Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen Ausnahme SuF-Fahrverbot Niedrigwasser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Postfach 7128 | 24171 Kiel Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte Straßenverkehrsbehörden - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Fachbereich 431, Straßenverkehrsrecht Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Straßenverkehrsbehörden - in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Eckernförde, Elmshorn, Geesthacht, Glinde, Heide, Henstedt- Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Norderstedt, Pinneberg, Quickborn, Reinbek, Rendsburg, Schleswig, Wedel nachrichtlich: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS); Referat IV 42 Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Sachgebiet 131 Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: VII 438 - 42900/2026 Meine Nachricht vom: / geschwärzter Text geschwärzter Text@wimi.landsh.de Telefon: 0431/988-4736 Telefax: 0431 988-617-4736 August 2026 Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel (Barrierefreier Zugang) | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-4700 | poststelle@wimi.landsh.de | De-Mail: poststelle@wimi.landsh.de-mail.de | www.schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. 2 / 2 Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der trockenen Wettersituation werden teils extreme Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände des Extremjahres 2018 bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Einer Bitte des Bundesministeriums für Verkehr folgend werden daher für Schleswig- Holstein folgende Regelungen getroffen: Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Die Ausnahmegenehmigungen gelten auch für erforderliche Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Beförderungen stehen. Die vorstehenden Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Die vorstehenden Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und sind befristet bis einschließlich den 31. August 2026. Solle eine Verlängerung erforderlich sein, werde ich Sie hierüber mit einem weiteren Schreiben informieren. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bitte ich, die für die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen gez. geschwärzter Text

August 12, 2026

Association des Communes Suisses publie l’édition d’août de Commune Suisse en ligne; enquête sur la pénurie de personnel qualifié

Association des Communes Suisses publie l’édition d’août de Commune Suisse en ligne; enquête sur la pénurie de personnel qualifié Association des Communes Suisses - L’édition d’août de « Commune Suisse » est en ligne ! - Schweizerischer Gemeindeverband L’édition d’août de « Commune Suisse » est en ligne ! Le numéro double d’été de « Commune Suisse » est entièrement consacré aux associations – car que seraient les communes sans elles ? Nous expliquons pourquoi les associations jouent un rôle si crucial pour les communes et la société dans son ensemble, et nous en présentons plusieurs. Parmi elles figurent notamment la Société des femmes d’Igis et la Société de sauvetage d’Estavayer-le-Lac. Nous rendons également compte d’une enquête récente sur la pénurie de personnel qualifié dans les communes et revenons sur l’AG de l’Association des Communes Suisses. Nous vous souhaitons une excellente lecture ! ...

August 12, 2026

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt

Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 in der Schweiz; Kein starres Lärmschutzpriorisierung, Verhältnismässigkeit bleibt Schweizerischer Gemeindeverband - Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab - Schweizerischer Gemeindeverband Teilerfolg für Gemeinden: Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab Städte und Gemeinden lehnten den Vorschlag des Bundesrats für die Umsetzung der Motion Schilliger gegen Tempo 30 ab und können nun einen Teilerfolg erzielen. Denn der Bundesrat setzt eine weniger Tempo-30 feindliche Variante um, als er sie in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptachsen bleibt zwar erschwert, ist bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich. Die starre Priorisierung von lärmarmen Belägen ist vom Tisch. Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen Massnahmen respektiert. Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf, Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind. Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss. ...

August 12, 2026

La commission du Conseil des États rejette des mesures de protection salariale en Suisse; incertitude inutile sur le dispositif de caution

La commission du Conseil des États rejette des mesures de protection salariale en Suisse; incertitude inutile sur le dispositif de caution Accords bilatéraux III : la commission du Conseil des États crée une incertitude inutile | TravailSuisse Accords bilatéraux III : la commission du Conseil des États crée une incertitude inutile Les partenaires sociaux, les cantons et le Conseil fédéral ont élaboré à l’intention du Parlement 14 mesures de politique intérieure visant à garantir la protection des salaires en Suisse dans le cadre des nouveaux accords bilatéraux avec l’UE. Elles permettent de parvenir à un accord avec l’UE sans affaiblir la protection des salaires. Lors de sa séance d’aujourd’hui, la commission du Conseil des États a décidé de ne soutenir qu’une partie de ces mesures. Elle rejette notamment la demande de l’UE visant à réformer le système de caution. Au lieu d’une solution claire, telle que l’ont élaborée les partenaires sociaux, la commission crée ainsi une incertitude inutile. ...

August 12, 2026

Ständerätliche Kommission entscheidet, nur Teil der Massnahmen zu unterstützen, Schweiz; Schafft unnötige Unsicherheit

Ständerätliche Kommission entscheidet, nur Teil der Massnahmen zu unterstützen, Schweiz; Schafft unnötige Unsicherheit Bilaterale III: Ständerätliche Kommission schafft unnötige Unsicherheit | TravailSuisse Bilaterale III: Ständerätliche Kommission schafft unnötige Unsicherheit Sozialpartner, Kantone und Bundesrat haben zu Handen des Parlaments 14 innenpolitische Massnahmen ausgearbeitet, die den Lohnschutz in der Schweiz im Rahmen der neuen bilateralen Verträge mit der EU sicherstellen sollen. Sie ermöglichen eine Einigung mit der EU, ohne den Lohnschutz zu schwächen. Die ständerätliche Kommission hat nun an ihrer heutigen Sitzung entschieden, nur einen Teil dieser Massnahmen zu unterstützen. Unter anderem lehnt sie die Forderung der EU nach einer Neuregelung der Kaution ab. Statt einer sauberen Lösung, wie sie die Sozialpartner erarbeitet haben, schafft die Kommission damit unnötige Unsicherheit. ...

August 12, 2026

Martin Pfister präsentiert Studie Sport Schweiz 2026 in der Schweiz; Bundesförderung im Fokus

Martin Pfister präsentiert Studie Sport Schweiz 2026 in der Schweiz; Bundesförderung im Fokus Fachgespräch und Medienkonferenz: Studie «Sport Schweiz 2026» Fachgespräch und Medienkonferenz: Studie «Sport Schweiz 2026» Event Date Akkreditierung von Medienschaffenden: Die neue Studie «Sport Schweiz 2026» zeigt, wie sich das Sport- und Bewegungsverhalten der Schweizer Bevölkerung in den vergangenen sechs Jahren entwickelt hat und welche Trends und Herausforderungen sich abzeichnen. Im vorgängigen Fachgespräch erläutern die Studienautoren Aufbau, Methodik und Ergebnisse der Studie und beantworten fachliche Fragen. An der anschliessenden Medienkonferenz ordnen Sportminister Martin Pfister und BASPO-Direktorin Sandra Felix die Ergebnisse ein und stellen sie in den Kontext der Sport- und Bewegungsförderung des Bundes. 8.30 Uhr Fachgespräch 9.45 Uhr Medienkonferenz Fachgespräch Teilnehmende - Dr. Markus Lamprecht, VR-Präsident, Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung - Dr. Rahel Bürgi, Projektleiterin, Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung Moderation: Tobias Fankhauser, Stv. Leiter Kommunikation BASPO Während des Fachgesprächs sind keine Video- oder Tonaufnahmen erlaubt. Bei Bedarf stehen die Referenten im Anschluss für kurze Statements zur Verfügung. Das Fachgespräch wird nicht übertragen. Medienkonferenz Teilnehmende - Bundesrat Martin Pfister, Chef VBS - Sandra Felix, Direktorin BASPO Moderation: Renato Kalbermatten, Chef Kommunikation VBS Live-Stream und Aufzeichnung der Medienkonferenz: https: ...

August 12, 2026

Stadt Wuppertal Werth-Einkaufszone steigende Baukosten; Kosten bis 15 Mio Euro

Stadt Wuppertal Werth-Einkaufszone steigende Baukosten; Kosten bis 15 Mio Euro Steigende Baukosten in Wuppertaler Einkaufszone | Bund der Steuerzahler e.V. Sparsame Lösung: Milchlaster wird Feuerwehrwagen in Nümbrecht Vereine steigen ab, Steuerzahler zahlen drauf Steigende Baukosten in Wuppertaler Einkaufszone Pannen, Problemen und Mehrkosten in Wuppertal-Barmen ibei der Neugestaltung einer Einkaufszone: Die Entscheidung für ein Natursteinpflaster wirkt sich rückblickend besonders verhängnisvoll auf die Baukosten aus. Dabei wären Betonsteine von Anfang an eine günstigere Alternative gewesen. ...

August 12, 2026

SVP Kanton Zürich begrüßt Bundesratsentscheid in Zürich; Rückenwind für Zürcher Mobilitätsinitiative

SVP Kanton Zürich begrüßt Bundesratsentscheid in Zürich; Rückenwind für Zürcher Mobilitätsinitiative SVP Kanton Zürich - Bundesratsentscheid gibt Zürcher Mobilitätsinitiative Rückenwind Bundesratsentscheid gibt Zürcher Mobilitätsinitiative Rückenwind Die SVP des Kantons Zürich begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Anforderungen an Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen zu verschärfen. Damit stärkt der Bund ein zentrales Anliegen der vom Zürcher Stimmvolk angenommenen Mobilitätsinitiative: Hauptverkehrsachsen müssen den Verkehr bündeln und die Wohnquartiere vor Ausweichverkehr schützen. Wird der Verkehr auf den Hauptachsen ausgebremst, sucht er sich seinen Weg durch die Wohnquartiere. Bild: Adobe Stock ...

August 12, 2026

Bundeskabinett beschloss heute die wichtige Frühstartrente in Deutschland; Rückwirkend ab 2026, 10 Euro/Monat bis 18 Jahre

Bundeskabinett beschloss heute die wichtige Frühstartrente in Deutschland; Rückwirkend ab 2026, 10 Euro/Monat bis 18 Jahre V. i. S. d. P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt Das Bundeskabinett hat die Frühstartrente beschlossen. Damit setzt die CDU eine Idee um, die sie im Wahlkampf versprochen hat. Künftig erhalten alle Sechsjährigen bis zu ihrem 18. Geburtstag jeden Monat 10 Euro. Dieses Geld wird als Startkapital für ihre private Alters­vorsorge angespart. Die Frühstartrente ist mit dem Altersvorsorgedepot verbunden. Dieses wird zum 1. Januar 2027 eingeführt. So funktioniert die Frühstartrente ...

August 12, 2026

Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stavern Aufstellung Bebauungsplans Nr. 15 'Beim Sportplatz, 3. Erweiterung' nebst örtlichen Bauvorschriften in Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühbeteiligung 24.08.–24.09.2026

Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stavern Aufstellung Bebauungsplans Nr. 15 ‘Beim Sportplatz, 3. Erweiterung’ nebst örtlichen Bauvorschriften in Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühbeteiligung 24.08.–24.09.2026 Steuernummer: 53/290/01818 Öffnungszeiten: Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Sparkasse Emsland IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00 Oldenburgische Landesbank Sögel IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00 Raiffeisenbank Ems-Vechte eG IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00 Volksbank Nordhümmling eG IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00 Seite 1 von 2 ...

August 12, 2026