Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert schnelle, praxistaugliche Umsetzung des Wolfsmanagements bei der Hauptalmbegehung in Lenggries; Kürzungen im Bergbauernprogramm abgelehnt.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert schnelle, praxistaugliche Umsetzung des Wolfsmanagements bei der Hauptalmbegehung in Lenggries; Kürzungen im Bergbauernprogramm abgelehnt. Kaniber bei Hauptalmbegehung: “Landwirtschaftsministerin fordert schnelle und praxistaugliche Ausweisung von Weidegebieten” – Keine Kürzung beim Bergbauernprogramm Kaniber bei Hauptalmbegehung: “Landwirtschaftsministerin fordert schnelle und praxistaugliche Ausweisung von Weidegebieten” – Keine Kürzung beim Bergbauernprogramm München Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat bei der 79. Hauptalmbegehung in Lenggries eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung des neuen Wolfsmanagements gefordert. Der Bund habe mit der Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Jetzt müsse die zuständige oberste Jagdbehörde in Bayern die neuen Möglichkeiten konsequent nutzen. Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt mit fachlicher Expertise. ...

August 6, 2026

STATEC prévoit inflation au Luxembourg; 1.8% en 2026 et 2.1% en 2027

STATEC prévoit inflation au Luxembourg; 1.8% en 2026 et 2.1% en 2027 Prévision d’inflation : 1.8% pour 2026 et 2.1% pour 2027 - Statistiques - Luxembourg Prévision d’inflation : 1.8% pour 2026 et 2.1% pour 2027 Le conflit au Moyen-Orient a connu une désescalade en juin, permettant un recul rapide des prix de l’énergie, avant qu’une nouvelle hausse des cours du pétrole et du gaz ne soit observée en juillet. Sur les douze mois de 2026, sept sont désormais connus, et les prix constatés sont inférieurs aux hypothèses retenues au printemps. Les mesures du Resilienzpak devraient également ralentir l’inflation cette année. Dans ce contexte, le STATEC ramène sa prévision d’inflation totale à 1.8% pour 2026 et 2.1% pour 2027. Les incertitudes géopolitiques demeurent toutefois importantes. Dans le scénario central comme dans le scénario bas, la prochaine tranche indiciaire interviendrait au 3 e trimestre 2027. Une flambée des prix de l’énergie comparable à celle du scénario haut, déclencherait en revanche une tranche dès le 4 e trimestre 2026. ...

August 6, 2026

STATEC prévoit inflation Luxembourg 2026 à 1.8% et 2027 à 2.1%; Baisse de 0.7 point pour 2026

STATEC prévoit inflation Luxembourg 2026 à 1.8% et 2027 à 2.1%; Baisse de 0.7 point pour 2026 Prévisions d’inflation : 1.8% POUR 2026 ET 2.1% POUR 2027 1 | STATNEWS Prévisions d’inflation 1.8% POUR 2026 ET 2.1% POUR 2027 Le conflit au Moyen-Orient a connu une désescalade en juin, permettant un recul rapide des prix de l’énergie, avant qu’une nouvelle hausse des cours du pétrole et du gaz ne soit observée en juillet. Sur les douze mois de 2026, sept sont désormais connus, et les prix constatés sont inférieurs aux hypothèses retenues au printemps. Les mesures du Resilienzpak devraient également ralentir l’inflation cette année. Dans ce contexte, le STATEC ramène sa prévision d’inflation totale à 1.8% pour 2026 et 2.1% pour 2027. Les incertitudes géopolitiques demeurent toutefois importantes. Dans le scénario central comme dans le scénario bas, la prochaine tranche indiciaire interviendrait au 3e trimestre 2027. Une flambée des prix de l’énergie comparable à celle du scénario haut, déclencherait en revanche une tranche dès le 4e trimestre 2026. TAUX D’INFLATION ANNUEL ET CONTRIBUTIONS ...

August 6, 2026

Taux d’inflation annuel au Luxembourg en juillet 2026 reste stable à 2,2%; Énergie en baisse 0.4% grâce aux mesures tripartites

Taux d’inflation annuel au Luxembourg en juillet 2026 reste stable à 2,2%; Énergie en baisse 0.4% grâce aux mesures tripartites Le taux d’inflation annuel reste stable en juillet à 2.2% - Statistiques - Luxembourg Le taux d’inflation annuel reste stable en juillet à 2.2% L’inflation annuelle du mois de juillet 2026 reste stable à 2.2%, ce qui résulte à la fois d’une contribution moins forte de l’énergie et d’une contribution plus élevée des biens industriels par rapport à juin. ...

August 6, 2026

AGFW veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland; Beschleunigt Netzausbau, verbessert Netzanschlussverfahren

AGFW veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland; Beschleunigt Netzausbau, verbessert Netzanschlussverfahren Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und… Verbesserung mit Fernwärmebezug im Rahmen des Netzanschlusspaket Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (R001096) am 05.08.2026 ...

August 6, 2026

BREKO Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 in Deutschland; Investitionen in Netzausbau fördern

BREKO Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz 2026 in Deutschland; Investitionen in Netzausbau fördern Lobbyregister-Stellungnahme SG2608050021 von “BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 33 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen. ...

August 6, 2026

Bundeskabinett beschließt Nationale Luftfahrtstrategie Deutschland; AviAlliance fordert gleichberechtigte Beteiligung privater Flughafenbetreiber

Bundeskabinett beschließt Nationale Luftfahrtstrategie Deutschland; AviAlliance fordert gleichberechtigte Beteiligung privater Flughafenbetreiber Regelungsvorhaben “Nationale Luftfahrtstrategie” von “AviAlliance” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: AviAlliance (R001224) am 05.08.2026 Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 die Nationale Luftfahrtstrategie beschlossen. AviAlliance spricht sich dafür aus, dass private Flughafenbetreiber und -investoren in der Umsetzung der Strategie als gleichberechtigte Akteure anerkannt werden und an den Umsetzungsstrukturen beteiligt werden. ...

August 6, 2026

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ändert Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung in Bayern; Prüfer ersetzt Rechnungsprüfungsbeamte ab 1. September 2026

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ändert Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung in Bayern; Prüfer ersetzt Rechnungsprüfungsbeamte ab 1. September 2026 Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 318 5. August 2026 2023-I Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 9. Juli 2026, Az. B4-1517-2-10 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (VVKommPrV) vom 26. November 1981 (MABl. S. 740), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.1 Die Verwaltungsvorschriften zu §§ 9 und 10 werden wie folgt geändert: 1.1.1 In den Nrn. 4, 7 Satz 1 und Nr. 8 wird jeweils die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamten“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.1.2 In Nr. 9 Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.1.3 Nr. 11 wird wie folgt geändert: 1.1.3.1 In Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ und die Angabe „staatliche Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes der allgemeinen inneren Verwaltung“ durch die Angabe „Beamtinnen und Beamte, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt“ ersetzt. 1.1.3.2 In Satz 4 wird die Angabe „in zweifacher Fertigung“ gestrichen. 1.1.4 In Nr. 15 Satz 2 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamter“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.2 In der Anlage wird in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a die Überschrift der Spalte 4 wie folgt gefasst: „Besoldungs-/Vergütungsgruppe“. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft. Dr. Erwin L o h n e r Ministerialdirektor ...

August 6, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ändert Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb in Bayern; Fahrzeug in Bayern zugelassen und dort stationiert

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ändert Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb in Bayern; Fahrzeug in Bayern zugelassen und dort stationiert Änderung des Bayerischen Förderprogramms für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 324 5. August 2026 7072-W Änderung des Bayerischen Förderprogramms für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 24. Juli 2026, Az. 85-8293/542/9 1. Die Richtlinie für das Bayerische Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern vom 19. November 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 503) wird wie folgt geändert: 1.1 Der Titel wird wie folgt gefasst: „Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern“. 1.2 In Nr. 2 Satz 1 wird die Angabe „emissionsfreien (Art. 2 Nr. 102g AGVO) oder sauberen (Art. 2 Nr. 102f AGVO)“ gestrichen. 1.3 Nr. 4.1 wird wie folgt gefasst: „4.1 Lokalisierung Das Nutzfahrzeug mit wasserstoffbasiertem Antrieb muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein.“ 1.4 Nr. 4.3 wird wie folgt gefasst: „4.3 Ununterbrochene Benutzung 1Das Nutzfahrzeug mit wasserstoffbasiertem Antrieb muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein. 2Dies muss durch jährliche Rückmeldung von Kilometerständen eigenständig gegenüber dem Projektträger nachgewiesen werden.“ 1.5 Nr. 5.2.2 wird wie folgt gefasst: „Diese Mehrausgaben im Fall des Leasings entsprechen der Differenz zwischen dem Kapitalwert des Leasings des Nutzfahrzeugs mit wasserstoffbasiertem Antrieb und dem Kapitalwert des Leasings eines den bereits geltenden einschlägigen Unionsnormen entsprechenden Fahrzeugs derselben Klasse, das ohne die Zuwendung geleast worden wäre.“ 1.6 Nr. 5.2.3 wird wie folgt gefasst: „Bei der Bestimmung der zuwendungsfähigen Ausgaben werden die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Betriebskosten, u. a. Energiekosten, Versicherungskosten und Wartungskosten, nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie im Leasingvertrag oder in sonstigen vertraglichen Vereinbarungen enthalten sind.“ 1.7 In Nr. 6.5.2 Satz 1 wird die Angabe „zwölf“ durch die Angabe „18“ ersetzt. ...

August 6, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha. 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...

August 6, 2026