BMI aktualisiert Höchstbeträge für Heilbehandlungen in Baden-Württemberg; Ab 2025 stufenweise Erhöhung der Höchstbeträge
Heilbehandlungsverzeichnis ab 01.05.2025
1 - Heilbehandlungen Nach Nr. 1.4.1 der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) gelten für Heilbehandlungen die in Anlage 9 und 10 zur Bundesbeihilfeverordnung genannten Voraussetzungen, Beschränkungen und Höchstbeträge. Ab 01.04.2024 gelten die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der 10. Änderungsverordnung vom 06.03.2024 bekanntgegeben hat. Ab 01.08.2024 gelten im Bereich Ergotherapie und Sonstiges die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 17.07.2024 bekanntgegeben hat. Ab 01.11.2024 gelten im Bereich Krankengymnastik, Bewegungsübungen die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 21.10.2024 bekanntgegeben hat. Ab 01.02.2025 gelten im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 17.12.2024 bekanntgegeben hat. Ab 01.05.2025 gelten in den Bereichen Inhalation; Krankengymnastik, Bewegungsübungen; Massagen; Packungen, Hydrotherapie, Bäder; Kälte- und Wärmebehandlung und Elektrotherapie die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 08.04.2025 bekanntgegeben hat. Ab 01.08.2025 gelten in den Bereichen Podologie und Ernährungstherapie die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 04.07.2025 bekanntgegeben hat. Ab 01.09.2025 gelten in den Bereichen Ergotherapie und Sonstige die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 07.08.2025 bekanntgegeben hat. Ab 01.10.2025 wurden im Bereich Podologie zwei neue Leistungen aufgenommen, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 04.07.2025 bekanntgegeben hat. Ab 01.01.2026 gelten die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der 11. Änderungsverordnung vom 14.10.2025 bekanntgegeben hat. Ab 01.02.2026 gelten in den Bereichen Inhalation; Krankengymnastik, Bewegungsübungen; Massagen; Packungen, Hydrotherapie, Bäder; Kälte- und Wärmebehandlung; Elektrotherapie die Höchstbeträge, die das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Vorgriffregelung vom 06.01.2026 bekanntgegeben hat.
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