelnden Oberarzt sondern auch für die Chefärzte der Anästhesie, Kardiologie und der Chirurgie (Man kennt sich halt). Zitat Chefarzt: “Der Kollege schaut sich das gleich an und ich mache dir das dann nächste Woche weg”. Eigentlich duzen wir uns nicht, aber noch sympathischer geht es eigentlich nicht. Man fühlt sich als Patient und Mensch gleichermaßen einfach willkommen und wahrgenommen. Ganz klar. Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus. Schön ist es auch, wenn man mal ein paar private Worte wechseln kann, denn das schafft Vertrauen. | Ma-rtin berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 24 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Kompetent und höflich Kontra: Krankheitsbild: Schnittverletzung Erfahrungsbericht: Kam abends zur Notaufnahme, wurde im Eingangsbereich sehr nett empfangen und direkt zur Chirurgischen Ambulanz geschickt. Dort war umgehend ein sehr kompetenter und höflicher Assistenzarzt und versorgte meine schwere Verletzung an der Hand,die Naht ist hervorragend gearbeitet. Vielen Dank nochmal an den tollen Chirurgen vom Abend des 13.03.2024. | Schnasi2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2022 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: unzufrieden (Unzufrieden mit der Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung) Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Beratung und Präsens des Chefarztes sehr gut) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: unzufrieden Ausstattung und Gestaltung: unzufrieden (Frisch operiert - Notruf nicht griffbereit - Bettverstellung nicht erreichbar - Koffer und Wertgegenstände lagen offen auf dem Tisch) Pro: Ärztliche Betreuung Kontra: Betten Management, Patientenversorgung Krankheitsbild: Narbenbruch nach Sigma Resektion Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Es stand kein Einzelzimmer zur Verfügung Bei der Aufnahme wurde ich in ein Zwischenzimmer gebracht Da musste ich meine Bekleidung auf dem Tisch ablegen Meine Zähne, mein Telefon, meine Geldbörse, meine Brille musste ich irgendwo unterbringen. Äusserst niveaulos. Nach der OP wurde ich in mein Zimmer verbracht. Meine Bekleidung und die Wertgegenstände lagen auf dem Tisch. Niemand kümmerte sich darum diese in den Schrank zu räumen. Statt Einzelzimmer wurde ich zu einem älteren, stark dementen Mann ins Zimmer gelegt. Dieser lies mich in keiner Phase auch Nachts nicht in Ruhe. Unter anderem wollte er andauernd aufstehen. Das Pflegepersonal war sehr überfordert. Auf meine Bitte etwas zu unternehmen wurde der Patient ermahnt nicht aufzustehen und das war es. In der gesamten Zeit konnte ich nicht ein bisschen schlafen. Auch die Verpflegung hat mir absolut nicht zugesagt. | Invo2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2021 und 2 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Es blieben keine Fragen offen) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden (Hervorragend) Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden (Reibungslose Abläufe) Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: War rundum sehr zufrieden. Kontra: Krankheitsbild: Hallux Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Auch bei meinem zweiten Aufenthalt war ich wieder begeistert. Vom Aufnahmegespräch bis zur Entlassung kann ich nichts negatives sagen. Auf Ängste und Fragen wurde intensiv eingegangen. Sowohl menschliche als fachliche Kompetenz ließen keine Wünsche offen. Danke für liebevolle Betreuung. | Inro berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2021 und 2 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden (Auf alle Fragen kompetente Antworten erhalten) Mediz. Behandlung: sehr zufrieden (Hervorragend) Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: War rundum sehr zufrieden. Kontra: Krankheitsbild: Hallux Privatpatient: nein Erfahrung

August 4, 2026

LaNaturel Europe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Essen; Insolvenzverwalter ernannt: Udo Claes-Hellmich

LaNaturel Europe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Essen; Insolvenzverwalter ernannt: Udo Claes-Hellmich Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 166 IN 46/25 Gericht: Essen Name, Vorname / Bezeichnung: LaNaturel Europe GmbH Sitz / Wohnsitz: Herten Register: Recklinghausen, HRB 8246 Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 46/25 166 IN 46/25 AMTSGERICHT ESSEN BESCHLUSS Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8246 eingetragenen LaNaturel Europe GmbH, vertr. d. d. Gf., Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hüseyin Aydogan, Wörthstr. 33, 45894 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Im- u. Export, Einzel- u. Online Handel mit Kosmetik- u. Drogerieartikeln sowie der Großhandel mit Kosmetik- u. Drogerieartikeln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.07.2026, um 09:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.09.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Essen, 29.07.2026 Amtsgericht Klees Richter am Amtsgericht 166 IN 46/25 Essen, 29.07.2026

August 4, 2026