Jasper Littmann ny områdedirektør i DMP; Starter 1. oktober

Jasper Littmann ny områdedirektør i DMP; Starter 1. oktober Jasper Littmann ny områdedirektør i DMP - Direktoratet for medisinske produkter Jasper Littmann ny områdedirektør i DMP Jasper Littmann blir områdedirektør i DMP. Her skal han lede det nye området for forsyningssikkerhet og beredskap. Littmann kommer til DMP fra stillingen som beredskapsdirektør i Helsedirektoratet hvor han blant annet har koordinert arbeidet med prehospitale tjenester og sivil-militær helseberedskap. Han har også jobbet i Folkehelseinstituttet, blant annet som assisterende direktør for koronavaksinasjonsprogram. ...

August 12, 2026

Landratsamt würdigt Haushaltssatzung 2026 und Haushaltsplan 2026 Bad Brückenau; 2030 Rücklagen könnten nicht mehr ausreichen

Landratsamt würdigt Haushaltssatzung 2026 und Haushaltsplan 2026 Bad Brückenau; 2030 Rücklagen könnten nicht mehr ausreichen Bad Brückenau: Haushaltssatzung 2026 - Würdigung der Rechtsaufsicht liegt vor Haushaltssatzung 2026 - Würdigung der Rechtsaufsicht liegt vor Das Landratsamt hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 gewürdigt. Gegen den Erlass bestehen keine Bedenken. Per se ist dies eine gute Nachricht - nun können die vom Stadtrat in der Haushaltsberatung beschlossenen Maßnahmen in Angriff genommen werden. Dennoch zeigt die Würdigung erneut auf, wie kritisch es um die Finanzen der Stadt steht: 1. Der Ergebnishaushalt schließt voraussichtlich mit -2,2 Mio Euro ab. 2030 droht die Situation, dass der Haushalt nicht mehr aus Rücklagen ausgeglichen werden kann 2. Auch im Finanzhaushalt ist ein Minus von 1,7 Mio Euro veranschlagt, das sich in den beiden Folgejahren (wenngleich niedriger) fortführen wird 3. Zum Jahresende ergäbe sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.458 Euro, die dringend wieder gesenkt werden muss. Zukünftige Kreditaufnahmen sind daher kritisch zu betrachten 4. Auch die sogenannten Freiwilligen Leistungen müssen weiter geprüft, ggf. zurückgefahren und Gebühren angepasst werden Zwar hoffen wir weiterhin auf Zuwendungen aus der Stabilisierungshilfe (Entscheidung wird im Oktober erwartet) und kurz- bis mittelfristig auf eine Neuverteilung der Steuereinnahmen des Bundes zugunsten der Kommunen. Dennoch sind auch wir - Stadt und Stadtrat - gefordert, über Sparmaßnahmen zu sprechen, die hart, unpopulär oder schmerzhaft sein können. Es wird unsere Aufgabe sein, diese vernünftig abzuwägen und zu entscheiden und jene Überlegungen mit der gebotenen Sorgfalt auch vorab öffentlich zu kommunizieren. Niemand hat sich diese Situation gewünscht oder ausgesucht. Aber sie lässt sich eben auch nicht ignorieren oder verneinen. Wir stehen in der Verantwortung für die Stadt und wollen dieser auch mit Blick auf die Finanzen und den zukünftigen Verantwortlichen gerecht werden. Wir freuen uns jedoch darauf, wenn unsere Bürger:innen uns auch hierbei gewohnt kritisch und konstruktiv begleiten - in guten wie in schlechten Zeiten.

August 12, 2026

Bremer Senat beschließt BremSÜGDVO in Bremen; IT-Rechenzentren der Öffentlichen Hand sicherheitsempfindlich

Bremer Senat beschließt BremSÜGDVO in Bremen; IT-Rechenzentren der Öffentlichen Hand sicherheitsempfindlich In der Senatssitzung am 11. August 2026 beschlossene Fassung Die Senatorin für Inneres und Sport 04.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.08.2026 Verordnung zur Durchführung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BremSÜGDVO) A. Problem Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist am 21. Juni 2026 in Kraft getreten. Es ergänzt das Bremische Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Wesentlichen um Vorschriften zum vorbeugenden Sabotageschutzes. § 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 BremSÜG regelt seitdem, dass eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt und damit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung bedarf, wer in einem durch Rechtsverordnung bestimmten sicherheitsempfindlichen Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik oder einer lebens- oder verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtung tätig ist oder werden soll. Die Bestimmung von sicherheitsempfindlichen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie von lebens- oder verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtungen, erfolgt gemäß § 2 Satz 2 BremSÜG durch Rechtsverordnung des Senats. B. Lösung Zur Bestimmung der entsprechenden sicherheitsempfindlichen Bereiche legt die Senatorin für Inneres und Sport dem Senat den als Anlage beigefügten Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor. § 1 der Verordnung enthält eine Querschnittsregelung für den IT-Bereich, die die Rechen- zentren der öffentlichen Hand als sicherheitsempfindlich definiert. § 2 enthält nach Vorschlag der jeweils zuständigen Ressorts die als sicherheitsempfindlich bewerteten Bereiche. Die nähere Festlegung, welche konkreten Organisationseinheiten und Einzelpersonen jeweils betroffen sind, erfolgt im Verwaltungsvollzug in Abstimmung der jeweils zuständigen Dienststelle mit der mitwirkenden Stelle. C. Alternativen Zum Vollzug der gesetzlichen Regelungen zum Sabotageschutz ist der Erlass der Rechtsverordnung erforderlich. Alternativen werden nicht empfohlen. D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klimacheck Die Durchführung der personellen Sabotageschutzprüfungen erfolgt fachlich in der Verfassungsschutzbehörde als mitwirkender Behörde. Dezentral fällt ein administrativer Aufwand zur Einleitung der Sicherheitsüberprüfung in Abhängigkeit der Anzahl der durchzuführen den Sicherheitsüberprüfungen durch die betroffenen Ressorts an. Der Mehraufwand ist derzeit nicht bezifferbar. ...

August 11, 2026

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I.

FDP-Fraktion Bremen Umsetzung §42 SGB I; §41a SGB II verdrängt §42 SGB I. Seite 1 von 5 Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 06.07.2026 und Mitteilung des Senats vom 11.08.2026 „Vorschuss statt Existenznot: Wie setzen die Jobcenter im Land Bremen § 42 SGB I um?“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bis zum 30. Juni 2026: Bürgergeld) stellt, hat bei nachweislicher Hilfsbedürftigkeit nach § 42 SGB I Anspruch auf einen Vorschuss, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht, über den Antrag jedoch noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Vorschussregelung dient dazu, existenzielle Notlagen während des laufenden Antragsverfahrens zu vermeiden und eine Mittellosigkeit bis zur endgültigen Leistungsentscheidung abzuwenden. Damit tragen die Jobcenter eine zentrale Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach § 42 SGB I ist eine vorläufige Leistungsgewährung grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Spezialgesetz keine eigene Regelung hierzu trifft. Im Bereich des SGB II existiert jedoch mit § 41a SGB II eine spezielle Regelung zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen. § 41a SGB II wurde durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Jahr 2016 eingeführt und stellt als lex specialis die maßgebliche Rechtsgrundlage für vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II dar. Damit wird die Anwendung des § 42 SGB I im SGB II-Bereich grundsätzlich verdrängt und kommt in den Jobcentern im Regelfall nicht zur Anwendung. ...

August 11, 2026

Thüga Aktiengesellschaft – Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzpaket, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, Deutschland, Energiewirtschaftspolitik; Bevorzugt differenzierte Baukostenzuschüsse

Thüga Aktiengesellschaft – Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzpaket, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, Deutschland, Energiewirtschaftspolitik; Bevorzugt differenzierte Baukostenzuschüsse Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024449 11.08.2026 16:34:38 Seite 1 von 2 R001118/RV0024449 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.08.2026 um 16:34 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzpaket (Gesetzesentwurf Änderung Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung EE-und Netzausbau sowie Verbesserung Netzanschlussverfahrens) Aktuell seit 11.08.2026 16:34:38 Angegeben von: am 18.05.2026 ...

August 11, 2026

Verband deutscher Pfandbriefbanken fordert Harmonisierung des NDRefG mit EU-AML-Rahmen in Deutschland; Folgeänderungen KWG/AO erforderlich

Verband deutscher Pfandbriefbanken fordert Harmonisierung des NDRefG mit EU-AML-Rahmen in Deutschland; Folgeänderungen KWG/AO erforderlich Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027184 11.08.2026 09:10:50 Seite 1 von 2 R000654/RV0027184 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.08.2026 um 09:10 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Forderung nach Harmonisierung des NDRefG mit dem EU- AML-Rahmen und nach rechtssicheren, praktikablen und effizienten Geldwäschevorgaben. Aktuell seit 11.08.2026 09:10:50 Angegeben von: am 16.07.2026 ...

August 11, 2026

Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung e.V. begleitet Aufbau zentraler Work-and-Stay-Agentur in Deutschland; Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung

Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung e.V. begleitet Aufbau zentraler Work-and-Stay-Agentur in Deutschland; Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027738 11.08.2026 10:34:11 Seite 1 von 2 R008163/RV0027738 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 11.08.2026 um 10:34 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Einrichtung und Ausgestaltung einer Work-and-Stay-Agentur (gemäß Eckpunktepapier von BMAS, BMI und AA) Aktuell seit 11.08.2026 10:34:11 Angegeben von: am 11.08.2026 ...

August 11, 2026

AfD-Stadtratsfraktion beantragt Klimageräte-Förderung in sozialen Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, 10 Förderungen vorgesehen

AfD-Stadtratsfraktion beantragt Klimageräte-Förderung in sozialen Einrichtungen in Halle (Saale); 33–67% Förderanteil, 10 Förderungen vorgesehen Beschlussvorlage Antrag Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zur Förderung von Klimageräten in sozialen und gemeinschaftlichen Einrichtungen Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt: Bis zum 01. März 2027 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Klimageräten für Einrichtungen zu erarbeiten, in denen vulnerable Bürger und ältere Einwohner der Stadt Halle (Saale) leben, betreut und versorgt werden oder aus sozialen und gemeinschaftlichen Gründen zusammenkommen und mithilfe dieses Programmes gesundheitlich geschützt werden können. Dabei einen auf Kriterien basierenden Förderanteil von 33 bis 67 Prozent der förderfähigen Kosten festzulegen und einen festzulegenden Maximalbetrag je Förderfall zu berücksichtigen. Dabei darauf zu achten, dass in einem ersten Schritt mindestens 10 Förderungen ausgegeben werden können. Dabei Mitnahmeeffekte Dritter durch entsprechendes Einschränken weitestgehend auszuschließen. Fördermöglichkeiten zur finanziellen Ausstattung eines kommunalen Förderprogramms zu akquirieren und die entsprechenden Förderbedingungen in die Richtlinie aufzunehmen. Den Stadtrat bis zur Novembersitzung 2026 darüber zu informieren, welche Förderprogramme bereits jetzt existieren, aus welchem ein kommunales Förderprogramm finanzierbar und umsetzbar wäre (unter Einsatz eines Anteils TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02969 Datum: 05.08.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Plandatum: kommunaler Eigenmittel), ggf. Bundesförderrichtlinie zur „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. 7. In der Finanzplanung des Haushaltes 2027 bereits jetzt einen Vorhaltebetrag in Höhe von jährlich 25.000 Euro einzustellen, gegebenenfalls unter Reduzierung einer weniger wichtigen bestehenden freiwilligen Aufgabe, um ein kommunales Förderprogramm für Klimageräte aus- oder mitzufinanzieren. ...

August 11, 2026

CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Anfrage Sachstand Neubau öffentlicher Spielplatz Kanena; Verzögerung bei Realisierung

CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Anfrage Sachstand Neubau öffentlicher Spielplatz Kanena; Verzögerung bei Realisierung Beschlussvorlage Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion zum Sachstand Neubau eines öffentlichen Spielplatzes in Kanena Im Stadtteil Kanena wird seit Jahren durch die Freiwillige Feuerwehr Kanena, örtliche Vereine sowie engagierte Bürger eine Grünfläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus gepflegt und für Kinder nutzbar gemacht. Dort wurden unter anderem ein Sandkasten, ein Sonnensegel sowie verschiedene Spielmöglichkeiten geschaffen. Gleichzeitig fehlt in Kanena seit vielen Jahren ein öffentlicher Kinderspielplatz mit altersgerechten Angeboten zum Klettern, Rutschen, Schaukeln und Spielen. Bereits seit mehreren Jahren wird über die Errichtung eines neuen Spielplatzes im Stadtteil diskutiert. Nachdem im Juni 2023 eine Kinderbeteiligung unter Einbeziehung der künftigen Nutzer durchgeführt worden war, erarbeitete die Stadtverwaltung auf Grundlage der dort geäußerten Wünsche und Bedürfnisse ein Spielplatzkonzept und stimmte dieses mit der Bürgerinitiative Kanena ab. Nach öffentlichen Angaben wurden zudem Fördermittel für die Umsetzung beantragt. Trotz dieser Vorarbeiten und der inzwischen verstrichenen Zeit steht die Realisierung des Spielplatzes bislang noch aus. Gerade vor dem Hintergrund, dass Kanena seit vielen Jahren über keinen öffentlichen Spielplatz verfügt, besteht hierzu ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Kindern täglich mindestens eine Stunde körperliche Aktivität. Gleichzeitig wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Kinder dieses Bewegungsminimum nicht erreicht. Öffentliche Spielplätze leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Bewegungsentwicklung und sozialen Teilhabe von Kindern. ...

August 11, 2026

CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Anfrage zu Jugendschutz-Kontrollen in Halle

CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Anfrage zu Jugendschutz-Kontrollen in Halle Beschlussvorlage Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion zu Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Halle (Saale) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und weiteren jugendschutzrelevanten Angeboten stellt eine wichtige Aufgabe der zuständigen Behörden dar. Das Jugendschutzgesetz enthält hierzu klare Regelungen für Verkaufsstellen, Tankstellen, Kioske, Gaststätten, Veranstaltungen und sonstige Anbieter. Gleichzeitig verdichten sich Hinweise aus der Bürgerschaft, dass insbesondere in kleineren Kiosken, Spätverkaufsstellen („Spätis“) und ähnlichen Verkaufsstellen die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz erfolgt und wirtschaftliche Interessen teilweise Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben erhalten. Vor diesem Hintergrund kommt regelmäßigen Kontrollen und deren konsequenter Durchsetzung eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Stadtgebiet Halle (Saale) durchgeführt? 2. Wie verteilen sich diese Kontrollen auf Gaststätten, Kioske, Spätverkaufsstellen, Tankstellen, Supermärkte, Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen? 3. Wie viele Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 festgestellt und um welche Verstöße handelte es sich dabei? 4. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. Bußgelder wurden aufgrund der festgestellten Verstöße verhängt? 5. Führt die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Polizei oder anderen Behörden Testkäufe bzw. vergleichbare Schwerpunktkontrollen durch? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? 6. Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung bestimmte Bereiche, Branchen oder Veranstaltungsformate, bei denen besondere Probleme bei der Einhaltung des Jugendschutzes bestehen? 7. Hält die Stadtverwaltung die derzeitige Kontrolldichte für ausreichend, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wirksam sicherzustellen? ...

August 11, 2026