Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister

Bayerische Staatsregierung erlässt Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung in Bayern; mit neuer Vertretungsregelung bei Abwesenheit der Minister Veröffentlichungen im BayMBl. - Verkündungsplattform Bayern Suchformular für Veröffentlichungen im BayMBl. Trefferliste für Veröffentlichungen im BayMBl. Seminar an der Fachoberschule und Berufsoberschule Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (Stellvertretererlass – StRVertrBek) Aufgaben und Stellung des Leiters der Staatskanzlei und Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien (StMBBek) ...

August 12, 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 330 12. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. August 2026, Az. C14-3612-21-220 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt auf der Grundlage von § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV) in Verbindung mit Art. 2 Satz 1 Nr. 4, Art. 5 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende Allgemeinverfügung 1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 2. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 1 Abs. 1 FerienreiseV gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 3. Dies gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. 5. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. Nebenbestimmungen 1. Von der Allgemeinverfügung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt sowie zur Gewährleistung des Ferienreiseverkehrs nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden. 2. Es ist zu gewährleisten, dass die Ausnahmen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Beachtung der jeweiligen Verkehrslage in Anspruch genommen werden. ...

August 12, 2026

Markt Heimenkirch Wasserwerte Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung

Markt Heimenkirch Wasserwerte Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung Markt Heimenkirch | Wasserwerte | Markt Heimenkirch Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Wichtige Links Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Zum Bereich - Unsere Heimatgemeinde Zum Bereich - Leben, Wohnen & Freizeit Leben, Wohnen und Freizeit Navigation Navigation Untermenü Kalender Heiraten in Heimenkirch Einrichtungen Objektmanagement Bildung & Betreuung Soziale Fürsorge Wasserversorgung Formulare Mitarbeiter Öffnungszeiten Verbandsrecht Verbandsrat Wissenswertes Wasserwerte Wasserwerte Archiv Abwasserverband Steuern & Gebühren Vereine Tourismus Sport & Freizeiteinrichtungen Rad & Wanderwege Seiteninhalt Sie befinden sich hier: Startseite » Leben, Wohnen und Freizeit | Wasserversorgung | Wasserwerte | Wasserwerte Seiteninhalt Wasserwerte Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung img20260812_14285674.pdf Zurück zur Übersicht Seite drucken nach oben

August 12, 2026

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Bankengesetz und Liquiditätsverordnung in der Schweiz; zielgerichtete Reformen mit nachweisbarem Nutzen

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Bankengesetz und Liquiditätsverordnung in der Schweiz; zielgerichtete Reformen mit nachweisbarem Nutzen Die Finanzstabilität stärken | economiesuisse Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches, General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu weiteren Massnahmen zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet. economiesuisse wird die Vorlage im Detail prüfen, unterstützt jedoch grundsätzlich gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität. ...

August 12, 2026

Gewerbekammer von Berner KMU beschließt Nein zur Bildungsinitiative und Nein zur Ernährungsinitiative in Schönbühl; Neutralitätsinitiative verzichtet mangels Gewerberelevanz

Gewerbekammer von Berner KMU beschließt Nein zur Bildungsinitiative und Nein zur Ernährungsinitiative in Schönbühl; Neutralitätsinitiative verzichtet mangels Gewerberelevanz Berner KMU - Berner KMU: Nein zur Berner Bildungsinitiative und Nein zur Ernährungsinitiative Berner KMU: Nein zur Berner Bildungsinitiative und Nein zur Ernährungsinitiative Die Gewerbekammer von Berner KMU hat am 11. August 2026 in Schönbühl die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 27. September 2026 gefasst. Sie beschliesst das Nein zur Berner Bildungsinitiative und das Nein zur Ernährungsinitiative. Auf einer Parole zur Neutralitätsinitiative wird mangels Gewerberelevanz verzichtet. ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Keine harte Priorisierung von lärmarmen Belägen mehr

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Keine harte Priorisierung von lärmarmen Belägen mehr Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab | Schweizerischer Städteverband SSV Der Schweizerische Städteverband verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Klima, Umwelt und Energie ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 in Bern; Gemeinden behalten Spielraum bei Tempo 30 Schweizerischer Gemeindeverband Schweizerischer Städteverband Holzikofenweg 8 | Postfach | 3001 Bern Monbijoustrasse 8 | Postfach | 3001 Bern Telefon +41 31 380 70 00 Telefon +41 31 356 32 32 verband@chgemeinden.ch info@staedteverband.ch www.chgemeinden.ch www.staedteverband.ch Medienmitteilung Bern, 12. August 2026 Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. ...

August 12, 2026

Le Conseil fédéral met en œuvre une variante moins restrictive des 30 km/h à Berne; fin de priorité absolue aux revêtements phonoabsorbants

Le Conseil fédéral met en œuvre une variante moins restrictive des 30 km/h à Berne; fin de priorité absolue aux revêtements phonoabsorbants Association des Communes Suisses Union des villes suisses Holzikofenweg 8 | case postale| 3001 Berne Monbijoustrasse 8 | case postale| 3001 Berne Téléphone +41 31 380 70 00 Téléphone +41 31 356 32 32 verband@chgemeinden.ch info@staedteverband.ch www.chcommunes.ch www.staedteverband.ch Communiqué de presse Berne, le 12 août 2026 Succès partiel pour les villes et les communes – le Conseil fédéral assouplit la mise en œuvre de la motion visant à limiter le 30 km/h ...

August 12, 2026

Ortschaftsrat Hedersleben Sitzung am 25.08.2026, 19:00 Uhr, Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde OT Hedersleben, Lawekestraße 4, 06295 Lutherstadt Eisleben; Fortschreibung der Risikoanalyse beschlossen

Ortschaftsrat Hedersleben Sitzung am 25.08.2026, 19:00 Uhr, Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde OT Hedersleben, Lawekestraße 4, 06295 Lutherstadt Eisleben; Fortschreibung der Risikoanalyse beschlossen Ortschaftsrat Hedersleben - 25.08.2026 - 19:00 Uhr - Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde OT Hedersleben, Lawekestraße 4 06295 Lutherstadt Eisleben Ortschaftsrat Hedersleben - 25.08.2026 - 19:00 Uhr - Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde OT Hedersleben, Lawekestraße 4 06295 Lutherstadt Eisleben (Wird in neuem Fenster geöffnet) Lutherstadt Eisleben, Amtshaus, Sitzungsraum der Gemeinde ...

August 12, 2026

Deutscher Tierschutzbund fordert bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten in Deutschland; sofortiges Verbot während Hitzeperioden

Deutscher Tierschutzbund fordert bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten in Deutschland; sofortiges Verbot während Hitzeperioden Tierschutzbund fordert Tiertransportverbot - Landestierschutzverband Baden-Württemberg Mehr Lkw-Verkehr und drohende Staus bei Hitze verschärfen Risiken für Tiere Angesichts der Hitze und des zunehmenden Lkw-Verkehrs warnt der Deutsche Tierschutzbund vor den Gefahren für Tiere auf Transporten. Weil wegen des niedrigen Wasserstands auf deutschen Flüssen mehr Güter auf die Straße verlagert werden, drohen zusätzliche Staus. Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger deshalb auf, während der Hitzeperiode umgehend ein bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten zu verhängen. ...

August 12, 2026