Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen beschließt 3. Änderung der Altstadtsatzung 2025; unbeschränkte Zulassung erneuerbarer Energien
Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen beschließt 3. Änderung der Altstadtsatzung 2025; unbeschränkte Zulassung erneuerbarer Energien Änderung der Satzung über „Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt" (Altstadtsatzung 2025) • Stadt Überlingen Änderung der Satzung über „Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt" (Altstadtsatzung 2025) Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 15.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 3. Änderung der Satzung über „Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt" (Altstadtsatzung 2025) beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. ...