WAK-S Ständeratskommission stellt Lohnschutz und Bilaterale III infrage in Bern; EU-Kommission droht Strafmaßnahmen gegen Schweiz

WAK-S Ständeratskommission stellt Lohnschutz und Bilaterale III infrage in Bern; EU-Kommission droht Strafmaßnahmen gegen Schweiz Ständeratskommission stellt Lohnschutz und Bilaterale III infrage Foto: © Parlamentsdienste 3003 Bern Ständeratskommission stellt Lohnschutz und Bilaterale III infrage Falsches Spiel der WAK-S auf Kosten der Arbeitnehmenden An ihrer letzten Sitzung hat die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S Entscheide getroffen, die den Lohnschutz infrage stellen und im Widerspruch zu den Bilateralen III stehen. Der SGB fordert das Ständeratsplenum auf, diese Entscheide in der Session zu korrigieren. ...

August 12, 2026

Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³.

Gemeinde Boms senkt Wasser- und Abwassergebühren in Boms; Wasser 1,00 €/m³, Abwasser 3,50 €/m³. boms_12_08_2026 Öffnungszeiten des Rathauses im August Das Rathaus ist vom 10. – 30. August 2026 geschlossen. Ab Montag, 31. August 2026 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen unter der Telefonnummer 07584/ 9205-0. Bei Notfällen schreiben Sie uns eine E-Mail ( verwaltung@boms.de ) mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens und hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bürgermeisteramt Information über die Senkung der Wasser- und Abwassergebühren Die Gemeinde Boms hat in ihrer Gemeinderatssitzung am 22.07.2026 eine Senkung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.09.2026 beschlossen. Demnach sinkt die Verbrauchsgebühr für Wasser von zuvor 1,37 Euro auf 1,00 Euro je Kubikmeter. Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringert sich die Schmutzwassergebühr von bisher 5,20 Euro auf 3,50 Euro je Kubikmeter, während die Gebühr für Niederschlagswasser unverändert bei 0,50 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche liegt. Bis zum 31.08.2026 finden noch die bisherigen Gebühren Anwendung, ehe ab dem 01.09.2026 die neuen Tarife greifen. Es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand vom 31.08.2026 bis zum 15.09.2026 dem Steueramt des GVV Altshausen mitzuteilen (per E- Mail an Steueramt@gvv-altshausen.de oder telefonisch unter 07584/9205-22). Wird kein Zählerstand gemeldet, erfolgt die Jahresabrechnung automatisch nach Gewichtung. Gemeinde Boms Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 20. Juni 2017 2. Änderung Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde am 22. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 20. Juni 2017 wird wie folgt geändert: § 1 § 43 erhält folgende Fassung: § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter. 1,00 Euro. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger Seite 1 Ebersbach .docx ...

August 12, 2026

LEADER-Region Wesermünde Nord fördert neues Beachsportfeld in Altenwalde; Fertigstellung Ende November geplant

LEADER-Region Wesermünde Nord fördert neues Beachsportfeld in Altenwalde; Fertigstellung Ende November geplant Neues Beachsportfeld bringt Bewegung nach Altenwalde - LEADER-Region Wesermünde Nord fördert neue Anlage mit mehr als 35.500 Euro Neues Beachsportfeld bringt Bewegung nach Altenwalde Fertigstellung für Ende November geplant Mehr Platz für Sport und Bewegung: Auf dem Gelände der Geschwister-Scholl-Realschule in Altenwalde entsteht nach den Sommerferien ein neues, öffentlich zugängliches Beachsportfeld. Hinter dem Hallenbad wird auf einer Fläche von 33 mal 15 Metern eine multifunktionale Anlage gebaut, die künftig für Beachvolleyball und Beachhandball genutzt werden kann. Die Fertigstellung ist für Ende November vorgesehen. ...

August 12, 2026

Alexander Dobrindt erklärt die vom Kabinett beschlossene Reform der Nachrichtendienste in Berlin; Patientengeheimnis nicht gefährdet

Alexander Dobrindt erklärt die vom Kabinett beschlossene Reform der Nachrichtendienste in Berlin; Patientengeheimnis nicht gefährdet Regierung sieht Patientengeheimnis nicht in Gefahr | Presse und Politik Regierung sieht Patientengeheimnis nicht in Gefahr Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Kritik von Ärzteverbänden zurückgewiesen, wonach die heute vom Kabinett beschlossene Reform der Nachrichtendienste das Patientengeheimnis gefährdet. „Wir halten nichts von diesen Vorwürfen, weil wir immer nur angemessen vorgehen“, sagte der CSU-Politiker nach der Sitzung in Berlin. Er rate den Skeptikern, sich mit der aktuellen Bedrohungslage auseinanderzusetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) moniert, die Reform greife in unzulässiger Weise „in das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“ ein. Auch die Bundesärztekammer (Bäk) verweist in einer Stellungnahme auf die Bedeutung der Verschwiegenheitsrechte und -pflichten. ...

August 12, 2026

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen in Bern; Subventionsdauer fünf Jahre

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen in Bern; Subventionsdauer fünf Jahre Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Fremdmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bern, 12.08.2026 — Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 für den Bun-deshaushalt am 1. Januar 2027 erhalten die Kantone für Schutzbedürftige mit einer Aufent-haltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Subventionsdauer für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf fünf Jahre festgelegt wird. Somit entfallen die Voraussetzungen für Vorgaben des Bundes an die Kan-tone zur Höhe der Sozialhilfeleistungen für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilli-gung, wie sie nach geltendem Recht in Artikel 3 Absatz 1 der AsylV 2 festgelegt sind. Ent-sprechend soll in Artikel 3 Absatz 1 AsylV 2 die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie sollen in der AsylV 2 zudem die Grundlagen für die Nothilfepauschale im Falle einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S geschaffen wer-den.

August 12, 2026

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der AsylV 2 Bern; Globalpauschalen entfallen; Abgeltung der Sozialhilfekosten fünf Jahre festgelegt

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vernehmlassungseröffnung zur Änderung der AsylV 2 Bern; Globalpauschalen entfallen; Abgeltung der Sozialhilfekosten fünf Jahre festgelegt Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Fremdmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bern, 12.08.2026 — Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 für den Bun-deshaushalt am 1. Januar 2027 erhalten die Kantone für Schutzbedürftige mit einer Aufent-haltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Subventionsdauer für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf fünf Jahre festgelegt wird. Somit entfallen die Voraussetzungen für Vorgaben des Bundes an die Kan-tone zur Höhe der Sozialhilfeleistungen für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilli-gung, wie sie nach geltendem Recht in Artikel 3 Absatz 1 der AsylV 2 festgelegt sind. Ent-sprechend soll in Artikel 3 Absatz 1 AsylV 2 die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie sollen in der AsylV 2 zudem die Grundlagen für die Nothilfepauschale im Falle einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S geschaffen wer-den.

August 12, 2026

Bezirksamt Wandsbek fragt Verwaltung nach Vorkommen des Japanischen Staudenknöterichs entlang der Wandse nahe der Hogrevestraße in Hamburg

Bezirksamt Wandsbek fragt Verwaltung nach Vorkommen des Japanischen Staudenknöterichs entlang der Wandse nahe der Hogrevestraße in Hamburg Drucksache - 22-4094 Der Japanische Staudenknö terich zä hlt zu den invasiven gebietsfremden Pflanzen. Er kann dichte Bestä nde bilden und dadurch heimische Pflanzen verdrä ngen. Das Bezirksamt Wandsbek informiert bereits auf seiner Internetseite sowie mit einem eigenen Flyer ü be r die Pflanzenart, ihre Ausbreitung und Mö glichkeiten ihrer Eindä mmung. Auch in der Vergangenheit hat sich das Bezirksamt bereits mit entsprechenden Vorkommen befasst. So wurden entlang der Berner Au verschiedene Vorkommen festgestellt. Zur erstmaligen Bekä mpfung wurde dort eine Fachfirma mit dem Ausstechen der Pflanzen beauf tragt (Drs. 21-7038). ...

August 12, 2026

BSW-Fraktion Brandenburg kritisiert Kabinettsbeschluss zur Reform der deutschen Nachrichtendienste in Potsdam; Parlamentarische Kontrolle ausgehebelt, Geheimpolizei

BSW-Fraktion Brandenburg kritisiert Kabinettsbeschluss zur Reform der deutschen Nachrichtendienste in Potsdam; Parlamentarische Kontrolle ausgehebelt, Geheimpolizei PM: So werden Geheimdienste für die Demokratie gefährlich! – BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg PM: So werden Geheimdienste für die Demokratie gefährlich! Potsdam, den 12.08.2026 – Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Damit sollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten gegeben werden. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher er BSW-Fraktion und Fraktionsvorsitzende, Niels-Olaf Lüders : „Die heutige Kabinettsbeschluss ist ein weiteres Puzzleteil im autoritären Umbau unseres Staates. Ein Umbau, der von der politischen Mitte vorangetrieben wird und der mit dem verantwortungslosen Ziel, Deutschland kriegstüchtig zu machen, verbunden ist. Der Verfassungsschutz soll unter anderem zukünftig auch manipulieren dürfen . Und der BND soll im Inland eingesetzt werden und unter anderem massenhaft die Daten der Bürger durchleuchten. Das gefährdet die Persönlichkeitsrechte aller Deutschen. Im Ergebnis sind so geheimdienstliche Angriffe von Geheimdiensten gegen Bürger möglich, ohne dass das rechtsstaatlich überprüfbar ist. Denn: Es wird die erforderliche, bisher vorhandene parlamentarische demokratische Kontrolle ausgehebelt und auf einen „unabhängigen“ Kontrollrat übertragen. Das Ergebnis ist eine klassische Geheimpolizei. Wer die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufweicht, gefährdet unsere demokratische Gesellschaft und verteidigt sie ganz sicher nicht! Die BSW-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab – und fordert von der Landesregierung, sich diesem Überwachungsirrsinn entgegen zu stellen. Auch in Brandenburg wollen SPD und CDU das Verfassungsschutzgesetz novellieren, um vorgeblich „Befugnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen“ [Zitat aus dem Koa-Vertrag] . Wir werden im Landtag genau darauf drängen, dass die Freiheitsrechte keinem Überwachungsstaat geopfert werden.“ Zum Hintergrund: Die geplanten Änderungen der heute im Bundeskabinett beschlossenen Geheimdienstreformen reihen sich ein in mehrere Aspekte, die ein immer autoritäreres Staatsverständnis in der politischen Mitte erkennen lassen. Niels-Olaf Lüders hat dies in einem längeren Video, das heute anlässlich des Bundeskabinettsbeschlusses veröffentlicht wurde, zusammengefasst. Das Video können Sie hier ansehen: ...

August 12, 2026

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden verweist Bürgereingabe zur weiteren Beratung in Köln; Klimaschutz-Monitoring umfasst städtische Beteiligungen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden verweist Bürgereingabe zur weiteren Beratung in Köln; Klimaschutz-Monitoring umfasst städtische Beteiligungen. Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 11.08.2026 Auszug aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 22.06.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 2502/2025 Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle Klimaschutz, fasst die Stellungnahme der Verwaltung aus der letzten Sitzung nochmal zusammen: Im Klimaschutz-Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmit- telbaren Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln abgebildet. Von der Verwaltung aus- gewählt wurden die städtischen Beteiligungen, wo zumindest indirekt eine Steue- rungsmöglichkeit besteht auf die Beteiligungen einzuwirken. Dies seien die größeren städtischen Beteiligungen wo davon auszugehen ist, dass, wenn Klimaschutzmaßnah- men unternommen werden, diese dann auch eine entsprechende Wirkung haben. Die Verwaltung stehe mit den Unternehmen im Dialog. Als Verwaltung selbst, habe man keine Möglichkeit auf die Beteiligungsunternehmen Einfluss zu nehmen. Die dor- tigen eigenständig verantwortlichen Geschäftsführungen treffen für die Unternehmen die Entscheidungen. Frau Abé, Bündnis 90/Die Grünen, kann der grundsätzlichen Intention des Petenten etwas abgewinnen und versteht den Hintergrund der Eingabe. Die bereits geleistete Arbeit der Koordinationsstelle Klimaschutz erkenne man hoch an. Man wolle sich je- doch zu dem Thema fachlich intensiver austauschen und schauen, wie man hieran weiterarbeiten kann - vielleicht unabhängig von der Eingabe, oder die Eingabe als Grundlage nehmen. Frau Abé beantragt die Verweisung der Eingabe in den Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün zur weiteren Beratung. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und verweist diese in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur weiteren Beratung. Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln die Aufgabe des Klimaschutz-Monitorings bereits - auch in Bezug auf städtische Beteiligungsunternehmen - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wahr. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Enthaltung von FDP/KSG zugestimmt.

August 12, 2026

Petentin fordert bindende Dekarbonisierungsstandards für städtische Unternehmen der Stadt Köln; 2035 Klimaneutralität ernsthaft gefährdet

Petentin fordert bindende Dekarbonisierungsstandards für städtische Unternehmen der Stadt Köln; 2035 Klimaneutralität ernsthaft gefährdet Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Doris Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2026 Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25 2502/2025 Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und berichtet, dass man in den beiden letzten Jahren fünf größere kommunale Unternehmen bezüglich ihrer Maßnahmen zur Dekarbonisierung analy- siert habe. Die Ergebnisse seien anschließend mit den Unternehmen besprochen worden. Es wurden große Unterschiede festgestellt, betreffend dem Umfang der erhobenen Zahlen und inwieweit Zahlen erhoben werden. Insbesondere seien folgende Punkte aufgefallen: Das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln listet einzelne Maßnahmen auf, die die kommuna- len Unternehmen freiwillig anbieten. Es fehlen konkrete Reduktionspfade. Das bedeutet, wie viele CO2 Äquivalenze sind bereits konkret eingespart worden und wie sehen die Schritte bis netto Null aus. Es werden keine einheitlichen Standards für die Treibhausgasbilanzen eingesetzt. Daher ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Das Monitoring bleibt so eine Art Blackbox. Es fehlt eine verbindliche kommunale Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften. Nur so kann die vom Rat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden. Die Klimaneutralität bis 2035 sei ein ambitioniertes Ziel. Freiwilligkeit sei kein ausreichender Plan, um das Ziel zu erreichen. Auf die Eingabe antworte die Verwaltung, dass es „in der Ver- antwortung der Unternehmen“ liege, ob sie mitmachen. Die Petentin führt aus, dass bei 40 Beteiligungen nur 11 freiwillig mitmachen. Keins davon habe einen konkreten Dekarbonisierungsplan bis 2035 veröffentlicht. Wenn die Stadt als Ei- gentümerin der kommunalen Unternehmen nicht vorgibt, was gemessen wird, wie wolle sie dann das Gesamtziel 2035 garantieren? Die EU-Berichtspflichten CSRD (Corporate Sustaina- bility Reporting Directive) und der PCGK (Public Corporate Governance Kodex) mit Einfüh- rungspflicht bis 2028 seien für ein 2035 Ziel viel zu spät. Sie gibt zu bedenken, dass wer erst 2028 anfängt valide Daten zu liefern, keine Reduktionspfade mehr steuern kann. Die CSRD der EU sei das gesetzliche Minimum. Damit Köln ihr politisches Ziel Klimaneutral bis 2035 zu werden erreichen kann, sollte sie als Eigentümerin der kommunalen Unternehmen via Gesell- schafteranweisung unverzüglich Standards festlegen. Das sei keine Frage des Rechts, son- dern des politischen Willens. Das müsse jetzt geschehen, denn sonst sei das Ziel der Kli- maneutralität bis 2035 in großer Gefahr. Die Stadt sollte nicht erst 2035 feststellen, dass das ...

August 12, 2026