Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge.
Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge. Drucksache 18 / 319 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 319 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelas tungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einfüh rung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antrags vorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden. 19.1 Ausgangslage 19.1.1 Körperschaftswald in Baden-Württemberg Das Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) unterscheidet drei Waldei gentumsarten: Staatswald, Körperschaftswald sowie Privatwald. Rund 38 % der Landesfläche ist Wald. Davon entfallen rund 40 % auf die Waldeigentumsart Kör perschaftswald. Der Anteil des Privatwaldes liegt bei rund 36 % und der Staats waldanteil bei rund 24 %. Körperschaftswald ist in § 3 Absatz 2 LWaldG definiert als „Wald im Allein eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonsti Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: ...