MobiData BW Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds

MobiData BW Bikesharingdaten Baden-Württemberg; offen verfügbar via GBFS-Feeds Gebündelte Daten Bikesharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt Daten zu Standorten der Stationen , zu verfügbaren Leihfahrrädern an den Stationen sowie zu free-floating Fahrrädern von verschiedenen Bikesharing-Angeboten in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Es handelt sich jeweils um dynamische Daten. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

August 13, 2026

Fünf Kommunen in NRW gehen in die dritte Runde des BMM-Checks; systematische Verankerung nachhaltiger Mobilität in Verwaltungen.

Fünf Kommunen in NRW gehen in die dritte Runde des BMM-Checks; systematische Verankerung nachhaltiger Mobilität in Verwaltungen. Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

August 13, 2026

Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben; Investition in Strukturwandel schafft neue Arbeitsplätze.

Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben; Investition in Strukturwandel schafft neue Arbeitsplätze. Rund 23 Millionen Euro für die Zukunft der Region: Ministerpräsident Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales ...

August 13, 2026

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung Elmshorn Sitzung 25.08.2026 18:30; Sirenennetz-Erneuerung Umsetzungsbericht

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung Elmshorn Sitzung 25.08.2026 18:30; Sirenennetz-Erneuerung Umsetzungsbericht SI/KUSO/043/2026 Bekanntmachung Seite 1 von 1 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am Dienstag, den 25.08.2026 um 18:30 Uhr, Ort: Kreistagssaal, 4. OG, Kurt-Wagener-Str. 13, 25337 Elmshorn Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Regularien 2 Festsetzung der Tagesordnung 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Öffentlicher Teil 5 Neuauferlegung der Beschaffungsplanung im Katastrophenschutz, sog. „Modulkon­ zept“ 6 Entwicklung der Einbürgerung im Kreis Pinneberg 7 Klimaschutz 8 Haushaltskonsolidierung 9 Mitteilungen und Anfragen 9.1 Erneuerung des Sirenennetzes - Sachstandsbericht zur Umsetzung 9.2 Beschaffung C-Messtechnik für den Löschzug-Gefahrgut; Anpassung in der finanzi­ ellen Planung 10 Verschiedenes ...

August 13, 2026

Kreis Pinneberg Erneuerung des Sirenennetzes im Kreis Pinneberg; Bauzeit 5–7 Jahre

Kreis Pinneberg Erneuerung des Sirenennetzes im Kreis Pinneberg; Bauzeit 5–7 Jahre Seite 1 von 7 Mitteilung MV/FD-22/2026/435 öffentlich Erneuerung des Sirenennetzes - Sachstandsbericht zur Umsetzung Verantwortlich: Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration Technisch eingestellt von: Eva Sühlsen Datum: 11.08.2026 Beratungsfolge Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Mitteilung) 25.08.2026 Ö Sachverhalt Sachstand Im Kreisgebiet befinden sich gegenwärtig 206 veraltete mechanische Sirenen vom Typ „E57“. Sie stammen aus den Beständen des Zivilschutzes der 1960er Jahre und wurden zwischen 1990 und 1995 an den Kreis Pinneberg oder die jeweiligen Kommunen überge- ben. Die Sirenen sind weiterhin funktionsfähig, entsprechen jedoch nicht mehr heutigen technischen Standards. Insbesondere verfügen die Altanlagen über keine Pufferbatteri­ en zur Sicherstellung des Betriebes bei Stromausfällen. Eine entsprechende Nachrüs­ tung ist technisch nicht möglich. ...

August 13, 2026

3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt

Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 16.02.2024 Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Medieninformation 4/2024 Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben. Die Antragstellerin hatte sich unter anderem gegen die »2-G-Plus- Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 gewandt. Diesen Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil nunmehr abgelehnt. Die Entscheidungsgründe sind noch nicht schriftlich niedergelegt. Derzeit geht der Senat davon aus, dass dies etwa zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Anschließend wird das Gericht auch die Öffentlichkeit über die Urteilsgründe informieren. Gegen das Teilurteil kann die Antragstellerin, nach Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Die Antragstellerin hat sich außerdem noch gegen die Corona-Schutz- Verordnung vom 5. November 2021 und hier im Besonderen gegen die »2-G- Regelungen« unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie gewandt. Über diesen weiteren Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil noch nicht entschieden. Insoweit wird das Verfahren fortgesetzt. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens wird der Senat voraussichtlich ebenfalls innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Gemeinde Rietschen kein Darlehen an Träger der Freien Schule Rietschen; Zuständigkeit bestätigt, Berufs-Gymnasien keine Gemeindesache

Gemeinde Rietschen kein Darlehen an Träger der Freien Schule Rietschen; Zuständigkeit bestätigt, Berufs-Gymnasien keine Gemeindesache Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 28.02.2023 Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren Medieninformation 3/2023 Die Gemeinde Rietschen darf dem Träger eines freien beruichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Februar 2023 - 4 A 704/20 - entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Klage der Gemeinde Rietschen abgewiesen, die sich gegen eine Beanstandung des Landkreises Görlitz im Rahmen der Rechtsaufsicht richtete. Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hatte im Jahr 2017 beschlossen, dass die Gemeinde dem Trägerverein der Freien Schule Rietschen ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 170.000 Euro zur Vornanzierung für die Bildung eines beruichen Gymnasiums gewährt. Derselbe Trägerverein betreibt bereits eine freie Oberschule in Rietschen. Diesen Gemeinderatsbeschluss beanstandete der Landkreis Görlitz im Rahmen seiner Rechtaufsicht über die Gemeinde. Hiergegen richtete sich die Klage der Gemeinde Rietschen, die vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Betrieb und die nanzielle Unterstützung eines beruichen Gymnasiums sei keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Die Gemeinden seien nur für Schulen zuständig, die einen der allgemeinen Schulpicht entsprechenden Bildungsgang anbieten, d.h. für Grund- und Oberschulen. Für andere Schularten seien die Gemeinden nicht zuständig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit seine in einem Eilverfahren getroffene Entscheidung in dieser Sache vom 9. Januar 2018 - 4 B 188/17 -. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 28.02.2024, 12:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Teilurteil im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 16.02.2024, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 28.02.2024 Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Medieninformation 5/2024 Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag gegen die »2- G-Plus-Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 abgelehnt, weil der Antrag erst nachträglich gestellt worden ist und diese Erweiterung des Rechtsstreits unzulässig war. Eine solche Antragserweiterung ist nur zulässig, wenn die anderen Verfahrensbeteiligten einwilligen oder das Gericht sie für sachdienlich hält. Hier hatte der Freistaat Sachsen als Antragsgegner der Erweiterung aber widersprochen. Der Antrag war nach Auffassung des Senats auch nicht sachdienlich, weil er sich auf eine bislang nicht verfahrensgegenständliche Verordnung bezogen hatte und sich die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die den Verordnungen zugrunde lagen, während der Pandemie schnell und maßgeblich geändert hatten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung der Entscheidung in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes verwiesen. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Jeannot Reichert stv. Pressesprecher Tel. 03591 2175-409 Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026