Kinder und Jugendliche im Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten Gesundheitsversorgung wie gesetzlich Versicherte in Deutschland; Gesundheitskarte, keine Genehmigung nötig
Kinder und Jugendliche im Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten Gesundheitsversorgung wie gesetzlich Versicherte in Deutschland; Gesundheitskarte, keine Genehmigung nötig Neuerungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Neuerungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit erheblichen Verschärfungen für Geflüchtete verbunden. Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen. Diese Änderungen sind Gegenstand der vorliegenden Fachinformation. ...