Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach feststellt Wertermittlungsergebnisse der Flurneuordnung Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee); Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach feststellt Wertermittlungsergebnisse der Flurneuordnung Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee); Widerspruch innerhalb eines Monats möglich Teilnehmergemeinschaft Grünenbach Seite 1 von 1 Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse Flurneuordnung Grünenbach Gemeinde Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemein- schaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 13.01.2020 festgestellt. Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift auf- geführt. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind außerdem in der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, darge- stellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, sind Bestand- teil dieser Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderungen und Ergänzungen der Wertermittlungs- ergebnisse bezieht, die seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermitt- lung eingetreten sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach am Amt für Ländliche Entwick- lung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Wider- spruch eingelegt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elekt- ronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Krumbach (Schwaben), 05.08.2026 gez. Peter Hermanutz Baurat ...