Emil Sänze AfD stellt Kleine Anfrage zur Jugendförderung in Baden-Württemberg; detaillierte Auskünfte zu Trägern und Mitteln seit 2015
Drucksache 18 / 235
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 235 6.7.2026 1 Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
Betreffend Kapitel 0918 Titel 684 09 „Förderung des Jugendschutzes“, welches für das Jahr 2022 767,2 Tausend Euro veranschlagte für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 989,5 Tausend Euro veranschlagt (respektive welches gegensei tige Deckungsfähigkeit mit Kapitel 0919 Titelgruppe 74 aufweist) – welches sind seit dem 1. Januar 2015 bis heute a) die aus diesem Titel begünstigten „Träger des Jugendschutzes“, sowie b) welche einzelnen Maßnahmen welcher Träger respektive welche Projekte wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute aus diesem Titel bestritten (mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kalenderjahr; begünstigte Träger; Fördersumme/Zuweisung; begünstigte Maß nahme; Erfolgsparameter für die Bewertung von Maßnahmen respektive für die Auswahl der geförderten Träger)? Betreffend Kapitel 0918, Titelgruppe 71 „Förderung der Jugenderholung“, Titel 684 71 „Zuschüsse zur Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen“ (welcher für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 4 053,0 Tausend Euro veran schlagt) – welche Jugenderholungsmaßnahmen welcher Träger wurden aus die ser Titelgruppe 71 seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/5005 respektive 17/8453 respektive 17/10360 kompatible Darstellung nach: empfangende Ein richtung; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benennung, Motto oder Titel] oder Erholungseinrichtung; gegebenenfalls wei tere für diese Förderung relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Verwendung von Haushaltsmitteln aus Einzelplan 09 Ministeri um für Soziales, Gesundheit und Integration, Kap. 0918 – „Ju gendschutz“, „Jugenderholung“, „Jugendbildung“ und anderes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 235 2 3. Betreffend Kapitel 0918 Titelgruppe 72 „Zuschüsse an sonstige Träger für Maßnahmen der Jugendbildung“ (welche für das Jahr 2025 10 773,9 Tau send Euro und für 2026 10 853,7 Tausend Euro veranschlagt) – welche Träger (Jugendhilfe-Träger , Jugendorganisationen oder deren Verbünde, Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dieser Titelgruppe 72 (insbesondere Titel 684 72 sowie 893 72, oder gegebenenfalls aus anderen für diese Zwecke möglicherweise gegenseitig deckungsfähigen Titelgruppen) seit dem 1. Januar 2015 bis heute ge fördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksachen Kleine An frage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung/Organi sation; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund so wie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Be nennung, Motto oder thematischer Maßnahmen-Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Servicestellen“, „themenorientierte Bildungs maßnahmen/Fortbildungen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“, „Veranstaltungen zu politischen Themen“ einschließich „Vielfaltsthemen“, „LGBTTQ- oder verwandten Themen“ oder „Extremismus prävention/-bekämpfung“, sowie Publikationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institu tioneller Förderung)? 4. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 „Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendhilfe“ (welche für das Jahr 2025 4 668,0 Tausend Euro und für 2026 4 674,2 Tausend Euro veranschlagt) – wie gestaltet sich (beispielsweise: durch welche Träger verwirklicht, mit welchen Kompetenzen/Verantwortlichkeiten/ Aufgaben für welches Klientel, welcher Organisationsstruktur, sowie mit wel chem Personalaufwand) das unter Titel 547 76 („Sonstige sächliche Aus gaben“, „Erläuterung: Die Mittel sind veranschlagt für die vereinbarte Kosten erstattung zur Umsetzung eines von den Trägern der Jugendhilfe unabhängigen und weisungsfreien Ombudssystems in der Jugendhilfe Baden-Württemberg an den Kommunalverband für Jugend und Soziales.“) finanzierte „Ombudssystem in der Jugendhilfe“? 5. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 – welche öffentlichen oder privaten Trä ger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereinigungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 633 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend hilfe an Gemeinden und Gemeindeverbände“ („Erläuterung: „…Zuschüsse zur Förderung von Vorhaben der sozialen Jugendarbeit in Problemgebieten [Mo bile Jugendarbeit] und für Modelle und modellhafte Maßnahmen in der Jugend hilfe in kommunaler Trägerschaft.) seit dem 1. Januar 2015 bis heute gefördert (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Drucksache Kleine Anfrage 17/8453 kompatible Darstellung nach: empfangende Einrichtung; Wirkungs ort; erhaltenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung respektive geförderte Maßnahme [samt deren Benen nung, Motto oder Titel, einschließlich möglicher sogenannter „Meldestellen“, „Kooperationen“, „Fortbildungen“, „Projekte“, „Seminare/Kurse“ sowie Pub likationen]; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung)? 6. Betreffend Kapitel 918 Titelgruppe 76 sowie analog zu Fragen 2, 3 und 5 – wel che öffentlichen oder privaten Träger (Jugendhilfe-Träger , Stiftungen, Vereini gungen, Bildungseinrichtungen, möglicherweise Gewerkschaften oder Kirchen) wurden aus dem Titel 684 76 „Förderung von Einrichtungen und Maßnah men auf dem Gebiet der Jugendhilfe an sonstige Träger“ (welche für das Jahr 2025 2 469,6 Tausend Euro und für 2026 2 475,8 Tausend Euro veranschlagt, jedoch für das Jahr 2022 noch 1 619,6 Tausend Euro veranschlagte) seit dem
...