Volt Mecklenburg-Vorpommern Landesliste zur Landtagswahl 2026 offiziell zugelassen in Schwerin; Erstmals eigene Landesliste mit zehn Kandidierenden

Volt Mecklenburg-Vorpommern Landesliste zur Landtagswahl 2026 offiziell zugelassen in Schwerin; Erstmals eigene Landesliste mit zehn Kandidierenden „Haltung zeigen!“ Volt-Landesliste zur Landtagswahl 2026 zugelassen – Volt Deutschland Zurück „Haltung zeigen!“ Volt-Landesliste zur Landtagswahl 2026 zugelassen 5 Aug 2026 Emily Altstadt tritt für Volt in Rostock als Direktkandidatin zur Landtagswahl an 5 Aug 2026 Mars Eric Förster tritt für Volt im Wahlkreis Vorpommern-Rügen II – Stralsund III zur Landtagswahl an 23 Jul 2026 Infostände & Sprechstunden 23 Jul 2026 Massimo de Matteis tritt für Volt in Schwerin als Direktkandidat zur Landtagswahl an 19 Jul 2026 Volt startet nach Zulassung zur Landtagswahl in den Wahlkampf 18 Jun 2026 Weitere Neuigkeiten ...

August 6, 2026

Gemeinde Emsbüren Inkrafttreten Bebauungsplans Nr. 154 'Am Spellberg' Listrup; 53. Änderung des FNP ebenfalls wirksam

Gemeinde Emsbüren Inkrafttreten Bebauungsplans Nr. 154 ‘Am Spellberg’ Listrup; 53. Änderung des FNP ebenfalls wirksam Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 154 “Am Spellberg”, Listrup und der 53. Änderung des FNP Gemeindeportrait Ortsteile Ahlde Berge Elbergen Emsbüren Gleesen Leschede Listrup Mehringen Gemeindeportrait Geschichte der Gemeinde Kirchen Alte Amtsvogtei Partnergemeinde Losser Ehemalige Förderschule Wappen, Flagge & Logo Zahlen, Daten, Fakten Imagebroschüre & Film Emsbüren Ortsteile Ahlde Berge Elbergen Emsbüren Gleesen Leschede Listrup Mehringen ...

August 6, 2026

Personen mit Schutzstatus ‘S’ in Erwerbstätigkeit in der Schweiz; 18.161 Beschäftigte (06/2026)

Personen mit Schutzstatus ‘S’ in Erwerbstätigkeit in der Schweiz; 18.161 Beschäftigte (06/2026) 06.08.2026 - Persons in gainful employment Federal Department of Justice and Police FDJP State Secretariat for Migration SEM Monthly statistics: Persons with Protection Status ‘S’ in Employment 05-2026 06-2026 Diff. Persons with Protection Status ‘S’ 72897 73282 +0.5% Persons in gainful employment 17901 18161 +1.5% Percentage of persons in employment1 24.56% 24.78% +0.9% Working-age population (18-64) 46019 46370 +0.8% Persons in employment (18-64) ...

August 6, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha

Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...

August 6, 2026

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert.

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert. Seite 1 von 2 PRESSEMITTEILUNG Bundesweite Stärkung des digitalen Verkehrswesens: Komm.ONE wird neue Gesellschafterin der Telecomputer GmbH Stuttgart, 06. August 2026 – Rückwirkend zum 01.01.2026 hat die Komm.ONE wie geplant Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH erworben. Der auf der Smart Country Convention 2025 initiierte Zusammenschluss öffentlicher IT- Dienstleister im Verkehrswesen unter dem Dach der Telecomputer GmbH erreicht damit den nächsten Meilenstein. Gleichzeitig hat die Telecomputer auch die hessische ekom21 in den Kreis der Gesellschafter aufgenommen und die Verkehrswesen-Bereiche der kommunalen IT-Dienstleister KDO und regio iT übernommen. Mit diesen Schritten werden die Kompetenzen, Ressourcen und langjährigen Erfahrungen aller Fachverfahrenshersteller für das Kfz- Zulassungswesen in der Telecomputer zusammengeführt. Gemeinsam mit ihren Gesellschaftern trägt Telecomputer damit den Plänen der föderalen Modernisierungsagenda des Bundes Rechnung. ...

August 6, 2026

Stadt Königs Wusterhausen ändert Stellplatzsatzung; Richtzahl 1 Stellplatz je 2 Betten

Stadt Königs Wusterhausen ändert Stellplatzsatzung; Richtzahl 1 Stellplatz je 2 Betten Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) über die Richtzahlen zu Krankenhäusern von überörtlicher Bedeutung für den Stellplatzbedarf im übrigen Stadtgebiet von Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss Nr. 61-26-247 in ihrer Sitzung am 06.07.2026 die 2. Änderung der Stellplatzsatzung beschlossen und den Entwurf der Änderung gebilligt. ...

August 6, 2026

Stadt und Landkreis Osnabrück schränken Wasserentnahmen aus Fließgewässern und Grundwasser im Stadt- und Landkreis Osnabrück ein; Dürrebedingt bis 30. September 2026

Stadt und Landkreis Osnabrück schränken Wasserentnahmen aus Fließgewässern und Grundwasser im Stadt- und Landkreis Osnabrück ein; Dürrebedingt bis 30. September 2026 Stadt und Landkreis Osnabrück schränken Wasserentnahme ein | Stadt Bramsche Stadt und Landkreis Osnabrück schränken Wasserentnahme ein Stadt und Landkreis Osnabrück schränken Wasserentnahme ein Neue Regelungen gelten ab Freitag, 7. August 2026 Die Stadt und der Landkreis Osnabrück haben eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 7. August 2026. Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. Hintergrund: Das anhaltend trockene Wetter hat zu deutlich gesunkenen Wasserständen in Flüssen, Seen und im Grundwasser geführt. Diese Situation kann nicht nur die Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden, sondern auch die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Wassernutzung beeinträchtigen. Aktuelle Maßnahmen im Überblick: Die Wasserentnahmen zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück sind von Freitag, 7. August, bis einschließlich 30. September 2026 untersagt. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Weitergehende oder speziellere Beschränkungen in wasserrechtlichen Erlaubnissen bleiben unberührt. Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen (wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze) sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen sind täglich zwischen 12 und 18 Uhr von Freitag, 7. August, bis einschließlich 30. September 2026 untersagt. Auch hier gilt die Untersagung auch gegenüber Inhabern von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Brunnen zu Beregnungszwecken. Die oben gennannten Maßnahmen wurden mittels Allgemeinverfügung umgesetzt diese sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://informiert.osnabrueck.de/de/amtliche-bekanntmachungen/ https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/bekanntmachungen Ziel dieser Maßnahmen: Mit dieser Regelung möchten Stadt und Landkreis Osnabrück einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser sicherstellen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der ökologischen Balance unserer heimischen Gewässer leisten. Stadt und Landkreis Osnabrück appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen und bedanken sich für das Verständnis und die Unterstützung in dieser herausfordernden Situation. Quelle: Landkreis Osnabrück Meldung vom 06.08.2026

August 6, 2026

Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) startet Förderprogramm für Qualitätsjournalismus in Hannover; max. 10.000 Euro je Antrag

Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) startet Förderprogramm für Qualitätsjournalismus in Hannover; max. 10.000 Euro je Antrag NLM: Erfolgreiches Förderprogramm geht in die nächste Runde: Anträge zur Förderung von Qualitätsjournalismus ab sofort wieder möglich TV + Radio + Internet Aktuell Pressemitteilungen Tagesordnung und Sitzungsergebnisse der Versammlung Publikationen Niedersächsischer Medienpreis Veranstaltungen Stellenangebote Ausschreibungen Tagesordnung und Sitzungsergebnisse der Versammlung Erfolgreiches Förderprogramm geht in die nächste Runde: Anträge zur Förderung von Qualitätsjournalismus ab sofort wieder möglich ...

August 6, 2026

Fiskeridirektoratet endrer forskrift om regulering av fisket etter sild i Nordsjøen og Skagerrak 2026; Delkvoteenheten i britisk sone oppheves

Fiskeridirektoratet endrer forskrift om regulering av fisket etter sild i Nordsjøen og Skagerrak 2026; Delkvoteenheten i britisk sone oppheves Forskrift om endring i forskrift om regulering av fisket etter sild i Nordsjøen og Skagerrak i 2026 | Fiskeridirektoratet Gyldig fra og med: 05.08.2026 Gyldig til og med: 31.12.2026 J-129-2026: Forskrift om endring i forskrift om regulering av fisket etter sild i Nordsjøen og Skagerrak i 2026 Finn flere j-meldinger med samme kategori ...

August 6, 2026

Stadt und Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügungen zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern und Grundwasser Gebiet Osnabrück; Wasserentnahmen bis 30.09.2026 untersagt.

Stadt und Landkreis Osnabrück Allgemeinverfügungen zu Wasserentnahmen aus Fließgewässern und Grundwasser Gebiet Osnabrück; Wasserentnahmen bis 30.09.2026 untersagt. Pressemitteilung: Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung – Gemeinde Glandorf Wir sind für Sie da! Gemeinde Glandorf Münsterstraße 11 49219 Glandorf Telefon: (05426) 9499-0 Telefax: (05426) 9499-33 E-Mail: gemeinde@glandorf.de Pressemitteilung: Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer und Grundwasser zur Beregnung und Bewässerung Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern. ...

August 6, 2026