SAB lehnt Botschaft Standortförderung 2028–2031 in der Schweiz ab; Grundlegende Überarbeitung gefordert.

SAB lehnt Botschaft Standortförderung 2028–2031 in der Schweiz ab; Grundlegende Überarbeitung gefordert. Stellungnahme zur Botschaft Standortförderung 2028-31 - S A B Stellungnahme zur Botschaft Standortförderung 2028-31 Die SAB und der Schweizerische Gemeindeverband hatten den Bundesrat aufgefordert, die Vernehmlassung zur Botschaft Standortförderung 2028–2031 abzubrechen. Leider war der Bundesrat zu diesem Schritt nicht bereit. In der Vernehmlassungsantwort lehnt die SAB deshalb die Botschaft Standortförderung in der vorliegenden Form ab. Die Botschaft Standortförderung muss entsprechend den Beschlüssen des Parlamentes zum EP27 grundlegend überarbeitet werden. Der in der Vernehmlassung angedeutete Rückzug des Bundes aus der Regionalpolitik widerspricht den Beschlüssen des Parlamentes diametral und wird von uns auf keinen Fall akzeptiert. In Hinblick auf das nächste Mehrjahresprogramm erwartet die SAB vom Bundesrat eine Stärkung der Regionalpolitik. ...

April 30, 2026

Sascha Lobo hält Vortrag beim 6. NRW-Mobilitätsforum auf dem Eventkatamaran MS RheinMagie in Köln; Über 300 Teilnehmende.

Sascha Lobo hält Vortrag beim 6. NRW-Mobilitätsforum auf dem Eventkatamaran MS RheinMagie in Köln; Über 300 Teilnehmende. „Transformation beginnt im Kopf“: 6. NRW-Mobilitätsforum inspiriert mit Impulsen von Sascha Lobo | VRR „Transformation beginnt im Kopf“: 6. NRW-Mobilitätsforum inspiriert mit Impulsen von Sascha Lobo Gelsenkirchen | 30. April 2026 Die Mobilität der Zukunft entsteht dort, wo Menschen bereit sind, bekannte Wege zu verlassen und neue Technologien, Perspektiven und Ideen zuzulassen. Genau diesen Innovationsgeist bündelte das 6. NRW‑Mobilitätsforum gestern auf dem Eventkatamaran MS RheinMagie in Köln. Über 300 Teilnehmende tauschten sich unter dem Motto „Mobilität in Bewegung: umdenken, umbauen, umsteigen“ aus und erhielten wertvolle Impulse. Ein besonderer Höhepunkt war der Vortrag des Spiegel‑Kolumnisten Sascha Lobo, der zeigte, wie neue Denkweisen und Innovationen die Mobilität in NRW voranbringen können. ...

April 30, 2026

Zentrale Technische Dienstleistungen baut mobile Hochwasserschutzanlage an der Böcklinstraße in Pieschen; Schulung der Mitarbeitenden sichert Ernstfall-Handeln

Zentrale Technische Dienstleistungen baut mobile Hochwasserschutzanlage an der Böcklinstraße in Pieschen; Schulung der Mitarbeitenden sichert Ernstfall-Handeln Pieschen: Probeaufbau für mobilen Hochwasserschutz Pieschen: Probeaufbau für mobilen Hochwasserschutz Am Donnerstag, 7. Mai 2026, wird an der Böcklinstraße in Pieschen eine mobile Hochwasserschutzanlage probeweise aufgebaut und gewartet. Die Anlage soll die Straße und die angrenzenden Gebäude im Ernstfall zuverlässig vor Überschwemmungen schützen. Die Arbeiten finden von 6.30 Uhr bis 16 Uhr statt. In dieser Zeit kommt es zu Verkehrsbehinderungen und zeitweisen Sperrungen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Flutrinne und Kötzschenbrodaer Straße. Für die Kötzschenbrodaer Straße selbst gibt es keine Einschränkungen. Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt über Kötzschenbrodaer Straße, Sternstraße und Overbeckstraße. ...

April 30, 2026

Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderungen in Elmshorn – Bekanntmachung der Satzung; Inkrafttreten am 01.05.2026

Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderungen in Elmshorn – Bekanntmachung der Satzung; Inkrafttreten am 01.05.2026 Bekanntmachung der Satzung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Elmshorn Elmshorn historischDer Weg in die GegenwartStadtschreiber-ArchivEhrenbürgerÖffentliches LebenPartnerstädteSchlagzeilenWirtschaftStadtgeschichteElmshorner RathausStadtgeschichte erlebenIndustriemuseumStadtführungenStadtarchivAnfahrtAufgabe & BeständeBenutzungshinweiseFörderverein880 Jahre Elmshorn Der Weg in die Gegenwart Leben in ElmshornBauen in ElmshornStandesamtHeiraten in ElmshornGebührenTrauorteWeitere InformationenUrkundenGeburtenSterbefälleKirchenaustrittNamensänderungFeuerwehrKirchen & ReligionsgemeinschaftenEvangelische KircheKatholische KircheAndere GlaubensgemeinschaftenStädtischer FriedhofJüdisches GrabfeldTierfriedhofWohnenAllgemeinesBaulandkatasterBodenrichtwerteMietspiegelWohnungsmarktkonzept Kirchen & ReligionsgemeinschaftenEvangelische KircheKatholische KircheAndere Glaubensgemeinschaften ...

April 30, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen widmet Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock; Widmung wird mit Veröffentlichung der Bekanntmachung wirksam

Bezirksvertretung Rodenkirchen widmet Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock; Widmung wird mit Veröffentlichung der Bekanntmachung wirksam Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2026 Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091,1092 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2026 beschlossen, die Straße Karlheinz-Steimel-Weg (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091,1092) in Köln-Zollstock als Gemeindestraße ohne Benutzungs- beschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Die Widmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Die Widmungsunterlagen können darüber hinaus beim Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13C41, montags bis donnerstags von 9.00 – 15.00 Uhr, freitags von 9.00 – 13.00 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/221-23321) eingesehen werden. Die Bekanntmachung dieser Widmung ist mit dem Ablauf des Tages vollzogen, an dem das Dokument im Internet bereitgestellt wurde (§ 7 Absatz 2 Satz 1 BekanntmVO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin ...

April 30, 2026

Gemeinsamer Antrag 2026 Frist bis 15. Mai 2026 in Baden-Württemberg; Beihilfenkürzungen bei verspäteter Einreichung

Gemeinsamer Antrag 2026 Frist bis 15. Mai 2026 in Baden-Württemberg; Beihilfenkürzungen bei verspäteter Einreichung Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026: Baden-Württemberg.de Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026 Der Gemeinsame Antrag 2026 kann noch bis zum 15. Mai über FIONA eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung bis einschließlich 31. Mai werden die Beihilfen gekürzt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist daraufhin, dass derGemeinsamen Antrag2026 bis zum 15. Mai 2026 überFIONA (Flächeninformation und Online-Antrag)eingereicht werden kann. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2026 erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Es ist ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. ...

April 30, 2026

Naturschutzzentrum ZUK e.V. im Don Bosco Kloster Benediktbeuern Wiedervernässung einer 6,2 Hektar großen Hochmoorfläche in den Loisach-Kochelsee-Mooren; Fördermittel aus Bayern und Bund bewilligt

Naturschutzzentrum ZUK e.V. im Don Bosco Kloster Benediktbeuern Wiedervernässung einer 6,2 Hektar großen Hochmoorfläche in den Loisach-Kochelsee-Mooren; Fördermittel aus Bayern und Bund bewilligt Naturschutzzentrum ZUK e.V. im Don Bosco Kloster Benediktbeuern: Weitere Hochmoorfläche in Loisach-Kochelsee-Mooren für Natur zurückgewonnen Naturschutzzentrum ZUK e.V. im Don Bosco Kloster Benediktbeuern: Weitere Hochmoorfläche in Loisach-Kochelsee-Mooren für Natur zurückgewonnen Baggerfahrer Hans Schlickenrieder baut mit Stammhölzern Rückstaudämme für die Wiedervernässung der Hochmoorfläche in den Loisach-Kochelsee-Mooren Eine 6,2 Hektar große Hochmoorfläche in den Loisach-Kochelsee-Mooren konnte das Naturschutzzentrum ZUK e.V. im Don Bosco Kloster Benediktbeuern Anfang diesen Jahres wiedervernässen lassen und damit vor weiterer Austrocknung bewahren. Der hier praktizierte Moorschutz (Moorrenaturierung) kommt sowohl seltenen Pflanzen- und Tierarten dieses wertvollen Lebensraumes als auch dem Hochwasser- und Klimaschutz zugute. Denn die Torfmoose des Hochmoorbodens halten das (kühlende) Wasser starker Regenfälle zurück und speichern langzeitig das klimawirksame Treibhausgas Kohlendioxid. Im Vorfeld hatte sich eine engagierte Vertreterin einer Erbengemeinschaft dafür eingesetzt, alle Miterben zu überzeugen, die 11 Flurstücke für Naturschutzzwecke an das Naturschutzzentrum ZUK e.V. zu verkaufen. Fördermittel des Freistaats Bayern und eine Spende der Hans-Weber-Stiftung machten den Ankauf möglich. ...

April 30, 2026

Stadt Elmshorn Bekanntmachung der Richtlinie über Bewilligung von Zuwendungen aus der Integrations- und Aufnahmepauschale Elmshorn; Inkrafttreten am 01.05.2026

Stadt Elmshorn Bekanntmachung der Richtlinie über Bewilligung von Zuwendungen aus der Integrations- und Aufnahmepauschale Elmshorn; Inkrafttreten am 01.05.2026 Bekanntmachung der Richtlinie der Stadt Elmshorn über die Bewilligung von städtischen Zuwendungen aus der Integrations- und Aufnahmepauschale Elmshorn historischDer Weg in die GegenwartStadtschreiber-ArchivEhrenbürgerÖffentliches LebenPartnerstädteSchlagzeilenWirtschaftStadtgeschichteElmshorner RathausStadtgeschichte erlebenIndustriemuseumStadtführungenStadtarchivAnfahrtAufgabe & BeständeBenutzungshinweiseFörderverein880 Jahre Elmshorn Der Weg in die Gegenwart Leben in ElmshornBauen in ElmshornStandesamtHeiraten in ElmshornGebührenTrauorteWeitere InformationenUrkundenGeburtenSterbefälleKirchenaustrittNamensänderungFeuerwehrKirchen & ReligionsgemeinschaftenEvangelische KircheKatholische KircheAndere GlaubensgemeinschaftenStädtischer FriedhofJüdisches GrabfeldTierfriedhofWohnenAllgemeinesBaulandkatasterBodenrichtwerteMietspiegelWohnungsmarktkonzept Kirchen & ReligionsgemeinschaftenEvangelische KircheKatholische KircheAndere Glaubensgemeinschaften ...

April 30, 2026

Stadt Tettnang Verwaltungsgebührensatzung für öffentliche Leistungen; Beschlossen am 29.04.2026

Stadt Tettnang Verwaltungsgebührensatzung für öffentliche Leistungen; Beschlossen am 29.04.2026 (Microsoft Word - Verwaltungsgebührensatzung Stadt Tettnang 2026.DOCX) Seite 1/4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 29.04.2026 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2 und 11 des Kom- munalabgabengesetzes (KAG) und § 4 Abs. 3 Landesgebührengesetz (LGebG) jeweils in der der- zeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Tettnang am 29.04.2026 folgende Satzung beschlossen: ...

April 30, 2026

Thyssengas H2 GmbH kündigt Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen – Merkenich DN 600 an; bis Ende 2029 Bau einer 18-km-Leitung

Thyssengas H2 GmbH kündigt Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen – Merkenich DN 600 an; bis Ende 2029 Bau einer 18-km-Leitung Ankündigung von Vorabeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen - Merkenich DN 600 Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2026 Ankündigung von Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen - Merkenich DN 600 Sehr geehrte Damen und Herren, im Raum Köln arbeitet die Thyssengas H2 GmbH zwischen Dormagen und Merkenich an der Wasserstoff-Versorgung von morgen. Bis Ende 2029 bauen wir eine rund 18 Kilometer lange Leitung. Grundlage der Projekte ist das Wasserstoff- Kernnetz, die geplanten „Autobahnen“ des Wasserstoff-Hochlaufes. So können wir unter anderem die Chemparks Dormagen und Merkenich an die „H2-Autobahnen“ des deutschlandweiten H2-Kernnetzes anschließen. Die Wasser- stoff-Perspektive ist für Industrie, Mittelstand und Kommunen in der Region ein zusätzlicher Standortvorteil. Aktuell arbeiten wir an der Entwicklung einer möglichen Leitungstrasse und der Erhebung notwendiger Daten zur Vorbereitung der Unterlagen für das Genehmigungsverfahren. Bestandteil dieser Maßnahmen sind Boden- und Baugrunduntersuchungen innerhalb des Untersuchungsraums. Während der Vorarbeiten wird das Betreten von Privat- grundstücken erforderlich sein. Die Vorarbeiten sind für den Zeitraum von März bis November 2026 geplant. Geplante Aktivitäten: Boden- und Baugrunduntersuchungen (geplanter Zeitraum: März bis November 2026) Für eine sachgerechte und vorschriftenkonforme Planung und Durchführung des Leitungsbauvorhabens sind Boden- und Baugrunduntersuchungen erforderlich, die Aufschlüsse über die lokalen Bodenverhältnisse und geotechnischen Gegebenheiten ermöglichen. So können standortspezifisch die Auslegung von Bauwerken und Abläufe geplant werden. Für die Boden- und Baugrunduntersuchungen können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen: Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 8 cm zur Feststellung der Schichtenfolge und Grundwasserverhältnisse im Untergrund, die nach Beprobung wieder verfüllt werden. Rammsondierungen mit einem Durchmesser von ca. 4-5 cm zur Feststellung der Lagerungsdichte nichtbindiger, bzw. Konsistenz bindiger Böden, bei der keine Probenentnahme durchgeführt wird. ...

April 30, 2026