Leinerstift Gruppe droht Dietrich Bonhoeffer Klinik in Niedersachsen die Schließung; Entscheidung bis 10. Mai

Leinerstift Gruppe droht Dietrich Bonhoeffer Klinik in Niedersachsen die Schließung; Entscheidung bis 10. Mai Finanzierung weiter ungeklärt ❘ Diakonie in Niedersachsen Klinikschließung rückt näher – Entscheidung bis 10. Mai. Es war eine Einigung in sprichwörtlich letzter Minute zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Leinerstift Gruppe, die die Übernahme der insolventen Dietrich Bonhoeffer Klinik im November 2024 ermöglichte. Sie war das Ergebnis intensiver Verhandlungen und zahlreicher Gespräche – auch mit politischer Unterstützung und der eindringlichen Bitte, die Klinik zu erhalten.„Das Leinerstift hat mit der Weiterführung der Dietrich Bonhoeffer Klink im November 2024 Verantwortung übernommen und damit ein wichtiges Angebot für Kinder und Jugendliche sichergestellt – auch auf Wunsch der Politik. Schon bei der Übernahme war allen Beteiligten klar, dass die Klinik nur langfristig weiter bestehen kann, wenn die Refinanzierung neu geregelt wird“, berichtet Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen.Die Vereinbarung von 2024 umfasste einen individuellen Tagessatz für den Fortbetrieb der Klinik zunächst für das Jahr 2025, später wurde eine Fortschreibung für 2026 vereinbart. Bereits damals war jedoch absehbar, dass auch dieser Tagessatz keine auskömmliche Finanzierung eines bedarfsgerechten Reha-Angebots für suchtkranke Kinder und Jugendliche ermöglicht. Das Leinerstift hatte frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine strukturelle Anpassung der Refinanzierung notwendig ist, um die Mindeststandards in der Versorgung zu gewährleisten.„Wir waren sehr erleichtert, als die Einigung mit der Deutschen Rentenversicherung kurz vor der drohenden Schließung Ende 2024 zustande kam. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht, dass der vereinbarte Kostensatz die tatsächlichen Kosten nicht decken wird und mittelfristig neue Finanzierungsmodelle erforderlich sind. Dass wir nun erneut vor einer Schließung stehen, verdeutlicht das zugrunde liegende strukturelle Problem“, sagt Wolfgang Vorwerk, Vorstand der Leinerstift Gruppe.In den vergangenen 18 Monaten haben Vorstand und Klinikleitung zahlreiche Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung, weiteren Kostenträgern und der Politik geführt. Bis zum 20. März 2026 konnte jedoch keine tragfähige Lösung für eine auskömmliche Refinanzierung gefunden werden. Im Gegenteil: Im Zuge der Strukturreform der Deutschen Rentenversicherung erwartet die Leinerstift Gruppe eine weitere deutliche Absenkung des Tagessatzes. „Diese Prognose ergibt sich klar aus den veröffentlichten Strukturvorgaben der Rentenversicherung“, so Vorwerk, „ein Antrag auf Anerkennung als Spezialeinrichtung, der weiterhin individuelle Vergütungen ermöglicht hätte, wurde ohne Begründung abgelehnt.“Parallel hat das Leinerstift in den vergangenen 18 Monaten in den Standort investiert: Strukturen wurden aufgebaut, Personal eingestellt und Teile der Klinik saniert. Das daraus resultierende Defizit und das Defizit aus der Unterfinanzierung der Kostenträger wurde aus Eigenmitteln gedeckt – allein im vergangenen Jahr in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.„Das Leinerstift hat sich immer für eine langfristige Lösung für die Klinik stark gemacht, damit die Kinder und Jugendlichen in einer ohnehin schon kritischen Lebenssituation eine gute Behandlung und damit eine Lebensperspektive bekommen. Deshalb wurde auch in die Klinik, z.B. in die Bausubstanz investiert. Auch das durch die nicht auskömmliche Refinanzierung aufgelaufene erhebliche Defizit hat das Leinerstift aufgefangen“, betont Hans-Joachim Lenke.Aktuelle Gespräche ohne ErgebnisIn der vergangenen Woche fanden zwei weitere Gespräche mit Politik und Kostenträgern statt. Die breite mediale Berichterstattung und das öffentliche Interesse haben zwar erneut Bewegung in das Thema gebracht, eine konkrete Lösung wurde jedoch nicht gefunden.An den Gesprächen beteiligten sich u.a. Prof. Dr. Hendrik Streeck, Sucht- und Drogenbeauftragter des Bundes, Prof. Dr. Rainer Thomasius, Vorsitzender der Gemeinsamen Suchtkommission der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (DGKJP, BAG, BKJPP) und ehemaliger Ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung in Niedersachsen, Emmi Zeulner, MdB und Mitglied im Bundesausschuss für Gesundheit, sowie Vertreter*innen der Rentenversicherung und weiterer Kostenträger.Ein im Vorfeld eingereichter Lösungsvorschlag des Leinerstifts wurde jedoch nicht inhaltlich diskutiert. Die Rentenversicherung machte vielmehr deutlich, dass es aus ihrer Sicht ein ausreichendes Angebot für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen gäbe und signalisierte wenig Bereitschaft zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung für die Dietrich Bonhoeffer Klinik. Sie sprach dabei von 450 Plätzen für die Reha-Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Abhängigkeitserkrankungen. Auf Nachfrage wurde jedoch nicht mitgeteilt, welche Kliniken diese Plätze anbieten. Nach Kenntnis von Fachleuten sowie des Leinerstifts existieren neben der Dietrich Bonhoeffer Klinik lediglich zwei weitere spezialisierte Einrichtungen mit insgesamt 36 Plätzen. Diese wurden auch für die Weitervermittlung der aktuell behandelten Patientinnen und Patienten durch die Rentenversicherung benannt.„Dass nun auf die vorgeschlagene konkrete Übergangslösung des Trägers so wenig von Seiten der Deutschen Rentenversicherung eingegangen wurde und stattdessen auf angeblich vorhandene Plätze verwiesen wird, die aber nicht genauer erläutert werden, lässt mich ratlos zurück“, gibt Lenke offen zu. ...

April 30, 2026

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ändert Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) in Schleswig-Holstein; rückwirkend ab 6. Januar 2026 in Kraft

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ändert Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) in Schleswig-Holstein; rückwirkend ab 6. Januar 2026 in Kraft Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Vom 22. März 2026 – 2026-19882/2026 - IV 508 Die Verwaltungsbestimmungen für die Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung der Fassung vom 22. August 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 790, ber. S. 970), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Januar 2025 (Amtsbl. Schl.-H. 2025/50) werden wie folgt geändert: “Anlage 1 der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) wird wie folgt neu gefasst:” Siehe Anlage 1 neu Einkommensgrenzentabelle “Anlage 3 der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) wird wie folgt neu gefasst:” Siehe Anlage 3 neu Muster-Wohnberechtigungsschein Die Änderungen treten rückwirkend zum 6. Januar 2026 in Kraft.

April 30, 2026

Handwerkspräsident fordert sichere Arbeitsplätze in Deutschland; Reformaufschub gefährdet Deutschlands Mittelstand

Handwerkspräsident fordert sichere Arbeitsplätze in Deutschland; Reformaufschub gefährdet Deutschlands Mittelstand Arbeitsplatzsicherung ist bester Schutz von Arbeitnehmerrechten | ZDH Arbeitsplatzsicherung ist bester Schutz von Arbeitnehmerrechten “Zum Tag der Arbeit spreche ist zuallererst Wertschätzung und Dank aus für den täglichen Einsatz von Millionen Frauen und Männern, die das Land am Laufen halten. Und dann sage ich unmissverständlich: Der beste Schutz von Arbeitnehmerrechten sind SICHERE Arbeitsplätze. Ohne Beschäftigung gibt es weder Lohn noch soziale Absicherung noch Arbeitnehmerrechte. Doch manche politische Entscheidung der jüngeren Vergangenheit gefährden dieses Ziel der sicheren Arbeitsplätze. Insbesondere die vielen Familienbetriebe arbeiten und kämpfen darum, ihr Geschäft und die Kolleginnen und Kollegen durch das Tal der wirtschaftlichen Stagnation zu tragen. Immer wieder werden Saalrunden mit politischen Entscheidungen geschmissen, die andere bezahlen müssen. Egal ob die sogenannte Entlastungsprämie, die erwirtschaftet werden muss, oder versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht nur den Kolleginnen und Kollegen aufgebürdet werden können. Diese Lasten erzeugen Druck, der im Mittelstand und im Handwerk Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet.Als Handwerkspräsident vertrete ich die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Der Interessenausgleich liegt vielen Meisterinnen und Meistern am Herzen. Ich halte es daher für fatal, in der aktuellen Situation weiter Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu befeuern, statt gemeinsam tragfähige Lösungen zur Entlastung der Betriebe zu entwickeln. Denn nur wirtschaftlich stabile Betriebe und Unternehmen können dauerhaft Beschäftigung sichern, Löhne zahlen und damit auch die Grundlage für soziale Sicherheit gewährleisten.Wer in dieser Phase jeden Reformvorschlag reflexhaft und kategorisch als Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten deklariert und zurückweist, verkennt den Ernst der Lage ebenso wie die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Arbeitnehmerrechte lassen sich nur dort verwirklichen, wo Betriebe und Unternehmen überhaupt noch in der Lage sind, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. ...

April 30, 2026

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Ende der Antragssaison am 15. Mai 2026; Beihilfenkürzungen bei verspäteter Einreichung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Ende der Antragssaison am 15. Mai 2026; Beihilfenkürzungen bei verspäteter Einreichung Gemeinsamer Antrag 2026: Ende der Antragssaison am 15. Mai 2026: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Gemeinsamer Antrag 2026: Ende der Antragssaison am 15. Mai 2026 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist daraufhin, dass der Gemeinsamen Antrag 2026 bis zum 15. Mai 2026 über FIONA eingereicht werden kann ...

April 30, 2026

Baden-Württemberg Antragsteller reichen Gemeinsamen Antrag 2026 über FIONA; Kürzungen bis 31. Mai

Baden-Württemberg Antragsteller reichen Gemeinsamen Antrag 2026 über FIONA; Kürzungen bis 31. Mai Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026: Beteiligungsportal Baden-Württemberg Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026 Der Gemeinsame Antrag 2026 kann noch bis zum 15. Mai über FIONA eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung bis einschließlich 31. Mai werden die Beihilfen gekürzt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist daraufhin, dass derGemeinsamen Antrag2026 bis zum 15. Mai 2026 überFIONA (Flächeninformation und Online-Antrag)eingereicht werden kann. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2026 erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Es ist ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. ...

April 30, 2026

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen BFW Newsroom - BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen Der BFW hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme in die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts (BauGB‑Novelle) eingebracht. Nach derzeitigem Stand strebt die Bundesregierung an, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen. Der Gesetzentwurf enthält Ansätze zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Hierzu zählen längst überfällige Regelungen zur Digitalisierung und Vereinfachungen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können im Ergebnis zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren beitragen. ...

April 30, 2026

Quickborn startet STADTRADELN 2026 in Quickborn am 1. Mai; Ziel: Rekordwerte 2023 wieder erreichen

Quickborn startet STADTRADELN 2026 in Quickborn am 1. Mai; Ziel: Rekordwerte 2023 wieder erreichen Quickborn tritt wieder in die Pedale: STADTRADELN 2026 startet am 1. Mai Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet! QuickbornZahlen und FaktenImpressionenPersönlichkeitenKinderstadtplanHistorieGedenkstättenStadtwappenStädtepartnerschaftenFilme über Quickborn RathausBürgermeisterBürgerbriefe100-Tage-PlanBürgervorsteherinPolitik & SitzungenBeratungsvorlagenSitzungskalenderTeilnahme an SitzungenRatsversammlungRechtsgrundlagenParteien und FraktionenWahlenBürgermeisterwahl 2026 BönningstedtBundestagswahl 2025Europawahl 2024WahlergebnisseKinder- und JugendbeiratHaushalt und FinanzenBerichtswesenOrtsrechtGleichstellungStellenangeboteDatenschutzerklärungen Politik & SitzungenBeratungsvorlagenSitzungskalenderTeilnahme an SitzungenRatsversammlungRechtsgrundlagenParteien und Fraktionen ...

April 30, 2026

AfD-Fraktion erfragt Mittel zur Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen; Mittelhöhe und Anzahl der Brunnen offen

AfD-Fraktion erfragt Mittel zur Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen; Mittelhöhe und Anzahl der Brunnen offen Deutscher Bundestag - Trinkwassernotbrunnen in Thüringen STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, in welcher Höhe im vergangenen Jahr Mittel zur Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen zur Verfügung standen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (21 5635(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem danach, wie viele und welche Trinkwassernotbrunnen in Thüringen im genannten Zeitraum ertüchtigt beziehungsweise gebohrt wurden. ...

April 30, 2026

AfD-Fraktion fragt Bundesregierung nach Anzahl ausgestellter Reiseausweise für Flüchtlinge in Deutschland.

AfD-Fraktion fragt Bundesregierung nach Anzahl ausgestellter Reiseausweise für Flüchtlinge in Deutschland. Deutscher Bundestag - Reiseausweise für Flüchtlinge thematisiert STO) Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge die Ausländerbehörden im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2026 ausgestellt haben, möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (21 5632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) danach, wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Umlauf sind. ...

April 30, 2026

AfD-Fraktion fragt nach Abschiebungen und unerlaubten Einreisen in die Bundesrepublik

AfD-Fraktion fragt nach Abschiebungen und unerlaubten Einreisen in die Bundesrepublik Deutscher Bundestag - AfD fragt nach Abschiebungen und unerlaubten Einreisen AfD fragt nach Abschiebungen und unerlaubten Einreisen STO) Die AfD-Fraktion will wissen, wie viele Menschen im vergangenen Jahr in die Bundesrepublik eingereist sind. Zudem erkundigt sie sich in der Kleinen Anfrage (21 5637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem danach, wie viele Abschiebungen im Jahr 2025 stattfanden. Verantwortlich:Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)Redaktion:Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein ...

April 30, 2026