CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln; Prüfung/Planung Museum Selma im KAN, Köln; neue Förderzusage nötig, Originalzusage nicht übertragbar.
Fragenkatalog der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.5 der Sitzung des Rates am 19.03.2026 „Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ (0662/2026)
Finanzierung und Betrieb 1. Mit welchen Betriebskostenzuschüssen (Land, Stadt, ggf. Dritte) wird der Be- trieb des Museum Selma im KAN geplant? Antwort der Verwaltung: Für den ursprünglich geplanten Standort in Köln-Kalk gab es eine Betriebskostenzu- sage in Höhe von 2,8 Mio. Euro von Seiten des Landes NRW. Hinzu kommen ge- plante Eigeneinnahmen des Museum Selma. Die Höhe der Betriebskostenzuschüsse für den Standort KAN werden Gegenstand der Gespräche zwischen der DOMiD gGmbH und dem Land NRW sein. 2. Für welchen Zeitraum sind diese Zuschüsse jeweils gesichert? Antwort der Verwaltung: Die unter Ziffer 1 genannten Betriebskostenzuschüsse des Landes NRW sind auf Dauer angelegt. 3. Welche nachprüfbaren schriftlichen Zusagen Dritter (z. B. Bund, Land) liegen zu Finanzierung, Dauer und ggf. Sicherheiten vor? Antwort der Verwaltung: Fördermittelempfängerin ist die DOMiD gGmbH. Für den ursprünglich vorgesehenen Standort in Köln-Kalk lag eine Förderzusage von Bund und Land NRW für die bauli- che Umsetzung des Museum Selma sowie seitens des Landes NRW für die Betriebs- kosten vor. Diese bezogen sich jedoch ausdrücklich auf die damals für Köln-Kalk zu- grunde gelegte Planung. Vor dem Hintergrund der nunmehr zu prüfenden alternativen Standortoption ist fest- zuhalten, dass diese ursprüngliche Förderzusage nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Vielmehr bedarf es im Falle einer veränderten Planung und Standortkonstellation einer erneuten förderrechtlichen Bewertung durch Bund und Land sowie einer neuen schriftlichen Förderzusage. Genau diesem Zweck dient der vorliegende Prüf- bzw. Planungsbeschluss: Er schafft die Voraussetzung, um die planerischen Grundlagen so weit zu konkretisieren, dass eine belastbare Abstimmung mit den Fördermittelgebern erfolgen kann. Die Kosten für die Vorprüfungen werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. 4. Welche Kosten entstehen für Umbauten, Mieten, laufenden Betrieb sowie mögliche Rückbaukosten? Antwort der Verwaltung: Diese Aspekte sind Gegenstand des vorliegenden Prüf- bzw. Planungsauftrags. Ziel ist es, im weiteren Verfahren die planerischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen so zu definieren, dass fundierte Kostenaussagen möglich sind.
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