Gemeinde Nottwil kommunale Volksabstimmung über Neugestaltung Bahnhofareal, Nottwil; Keine Orientierungsversammlung stattfindet

Gemeinde Nottwil kommunale Volksabstimmung über Neugestaltung Bahnhofareal, Nottwil; Keine Orientierungsversammlung stattfindet Anordnung Bekanntmachung Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen vom Sonntag, 27. September 2026 Eidgenössische Abstimmungsvorlagen: −Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» −Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen in- ländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Er- nährungsinitiative)» Kantonale Abstimmungsvorlage: −Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Gegenentwurf −Referendumsabstimmung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgeset- zes −Weiterentwicklung Standortförderung. Änderung des Gesetzes über die Wirtschafts- förderung und die Regionalpolitik −Sonderkredit zur Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl Kommunale Abstimmungsvorlagen: −Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Sonderkredit −Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Teilrevision Ortsplanung: Ein- und Umzonung −Underdorf / Tafelweid, Teilrevision Ortsplanung: Kompensatorische Ein- und Auszonung Öffnungszeiten Urnenlokal: Das Urnenlokal bei der Gemeindeverwaltung, Zentrum Sagi, 6207 Nottwil, ist am Sonn- tag, 27. September 2026, von 10.00 bis 10.30 Uhr geöffnet. Briefliche Stimmabgaben: Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Das Abstimmungs- kuvert kann der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden. Das Rücksendecouvert muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein. Nottwil, 12. August 2026 GEMEINDE NOTTWIL ...

August 14, 2026

Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen – Verfahren gemäß §4 BImSchG; Kompensationsfläche angepasst

Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen – Verfahren gemäß §4 BImSchG; Kompensationsfläche angepasst 2026-26 Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 2026 ausgegeben in Meppen am 14.08.2026 Nr. 26 Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 284 Bekanntmachung, Sitzung des aus Anlass der Kommunalwahlen am 13. September 2026 gebildeten Wahlausschusses 285 Bekanntmachung; Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen 286 Jahresabschluss der Emsland GmbH für das Geschäftsjahr 2025 287 Widmung einer neu gebauten Teilstrecke im Zuge der Kreisstraße 158 in der Stadt Papenburg, Landkreis Emsland 553 553 554 555 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 288 Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 289 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 161 „Baugebiet Leschede, westlich Lingener Straße, Teil IV“ 290 Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflä- chen westlich der Lingener Straße) 291 Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren; Widmung von Gemein- destra1ßen 292 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren; Einziehung von öffentlichen Gemeindestraßen 293 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Lünne 294 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Schapen 295 ...

August 14, 2026

Fünf Kommunen führen den BMM-Check in NRW; Dritte Runde

Fünf Kommunen führen den BMM-Check in NRW; Dritte Runde Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 14, 2026

Baugesuch Ersatz der Buchenhecke durch Aluminium-Sichtschutz auf Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG; Einsprachen bis 28. August 2026.

Baugesuch Ersatz der Buchenhecke durch Aluminium-Sichtschutz auf Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG; Einsprachen bis 28. August 2026. BG-Nr. 26.48 - Ersatz der Buchenhecke durch einen Aluminium-Sichtschutz auf dem Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG BG-Nr. 26.48 - Ersatz der Buchenhecke durch einen Aluminium-Sichtschutz auf dem Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG Baugesuch im ordentlichen Verfahren Bauanzeige gemäss Art. 138 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 15. August 2026 bis 28. August 2026 im Obergeschoss des Gemeindehauses, Poststrasse 12, 9243 Jonschwil zur Einsicht auf. Einsprachen sind nach Art. 153 ff. PBG während der oben erwähnten Frist der Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil einzureichen. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

August 14, 2026

Norsk forum for havdata og Nasjonalkomiteen for havforskningstiåret overleverte havdata-satsingsforslag under Arendalsuka; kan bli landets digitale infrastruktur.

Norsk forum for havdata og Nasjonalkomiteen for havforskningstiåret overleverte havdata-satsingsforslag under Arendalsuka; kan bli landets digitale infrastruktur. Offensivt forslag om havdata-satsing En satsing for økt innsamling, deling og tilgjengeliggjøring av havdata for å realisere verdiskaping, bærekraft og sikkerhet i norske havområder er essensen i forslaget Norsk forum for havdata og Nasjonalkomiteen for havforskningstiåret overleverte fiskeri- og havminister Marianne Sivertsen Næss under Arendalsuka. – Vi er på et punkt der vi ser at det er nødvendig med et felles løft, som inkluderer felles visjon og hele dataverdikjeden på tvers av sektorer, både offentlige og private. Bedre samordning og nå er mekanismen vi trenger for å gjøre innsamling av havdata til en strategisk viktig digital infrastruktur for Norge, sier Geir Huse, HI og leder av Nasjonalkomiteen for havforskningstiåret. ...

August 14, 2026

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 in der Schweiz über zwei Initiativen ab; Neutralitätspolitik und Ernährungssicherheit könnten sich ändern

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 in der Schweiz über zwei Initiativen ab; Neutralitätspolitik und Ernährungssicherheit könnten sich ändern Volksabstimmung vom 27. September 2026 Volksabstimmung vom 27. September 2026 Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet statt: Eidgenössische Volksabstimmung - Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» - Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» Urnenstandorte und Öffnungszeiten Sonntag, 27. September 2026 Jonschwil, Sitzungszimmer Poststrasse 8: 09.45 bis 10.15 Uhr Schwarzenbach, Primarschulhaus: 10.30 bis 11.00 Uhr Briefliche Stimmabgabe Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe: - Per Post: Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkastens - Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (d.h. bis 11.00 Uhr) - Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis zur Urnenschliessung (d.h. bis 10.15 Uhr in Jonschwil und 11.00 Uhr in Schwarzenbach) Bezüglich der Formvorschriften für die briefliche Stimmabgabe wird auf die ergänzenden Informationen auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen. E-Voting Für die Stimmberechtigten, welche sich für E-Voting angemeldet haben, öffnet die elektronische Urne am Montag, 31. August 2026 um 12.00 Uhr und schliesst am Samstag, 26. September 2026 um 12.00 Uhr. Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Am Donnerstag, 24. September 2026 und am Freitag, 25. September 2026 kann bei der Gemeinderatskanzlei während den Büroöffnungszeiten (Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 13.30 - 17.00 Uhr; Freitag: 07.00 – 14.00 Uhr) vorzeitig persönlich gestimmt werden.

August 14, 2026

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 über zwei Vorlagen ab in der Schweiz

Schweizer Stimmberechtigte stimmen am 27. September 2026 über zwei Vorlagen ab in der Schweiz Volksabstimmung vom 27. September 2026 Volksabstimmung vom 27. September 2026 Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799); - Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800). Briefliche Abstimmung Jede ...

August 14, 2026

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zur Meldung des Eichenprozessionsspinners in Bramsche ein; Behandlung städtischer Bäume durch Fachfirma

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal zur Meldung des Eichenprozessionsspinners in Bramsche ein; Behandlung städtischer Bäume durch Fachfirma EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 08:08 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 14, 2026

Bundesregierung fördert E-Nutzfahrzeuge in Deutschland; 75% Turbo-Abschreibung im Investitionsjahr

Bundesregierung fördert E-Nutzfahrzeuge in Deutschland; 75% Turbo-Abschreibung im Investitionsjahr Regierung fördert auch E-Nutzfahrzeuge | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Statt sie auslaufen zu lassen, verlängert die Bundesregierung die Vorteile für E-Fahrzeuge und schafft sogar neue. Auch Nutzfahrzeuge werden erstmals erfasst. Neuer Anwendungsbereich: Neben Pkw werden künftig auch schwere Nutzfahrzeuge und Busse gefördert Handwerksblatt.de +1 . Investitionsbooster für Firmen‑E‑Fahrzeuge: Turbo‑Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten im Investitionsjahr, anschließend 10 % im 2. Jahr, je 5 % im 3. und 4. Jahr, 3 % im 5. und 2 % im 6. Jahr Handwerksblatt.de . ...

August 14, 2026

Fünf Kommunen führen BMM-Check in NRW durch; dritte Runde, Aufbau des betrieblichen Mobilitätsmanagements

Fünf Kommunen führen BMM-Check in NRW durch; dritte Runde, Aufbau des betrieblichen Mobilitätsmanagements Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. BMM-Checks NRW gehen in die dritte Runde ...

August 14, 2026