Ortschaftsrat Helfta lädt zur 12. Sitzung im OT Helfta, Raismeser Straße 9, Lutherstadt Eisleben; Beschluss: 2. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf.

Ortschaftsrat Helfta lädt zur 12. Sitzung im OT Helfta, Raismeser Straße 9, Lutherstadt Eisleben; Beschluss: 2. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf. Bekanntmachung Aushang Lutherstadt Eisleben Der Stadtrat Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben Seite 1 von 1 Bekanntmachung zur 12. Sitzung des Ortschaftsrates Helfta am Montag, dem 24.08.2026, um 18:30 Uhr im Grundschule “Thomas Müntzer” OT Helfta, Raismeser Straße 9 06295 Lutherstadt Eisleben Sehr geehrte Damen und Herren, die Einberufung erfolgt durch die Ortsbürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Lutherstadt Eisleben. ...

August 11, 2026

Gemeinde Twist Einsichtnahme in Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen, Rathaus Twist; Termine 24.–28.08.2026 festgelegt

Gemeinde Twist Einsichtnahme in Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen, Rathaus Twist; Termine 24.–28.08.2026 festgelegt Bekanntmachung der Gemeinde Twist über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Direktwahlen am 13.09.2026 und einer eventuell durchzuführenden Stichwahl am 27.09.2026 Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen sowie zur Direktwahl der Landrätin/des Landrats und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Gemeinde Twist kann in der Zeit vom 24. August 2026 bis 28. August 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr ...

August 11, 2026

Parlement fédéral, initiative pour l'inclusion et contre-projet indirect, Suisse; 30 mois et rallonge possible d’un an.

Parlement fédéral, initiative pour l’inclusion et contre-projet indirect, Suisse; 30 mois et rallonge possible d’un an. FAQ_Initiative pour l’inclusion FAQ SUR L’INITIATIVE ET LE CONTRE-PROJET INDIRECT Que deviendra le contre-projet indirect après la phase parlementaire ? Si le contre-projet indirect est adopté par le Parlement : Si le Parlement adopte le contre-projet lors du vote final, la Chancellerie fédérale ac­ corde au comité d’initiative un bref délai (généralement de 10 jours) pour décider d’un éventuel retrait conditionnel de l’initiative populaire. Le délai référendaire pour le contre-projet indirect n’est généralement fixé qu’après le retrait ou le rejet d’une initia­ tive1. Deux scénarios sont alors envisageables : • Le comité d’initiative ne retire PAS l’initiative : il y a alors une votation popu­ laire sur l’initiative pour l’inclusion : o Si l’initiative est ensuite acceptée par le peuple et les cantons, il en ré­ sulte une modification constitutionnelle conforme à l’initiative. Dans ce cas, le contre-projet est en principe formellement caduque. Les travaux y afférents peuvent toutefois servir de base à la mise en œuvre de la mo­ dification constitutionnelle. 2 o Si l’initiative est rejetée, la modification constitutionnelle n’aura pas lieu. Le délai de référendum de 100 jours concernant le contre-projet in­ direct commence à courir à compter de la publication du contre-projet dans la Feuille fédérale. Le contre-projet entre en vigueur si aucun réfé­ rendum n’est lancé contre elle dans le délai de 100 jours ou si elle est approuvée lors d’un vote référendaire. Même en cas de vote référendaire sur le contre-projet, celui-ci se déroule séparément et ne se tiendra pro­ bablement pas en même temps que le vote sur l’initiative populaire. • Le comité d’initiative retire l’initiative sous condition : l’initiative est retirée à condition que le contre-projet indirect entre en vigueur. Le délai référendaire de 100 jours concernant le contre-projet commence alors à courir. Le contre-pro­ jet entre en vigueur si aucun référendum n’est lancé ou si, dans le cas où un ré­ férendum aboutit, le contre-projet est accepté lors d’une votation populaire. Si le contre-projet est rejeté en votation populaire, le Conseil fédéral doit sou­ mettre l’initiative à la votation populaire3 . ...

August 11, 2026

AfD-Fraktion fragt nach Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes bei öffentlichen Veranstaltungen.

AfD-Fraktion fragt nach Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes bei öffentlichen Veranstaltungen. Deutscher Bundestag - AfD fragt nach Übergabe von Fördermittelbescheiden AfD fragt nach Übergabe von Fördermittelbescheiden SCR) Die AfD-Fraktion will wissen, welche Fördermittelbescheide des Bundes zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 30. Juni 2026 bei öffentlichen Veranstaltungen übergeben worden sind. In einer Kleinen Anfrage ( 21 7514 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) verlangt sie Angaben unter anderem zu Datum und übergebender Person, Fördermittelempfänger und dessen Sitz sowie zu Ziel und Höhe der Förderung und dem jeweiligen Haushaltstitel. Außerdem erkundigt sich die Fraktion danach, welche Fördermittelbescheide in diesem Zeitraum von Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung außerhalb öffentlicher Veranstaltungen übergeben wurden ...

August 11, 2026

AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Informationsdefiziten vor der Gewalttat Stade; Sechs Tote in Jugendhilfeeinrichtung; Täter Suizid in Haft

AfD-Fraktion stellt Kleine Anfrage zu Informationsdefiziten vor der Gewalttat Stade; Sechs Tote in Jugendhilfeeinrichtung; Täter Suizid in Haft Deutscher Bundestag - Fragen zu möglichen Informationsdefiziten im Fall Stade Fragen zu möglichen Informationsdefiziten im Fall Stade SCR) Die AfD-Fraktion will mögliche Informationsdefizite deutscher Behörden vor der Gewalttat von Stade Ende Juni 2026 aufklären. Mittels einer Kleinen Anfrage ( 21 7505 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) erkundigt sie sich unter anderem, ob Bundesbehörden bereits vor der Tat Erkenntnisse über Strafverfahren, Haftbefehle oder Fahndungsmaßnahmen türkischer Behörden gegen den Tatverdächtigen hatten und wie mit solchen Informationen umgegangen wurde. Bei der Tat in einer Jugendhilfeeinrichtung wurden sechs Menschen getötet. Der mutmaßliche Täter beging nach Darstellung der Behörden Suizid in der Justizvollzugsanstalt. ...

August 11, 2026

AfD-Fraktion thematisiert Projektförderung von Medienunternehmen im Bundestag; 15 Projekte seit 2026 gefördert

AfD-Fraktion thematisiert Projektförderung von Medienunternehmen im Bundestag; 15 Projekte seit 2026 gefördert Deutscher Bundestag - AfD thematisiert Projektförderung von Medienunternehmen AfD thematisiert Projektförderung von Medienunternehmen SCR) Um die staatliche Projektförderung von Medienunternehmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung „digitaler Desinformation“ geht es in einer Kleinen Anfrage ( 21 7520 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) der AfD-Fraktion. Im Mittelpunkt stehen Auswahl und Kontrolle geförderter Projekte sowie Fragen nach Transparenz und einer möglichen staatlichen Einflussnahme auf journalistische Arbeit. ...

August 11, 2026

AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche Daten zu Zuwendungen des Bundes in maschinell auswertbarer Form vorliegen; Daten zu Weiterleitungen an Empfänger abgefragt

AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche Daten zu Zuwendungen des Bundes in maschinell auswertbarer Form vorliegen; Daten zu Weiterleitungen an Empfänger abgefragt Deutscher Bundestag - Nachfrage zu Daten zu Zuwendungen des Bundes Nachfrage zu Daten zu Zuwendungen des Bundes SCR) Die AfD-Fraktion will wissen, welche Daten der Bundesregierung zu Zuwendungen des Bundes in maschinell auswertbarer Form vorliegen. In einer Kleinen Anfrage ( 21 7506 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) erkundigt sie sich insbesondere nach Informationen über Empfänger, Höhe und Verwendungszweck der Zuwendungen sowie über deren mögliche Weiterleitung an weitere Empfänger. Anlass ist eine frühere Antwort der Bundesregierung ( 21 ...

August 11, 2026

Stadt Dessau-Roßlau ermöglicht Einsicht in Wählerverzeichnis und Ausstellung von Wahlscheinen; Fristen Wahlscheine bis 04.09.2026 15:00 Uhr

Stadt Dessau-Roßlau ermöglicht Einsicht in Wählerverzeichnis und Ausstellung von Wahlscheinen; Fristen Wahlscheine bis 04.09.2026 15:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dessau-Roßlau über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 06. September 2026 Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 21.08.2026 während der Dienststunden Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung in der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, Rathaus, Wahlamt, Zimmer 490 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei zu erreichen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter 0340 204-1813. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. ...

August 11, 2026

Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie Hamburg, Sondersitzung am 18. August 2026, 14:00 Uhr, AP6, Adolphsplatz 6, 2. OG, Sitzungssaal 2.04

Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie Hamburg, Sondersitzung am 18. August 2026, 14:00 Uhr, AP6, Adolphsplatz 6, 2. OG, Sitzungssaal 2.04 hamburgische-buergerschaft.de Bürgerschaftskanzlei Gremienbetreuung Jana Nielsen Tel. 040 428 31-2633 jana.nielsen@bk.hamburg.de Sitz Haus der Bürgerschaft Alter Wall 38 20457 Hamburg Hamburg, 11. August 2026 Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stephan Jersch (Die Linke), bittet die Mitglieder sowie ständigen Vertreterinnen und Vertreter, an dieser Sitzung teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Sachstand ZRE (Zentrum für Ressourcen und Energie) (Selbstbefassung gem. § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) (Beratung vorbehaltlich des Beschlusses der Nichtöffentlichkeit nach § 56 Absatz 2 oder der Verschwiegenheit nach § 56 IV der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) Hier: Fortsetzung der Beratung 2. ...

August 11, 2026

Wahlberechtigte in Fürstenau, Berge, Bippen Einsichtnahme in Wählerverzeichnisse; Berichtigung bis 28.08 12:00, Wahlscheinantrag bis 11.09 13:00

Wahlberechtigte in Fürstenau, Berge, Bippen Einsichtnahme in Wählerverzeichnisse; Berichtigung bis 28.08 12:00, Wahlscheinantrag bis 11.09 13:00 ® Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsame Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 sowie einer ggfs. durchzuführenden Stichwahl am 27.09.2026 Die Wählerverzeichnisse zu der Kommunalwahl für die Wahlbezirke der Samtgemeinde Fürstenau, Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen können werktags in der Zeit vom 24. August 2026 bis 28. August 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Fürstenau, Verwaltungsgebäude, Zimmer 25 und 26, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau (barrierefrei) Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Berge, Gemeinde Berge, Gemeindeverwaltung, Tempelstraße 8, 49626 Berge (barrierefrei), und Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr in Bippen, Gemeinde Bippen, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 4, 49626 Bippen (barrierefrei) von wahlberechtigten Personen für ihren Wahlbezirk eingesehen werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder § 52 Bundesmeldegesetz unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen wurden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahleinspruchs verwendet werden. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind bis zum Ablauf der Einsichtnahmefrist, spätestens am 28. August 2026 bis 12.00 Uhr, bei der Samtge- meinde Fürstenau, Verwaltungsgebäude, Zimmer 25 und 26, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. . Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Seite 1 von 2 ...

August 11, 2026