Rat der Stadt Köln beschließt Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln; Rückholrecht des Rates verankert
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 02.06.2026
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 16.06.2026 ZUSTÄNDIGKEITSORDNUNG DER STADT KÖLN vom 2. Juni 2026 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 auf Grund des § 37 Abs. 1 Satz 2 bis 4 i. V. m. § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung beschlossen: I. Allgemeines § 1 Grundsätze § 2 Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen § 3 Zuständigkeiten bei Eigenbetrieben, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Sondervermögen und bei Anstalten des öffentlichen Rechts § 4 Zuständigkeiten bei Controllingaufgaben § 5 Zuständigkeiten bei Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen § 6 Rückholrecht des Rates II. Zuständigkeiten der Ausschüsse § 7 Hauptausschuss § 8 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales § 9 Ausschuss für Bauen und Wohnen § 10 Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden § 11 Finanzausschuss § 12 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern § 13 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie § 14 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün § 15 Ausschuss Kunst und Kultur § 16 Liegenschaftsausschuss § 17 Mobilitätsausschuss § 18 Rechnungsprüfungsausschuss § 19 Ausschuss Schule und Weiterbildung § 20 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren § 21 Sportausschuss § 22 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit § 23 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung III. Zuständigkeiten der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters § 24 Zuständigkeiten der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters gem. § 41 Abs. 2 GO § 25 Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO)
...