Schweinestall in Ried (Landkreis Aichach-Friedberg) brennt; über 1.000 Schweine tot

Schweinestall in Ried (Landkreis Aichach-Friedberg) brennt; über 1.000 Schweine tot Schweinestall in Flammen – über 1.000 Tiere tot - RADIO RST Ried (dpa) - Mehr als 1.000 Schweine sind bei einem Brand auf einem Bauernhof in der Nähe von Augsburg gestorben. Der Stall sowie eine weitere Halle standen am Abend in Ried (Landkreis Aichach-Friedberg) komplett in Flammen, wie der Kreisbrandrat der Feuerwehr, Christian Happach, sagte. Die Löscharbeiten zogen sich durch die ganze Nacht. Auch am Morgen waren die Einsatzkräfte nach Angaben des Polizeipräsidiums Schwaben Nord noch am Löschen. ...

August 7, 2026

Zwei Minderjährige versuchten Strohmiete zwischen Franz-Mehring-Straße und Bechliner Chaussee anzuzünden; Brand blieb aus, Fahndung erfolgte erfolglos.

Zwei Minderjährige versuchten Strohmiete zwischen Franz-Mehring-Straße und Bechliner Chaussee anzuzünden; Brand blieb aus, Fahndung erfolgte erfolglos. Versuchte Brandstiftung | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Am Donnerstagabend versuchten bislang unbekannte Personen, eine Strohmiete auf einem Feld zwischen der Franz-Mehring-Straße und der Bechliner Chaussee in Brand zu setzen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen zwei Minderjährige zunächst versucht haben, die Strohmiete mithilfe eines Feuerzeugs an mehreren Stellen zu entzünden. Anschließend zündeten sie mehrere Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe der Strohmiete. Ein Zeuge beobachtete sie dabei und informierte die Polizei. Ein Brand entstand nicht. Trotz eingeleiteter Fahndung konnten keine Personen festgestellt werden. ...

August 7, 2026

Seniorin aus Ehrenfriedersdorf erhielt Anruf am späten Mittwochvormittag, Zugriff via Fernwartungssoftware auf Onlinebanking; Über 60.000 Euro abgebucht

Seniorin aus Ehrenfriedersdorf erhielt Anruf am späten Mittwochvormittag, Zugriff via Fernwartungssoftware auf Onlinebanking; Über 60.000 Euro abgebucht Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 4 Medieninformation Polizeidirektion Chemnitz Ihre Ansprechpartnerin Jana Ulbricht Durchwahl Telefon +49 371 387 2020 medien.pd-c@ polizei.sachsen.de* 06.08.2026 Schockanrufe - Masche mit Krebsmedikament und andere | Motorroller in Brand geraten | Diebe entwendeten Kupferkabel - Zeugengesuch Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 286|2026 Direktionsbereich Schockanrufe - Masche mit Krebsmedikament und andere Zeit: 05.08.2026 Ort: Chemnitz, Zschorlau, Ehrenfriedersdorf, Lauter-Bernsbach (2270) Die Polizei verzeichnet aktuell wieder vermehrt Betrugsanrufe im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion. Die Täter nutzten gestern die Maschen »falscher Bankmitarbeiter«, »falscher Polizeibeamter« und eine Variante des Schockanrufs »schwere Erkrankung«. Beinahe gelang es den Tätern auf diese Weise, an fremde Ersparnisse zu gelangen. Eine Seniorin aus Ehrenfriedersdorf hatte am späten Mittwochvormittag einen Anruf von einer unbekannten Frau erhalten, welche sich als Bankmitarbeiterin ausgab. Unter dem Vorwand des Erhalts einer neuen Geldkarte verschaffte sich diese Betrügerin mittels Fernwartungssoftware Zugriff auf das Onlinebanking der Angerufenen. In der Folge wurden über 60.000 Euro abgebucht. Die Seniorin schöpfte aber Verdacht und kontaktierte umgehend selbstständig ihre Bank, wodurch der Betrug aufog und die Überweisung noch aufgehalten werden konnte. In anderen Telefonaten durchschauten die Angerufenen den Schwindel, bevor es zu Überweisungen oder Geldübergaben kam. Immer häuger ndet inzwischen auch die Variante des Schockanrufs »schwere Erkrankung« Anwendung, so beispielsweise gestern in Chemnitz und Zschorlau. Dabei geben sich die Täter als Arzt oder Klinikmitarbeiter aus und behaupten, dass ein Angehöriger des Angerufenen schwer an Krebs erkrankt wäre und nur mit Hausanschrift: Polizeidirektion Chemnitz Hartmannstraße 24 09113 Chemnitz https://www.polizei.sachsen.de/ de/pdc.htm ...

August 6, 2026

Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft

Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft Zuständigkeitsordnung (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08.07.2026 in Kraft getreten am 10.07.2026) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Präambel § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) § 3 Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung) § 4 Inkrafttreten Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 04.10.2023 (1. Nachtrag am 01.07.2026) folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen: Präambel In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden. Gleichstellungsfragen sowie die finanziellen Auswirkungen und die Klimarelevanz von Beschlüssen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen. § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) Aufgaben gem. § 9 der Hauptsatzung, Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Beteiligungsmanagements, Grundsätze zur Führung der städtischen Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Gliederungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Entwicklung von Verfahren zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und anderen städtischen Vorhaben, die deren Interessen berühren, Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung, Prüfung der Jahresrechnung, Grundsätze der Wirtschaftsförderung, Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Anlagen einschl. möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung imErschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 49 Abs. 3 LBO, Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen, Märkte und Parkplätze sowie Straßen- und Stadtreinigung Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Wahrnehmung der Angelegenheiten des Tourismus, Wahrnehmung der Angelegenheiten des PlönBads sowie Wahrnehmung der Angelegenheiten des Baubetriebshofes. § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) Bereitgestellt am 09.07.2026 Seite 1 ...

August 6, 2026

Stützpunktfeuerwehr Hinwil TH1 Austritt Betriebsstoff Hinwil

Stützpunktfeuerwehr Hinwil TH1 Austritt Betriebsstoff Hinwil 26-065 – TH2 Traghilfe RD – Hinwil – Stützpunktfeuerwehr Hinwil Organisation Portrait der SFWH Organigramm Jahresprogramm Kommando Stab Mitarbeiter Jugendfeuerwehr Ich will zur Feuerwehr Einsätze Einsätze laufendes Jahr Einsätze 2025 Einsätze 2024 Einsätze 2023 Notfall & Alarmierung Notfallnummern Schweiz Es brennt – was tun? Alertswiss Notfalltreffpunkt Es brennt – was tun? Services Schlüsselrohr Bestellung BS Anfrage Links 26-065 – TH2 Traghilfe RD – Hinwil ...

August 6, 2026

Stadtverwaltung Erfurt Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO zu Einbürgerungswartezeiten in Erfurt; drohende Untätigkeitsklagen gegen ABH

Stadtverwaltung Erfurt Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO zu Einbürgerungswartezeiten in Erfurt; drohende Untätigkeitsklagen gegen ABH SessionNet | Dokumente mit Freigabe seit 05.08.2026 Startseite Kalender Dokumente Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Anfragen Stadtverwaltung Amtsblatt Satzungen und Verordnungen Gremien Alle Gremien Stadtrat und Ausschüsse Ortsteilräte Fraktionen Mandatsträger Impressum Impressum Kontakt Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl Dokumente mit Freigabe seit 05.08.2026 1 Tag zurück 1 Tag zurück 1 Woche zurück 1 Monat zurück 120 Tage zurück Art Vorgang Mandant Dokumente Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Rückbau der Quartiersmitte Krämpfervorstadt Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 53 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung der Mittel nach § 8 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel OTB - World-Clean up-Day Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 67 KB Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung an frei zugänglichen Erfurter Seen Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 53 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Ortsverein Niedernissa e.V. - Dorffest Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 68 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung der Mittel nach § 8 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel OTB - Weltkindertag-Fest Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 69 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung der Mittel nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Freundeskreis Käfer-Kinder e. V. - Theatervorstellung Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 68 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung der Mittel nach § 8 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel OTB - Martinsumzug Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 68 KB Entscheidungsvorlagen Otlbgm. für OTR Verwendung von Mitteln innerhalb des Deckungsrings Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 06.08.2026 67 KB Sitzung 17.08.2026 Ortsteilrat Johannesplatz Stadtverwaltung Erfurt BM Öffentliche Bekanntmachung OR JOP 06.08.2026 46 KB Sitzung 20.08.2026 Ortsteilrat Niedernissa Stadtverwaltung Erfurt BM Öffentliche Bekanntmachung OR NIE 06.08.2026 41 KB Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Weiterhin unerträgliche Wartezeiten in Punkto Einbürgerung: Wie ist der Stand der Besetzungen in der zuständigen ABH und gibt es erneut bzw. weitere Untätigkeitsklagen? Stadtverwaltung Erfurt Antwort 05.08.2026 53 KB VO Drucksache 05.08.2026 45 KB Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt bzw. Feuerwehrstellfläche in der Wallstraße Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 05.08.2026 116 KB Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Wissenschaftliches Volontariat an Erfurter Museen – Landesförderprogramm Stadtverwaltung Erfurt VO Drucksache 05.08.2026 43 KB Sitzung 18.08.2026 Ortsteilrat Frienstedt Stadtverwaltung Erfurt BM Öffentliche Bekanntmachung OR FRI 05.08.2026 47 KB Sitzung 18.08.2026 Ortsteilrat Herrenberg Stadtverwaltung Erfurt BM Öffentliche Bekanntmachung OR HER 05.08.2026 38 KB

August 6, 2026

Ortschaftsrat Burgsdorf – Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfs-Ermittlung – Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf, Lindenplatz 6, 06295 Lutherstadt Eisleben; Löschwasserbedarf neu festgelegt und Investitionen geplant

Ortschaftsrat Burgsdorf – Beschluss der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfs-Ermittlung – Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf, Lindenplatz 6, 06295 Lutherstadt Eisleben; Löschwasserbedarf neu festgelegt und Investitionen geplant SessionNet | Ortschaftsrat Burgsdorf - 19.08.2026 - 19:30 Uhr - Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf OT Burgsdorf, Lindenplatz 6 06295 Lutherstadt Eisleben Ortschaftsrat Burgsdorf - 19.08.2026 - 19:30 Uhr - Dorfgemeinschaftshaus Burgsdorf OT Burgsdorf, Lindenplatz 6 06295 Lutherstadt Eisleben (Wird in neuem Fenster geöffnet) Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung ...

August 6, 2026

Landtag von Baden-Württemberg Bericht zu verunfallten E-Autos in Baden-Württemberg; keine belastbaren Erkenntnisse bekannt

Landtag von Baden-Württemberg Bericht zu verunfallten E-Autos in Baden-Württemberg; keine belastbaren Erkenntnisse bekannt Drucksache 18 / 254 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 254 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie sich Schadensbilder und Schadenskomplexität bei E-Autos von solchen bei Verbrennern unterscheiden können; inwiefern es gesetzlich oder untergesetzlich geregelt bzw. standardisiert ist, wie mit verunfallten E-Autos im Hinblick auf etwaige Batterieschäden zu ver­ fahren ist; welche besonderen Sicherheits- und Umweltanforderungen für die Bergung und den Transport verunfallter E-Autos bestehen; welche besonderen Sicherheits- und Umweltanforderungen für die Einlagerung bzw. das Abstellen verunfallter E-Autos bei Werkstätten, Abschleppdiensten oder Autohäusern bestehen; ob sich für Polizeibeamte besondere Anforderungen bei der Unfallaufnahme ergeben, wenn ein E-Auto beteiligt ist; ob ihr Erkenntnisse vorliegen, inwiefern die Versicherungsbranche Verkehrs­ unfälle unterschiedlich abwickelt, wenn ein E-Auto betroffen ist; wie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines E- Autos in den vergangenen fünf Jahren in Baden-Württemberg entwickelt hat; wie sich die Anzahl der Batteriebrände an E-Autos in den vergangenen fünf Jahren in Baden-Württemberg entwickelt hat; Antrag des Abg. Tim Bückner u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Umgang mit verunfallten E-Autos Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 254 2 9. welche technischen Lösungen es für das Löschen eines Batteriebrandes an Fahrzeugen gibt; 10. wie die Feuerwehren in Baden-Württemberg auf eine steigende Anzahl an Fahrzeugbatteriebränden vorbereitet und welche besonderen Risiken und Ein­ satztaktiken für brennende E-Autos in unterirdischen Parkgaragen zu berück­ sichtigen sind; 11. in welchem Umfang die Feuerwehren im Land mit speziellen Löschlanzen und Bergungscontainern ausgestattet sind. 7.7.2026 Bückner, Herzog, Rathgeb, Dr. Thorsten Schwarz, Stetter, Wolf CDU Begründung Mit wachsendem Anteil an E-Autos im gesamten Fahrzeugbestand Baden-Würt­ tembergs nimmt auch die Zahl der verunfallten E-Autos zu. Batterieschäden sind dabei nicht sofort ersichtlich und können auch mit deutlicher zeitlicher Verzöge­ rung noch eine Reaktion hervorrufen, die zu einem Vollbrand führen kann. Brennende E-Autos erfordern in der Folge besondere Methoden des Löschan­ griffs. Wie in der Praxis mit diesen beiden Aspekten umgegangen wird, soll durch den Antrag in Erfahrung gebracht werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. VM4-0141.5-42/1/1 nimmt das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Innenministerium, Umweltministerium und Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, ...

August 6, 2026

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken.

Dienststelle Landwirtschaft und Wald Luzern erlässt absolutes Feuerverbot im Freien im Kantonsgebiet Luzern; Bußgeld bis 20'000 Franken. KANTON LUZERN Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch Absolutes Feuerverbot im Freien Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und Hitze sowie der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flurbränden für das gesamte Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) gestützt auf 8 19 Abs. 2 der Kantonalen Waldverordnung vom 24. August 1999 (SRL Nr. 946 [KWaV]) und in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern folgen- des: Allgemeinverfügung 1. Das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, sind im ganzen Kantonsgebiet verboten. 2. Insbesondere verboten ist überall im Freien (inkl. Gewässer) das Entfachen von Feuer in befestigten oder unbefestigten Feuerstellen, in Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Steigenlassen von Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, das Entfachen von Feuer in Waldhütten, Jagdhütten, Un- terständen und ähnlichen, nicht dauerhaft bewohnten Bauten oder Anlagen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. 3. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten, die nicht mit offenem Feuer auf- geheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill, Lotus- grill, usw.). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar. 4. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald kann eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn wichtige, z.B. ausgewiesene wirtschaftliche, Gründe dafürsprechen. Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller muss nachweisen, dass besondere Schutzmassnahmen getroffen werden und dadurch für die Um- welt keine Feuergefahr besteht. Die Ausnahmebewilligung tritt mit einem schriftlichen Entscheid in Kraft. 5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung (6. August 2026, 12 Uhr) in Kraft und gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Die Allgemeinverfügung betreffend das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 wird aufgehoben. 6. Widerhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss 8 42 Abs. 1 und 2 des Kantonalen Wald- gesetzes vom 01. Februar 1999 (SRL Nr. 945 [KWaG]) in Verbindung mit $ 19 Abs. 2 KWaV mit Busse bis zu Fr. 20'000.- bestraft. 7. Kosten von Massnahmen für die Feststellung, Abwehr oder Behebung einer unmittelbar drohenden Gefährdung, werden den schuldhaften Verursacherinnen oder schuldhaften Verursachern überbun- den (8 45a KWaG). 8. Diese Verfügung ist im Kantonsblatt zu publizieren. 2026-26 / Allgemeinverfügung_absolutes Feuerverbot Seite 1 von 2 ...

August 6, 2026

Regierung von Oberfranken ordnet vorsorgliche Luftbeobachtung über Oberfranken an; Zwei-Tage-Luftbeobachtung über Oberfranken am 8.–9. August 2026

Regierung von Oberfranken ordnet vorsorgliche Luftbeobachtung über Oberfranken an; Zwei-Tage-Luftbeobachtung über Oberfranken am 8.–9. August 2026 PM 055/26 - Hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Oberfranken ordnet erneut vorsorgliche Luftbeobachtung an - Regierung von Oberfranken Hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Oberfranken ordnet erneut vorsorgliche Luftbeobachtung an Die anhaltende Trockenheit bedingt für den gesamten Regierungsbezirk weiterhin hohe Waldbrandgefahr. Deshalb ordnet die Regierung von Oberfranken von Samstag, 8. August 2026, bis Sonntag, 9. August 2026, ...

August 6, 2026