Stadt Bramsche meldet Eichenprozessionsspinnerbefall in Bramsche; Online-Meldeportal freigeschaltet

Stadt Bramsche meldet Eichenprozessionsspinnerbefall in Bramsche; Online-Meldeportal freigeschaltet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 08:08 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 13, 2026

Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte arbeitet ab Juli 2026 mit der Universitätsmedizin Göttingen in öffentlich-öffentlicher Kooperation zusammen, Bremen; Dependance-Lösung verworfen, Eigenständigkeit bleibt

Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte arbeitet ab Juli 2026 mit der Universitätsmedizin Göttingen in öffentlich-öffentlicher Kooperation zusammen, Bremen; Dependance-Lösung verworfen, Eigenständigkeit bleibt Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Stadt - Drucksache 21/882 S 1 von 8 Stadtbürgerschaft 21. Wahlperiode Drucksache 21/882 S (zu Drs 21/852 S) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte: Wie sollen Qualität und Vertrauen wieder aufgebaut werden? ...

August 13, 2026

Senat Bremen beantwortet Kleine Anfrage zu Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten in Bremen und Bremerhaven; lange Verfahrensdauer seit 2017

Senat Bremen beantwortet Kleine Anfrage zu Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten in Bremen und Bremerhaven; lange Verfahrensdauer seit 2017 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1930 1 von 15 Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1930 (zu Drs. 21/1826) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten – Potenziale, Nutzungskonflikte und Perspektiven in Bremen und Bremerhaven ...

August 13, 2026

Senat Bremen Umsetzung von §42 SGB I und §41a SGB II im Jobcenter Bremen; §41a SGB II maßgeblich

Senat Bremen Umsetzung von §42 SGB I und §41a SGB II im Jobcenter Bremen; §41a SGB II maßgeblich Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1931 1 von 5 Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1931 (zu Drs. 21/1886) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um? Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 13, 2026

Regierung gewährt dem Verein Marktplatz und Zentrumsort Thusis Kantonsbeitrag für SYL App; Lokalwirtschaft gestärkt durch 138 777 Franken

Regierung gewährt dem Verein Marktplatz und Zentrumsort Thusis Kantonsbeitrag für SYL App; Lokalwirtschaft gestärkt durch 138 777 Franken Kantonsbeitrag für Digitalprojekt zur Stärkung des lokalen Gewerbes und zur Unterstützung regionaler Vereine Mitteilungen Medienmitteilungen Standeskanzlei Suche im Archiv 2026 Mitteilungen der Kantonspolizei Medienmitteilungen Standeskanzlei Suche im Archiv 2026 Regierungsmitteilung vom 13. August 2026 Kantonsbeitrag für Digitalprojekt zur Stärkung des lokalen Gewerbes und zur Unterstützung regionaler Vereine Die Regierung gewährt dem Verein Marktplatz und Zentrumsort Thusis an das Digitalprojekt «Support your Locals Application» (SYL App) einen Kantonsbeitrag von 138 777 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit 411 193 Franken veranschlagt. ...

August 13, 2026

Senat der Freien Hansestadt Bremen prüft Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfeleistungen in Bremen; Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss abgelehnt

Senat der Freien Hansestadt Bremen prüft Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfeleistungen in Bremen; Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss abgelehnt Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1929 1 von 7 Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1929 (zu Drs. 21/1806) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Kürzungspläne bei Kinder- Jugend- und Eingliederungshilfeleistungen Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 19.05.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 16.04.2026 veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Papier einer Arbeitsgruppe von Bundes-, Landes- und kommunalen Akteuren vom 25.03.2026 mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Dieses beinhaltet einen langen Maßnahmenkatalog mit dem übergeordneten Ziel der Kosteneinsparung bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unter dieser Maßgabe werden auch Kürzungsvorschläge aufgeführt, die Betroffenenperspektiven, langfristige ökonomische und gesellschaftliche Folgekosten und völkerrechtlich verbriefte Grundrechte mindestens teilweise außer Acht lassen. Die öffentliche und fachliche Kritik an dem Papier fällt entsprechend scharf aus.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Bei dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband benannten Papier handelt es sich um ein internes Papier aus dem Bundeskanzleramt, in dem in einer Art Zusammenfassung unterschiedlicher Vorschläge verschiedener Institutionen und staatlichen Ebenen für „einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, übersetzt: mögliche Maßnahmen zur Kosteneinsparung oder Leistungskonkretisierung, aufgelistet wurden. Der Senat kommentiert laufende Beratungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht öffentlich. In dem Prozess wurden verschiedene Überlegungen und Anregungen gesammelt, die sich fortlaufend veränderten. Die Freie Hansestadt Bremen hat in der Ministerpräsident:innenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 25.06.2026 zu Protokoll gegeben, dass es die Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ablehnt, auf eine Präzisierung des Mehrkostenvorbehalts im SGB IX unter Beachtung von Art. 19 UN-BRK und ohne unverhältnismäßige Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen besteht und sich weiterhin für tarifliche Beschäftigung in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe einsetzt. Daher wird im Folgenden nur ein Teil der in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen beantwortet. ...

August 13, 2026

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal in Bramsche ein; Massiver Befall erwartet

Stadt Bramsche richtet Online-Meldeportal in Bramsche ein; Massiver Befall erwartet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 07:10 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 13, 2026

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll, kritisiert das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, während es ins Parlament geht; kaum Verbesserungen gegenüber März-Fassung

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP im Zoll, kritisiert das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, während es ins Parlament geht; kaum Verbesserungen gegenüber März-Fassung Lars Klingbeils Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz Ein Sprung in die richtige Richtung – aber viel zu kurz „Den Kriminellen ihr unverschämt ergaunertes Vermögen wegzunehmen, ist ein wichtiges und nötiges politisches Ziel“, fordert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. „Was lange währt, wird endlich gut“, heißt es im Volksmund. Dieser Annahme wird das nun vorliegende Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) aber leider nicht vollumfänglich gerecht. Eigentlich bereits im April im Kabinett erwartet, steht es am 12.08.2026 nun zur Überleitung ins Parlament zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der Bundesregierung. ...

August 13, 2026

Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres.

Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres. Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen Wenn Sie einen Hund nach dem 30. Juni 2026 aufnehmen, sind Sie verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen. Basisinformationen In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben. Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden. Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden. Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen haben Sie Tierärzt:in oder Jäger:in sind Sie einen Blindenführhund haben Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Prüfungsinhalte Theoretische Prüfung: Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über: Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, das Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse von Hunden, Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren Bewältigung und Vermeidung, tierschutzkonforme Erziehung und Ausbildung von Hunden und Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Praktische Prüfung: Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich (zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt. Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen. Voraussetzungen Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Für die praktische Prüfung: Der Hund ist gechipt und geimpft. ...

August 12, 2026

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025 Briefkopf mit Kommunikationsanschlüsen der Poststelle Seite 1 von 2 - Dienstgebäude Eingang Bus / Straßenbahn Poststelle: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Haltestellen T (0421) 361 18666 28757 Bremen 28757 Bremen Gustav-Heinemann- E-Mail office@bau.bremen.de Zugang auch über Bürgerhaus Tiefgarage „Sedanplatz“ Internet: https://bau.bremen.de Die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bau.bremen.de/info/dsgvo-kontakt Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung 1 Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Gerhard-Rohlfs-Str. 62 • 28757 Bremen Ortsamt Vegesack Gerhard-Rohlfs-Straße 62 28757 Bremen Stadtgemeinde Bremen Auskunft erteilt Dienstgebäude: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Zimmer V 1.56 Tel. +49 421 361 E-Mail: Datum und Zeichen Ihres Schreibens 19.05.2026 Mein Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 09.06.2026 Anfrage des Beirats Vegesack vom 19.05.2026 Sektorale Bebauungspläne 1632, 1633 und 1635 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ortsamtsleiter Sgolik, die von Ihnen gestellten Fragen, die ich der Klarheit halber wiederhole, möchte ich wie folgt beant- worten: ...

August 12, 2026