Der Rat der Stadt Köln hat den Bebauungsplan Nr. 664373/02 Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd in Kraft gesetzt; Beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB
Der Rat der Stadt Köln hat den Bebauungsplan Nr. 664373/02 Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd in Kraft gesetzt; Beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB Inkrafttreten eines Bebauungsplans - Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2026 Zeitpunkt der Veröffentlichung siehe https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/index.html Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Inkrafttreten eines Bebauungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 den Bebauungsplan Nr. 664373/02, Arbeitstitel Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd als Satzung beschlossen Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der vorgenannte Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft. Rechtsgrundlage § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich Das circa 0,7 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Innenstadt, Stadtteil Neustadt/Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt • im Norden durch die Trierer Straße, • im Osten durch die Grenzen der Flurstücke Nr. 619, Nr. 621 und Nr. 623, Flur 34, Gemarkung Köln • im Süden durch die Moselstraße und • im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Nr. 619. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen. ...