Stadt Bramsche öffnet Online-Meldeportal zur Meldung des Eichenprozessionsspinners in Bramsche; Privatpersonen können befallene Bäume melden oder Fachfirmen kontaktieren

Stadt Bramsche öffnet Online-Meldeportal zur Meldung des Eichenprozessionsspinners in Bramsche; Privatpersonen können befallene Bäume melden oder Fachfirmen kontaktieren EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 20:08 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 6, 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026 Wahlhelfer gesucht | Stadt Bramsche Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bramsche ist immer auf der Suche nach engagierten Mitbürgern, die als Wahlhelfer die Stadtverwaltung bei der Durchführung von Wahlen unterstützen möchten. Auf dieser Seite können sich Interessierte direkt registrieren. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 20:08 Uhr: Das Feld Nachname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Vorname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Geburtsdatum ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße & Hausnummer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Postleitzahl & Wohnort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Telefon (privat/mobil) ist ein Pflichtfeld. Das Feld E-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld. Die E-Mail-Adresse im Feld E-Mail-Adresse ist ungültig. Das Feld Ich interessiere mich für den Einsatz ist ein Pflichtfeld. Das Feld Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig ist ein Pflichtfeld. Vorspann Ja, ich bin als Wahlhelferin/Wahlhelfer dabei! Nachname * Vorname * Geburtsdatum * Straße & Hausnummer * Postleitzahl & Wohnort * Telefon (privat/mobil) * E-Mail-Adresse * Telefon (geschäftlich) Ich interessiere mich für den Einsatz * bei den Kommunalwahlen (13. September 2026) bei einer möglichen Stichwahl (27. September 2026) bei künftigen Wahlen Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig * Ja Nein Bitte wählen Wahlvorsteherin stellv. Wahlvorsteherin Schriftführerin stellv. Schriftführerin Beisitzer*in Wenn ja, als Anmerkung Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms

August 6, 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026 Wahlhelfer gesucht | Stadt Bramsche Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bramsche ist immer auf der Suche nach engagierten Mitbürgern, die als Wahlhelfer die Stadtverwaltung bei der Durchführung von Wahlen unterstützen möchten. Auf dieser Seite können sich Interessierte direkt registrieren. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 19:12 Uhr: Das Feld Nachname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Vorname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Geburtsdatum ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße & Hausnummer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Postleitzahl & Wohnort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Telefon (privat/mobil) ist ein Pflichtfeld. Das Feld E-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld. Die E-Mail-Adresse im Feld E-Mail-Adresse ist ungültig. Das Feld Ich interessiere mich für den Einsatz ist ein Pflichtfeld. Das Feld Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig ist ein Pflichtfeld. Vorspann Ja, ich bin als Wahlhelferin/Wahlhelfer dabei! Nachname * Vorname * Geburtsdatum * Straße & Hausnummer * Postleitzahl & Wohnort * Telefon (privat/mobil) * E-Mail-Adresse * Telefon (geschäftlich) Ich interessiere mich für den Einsatz * bei den Kommunalwahlen (13. September 2026) bei einer möglichen Stichwahl (27. September 2026) bei künftigen Wahlen Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig * Ja Nein Bitte wählen Wahlvorsteherin stellv. Wahlvorsteherin Schriftführerin stellv. Schriftführerin Beisitzer*in Wenn ja, als Anmerkung Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms

August 6, 2026

Stadt Bramsche Meldportal Eichenprozessionsspinner Bramsche; Online-Meldeportal ab sofort freigeschaltet

Stadt Bramsche Meldportal Eichenprozessionsspinner Bramsche; Online-Meldeportal ab sofort freigeschaltet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 19:07 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 6, 2026

Marburger Bund Stellungnahme zum GeDIG-Entwurf in Deutschland; Erweiterte Befugnisse für Krankenkassen und Forschungsdatenzentrum

Marburger Bund Stellungnahme zum GeDIG-Entwurf in Deutschland; Erweiterte Befugnisse für Krankenkassen und Forschungsdatenzentrum Lobbyregister-Stellungnahme SG2608060017 von “Marburger Bund - Verband der angestellten und … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 3 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Elektronische Patientenakte (ePA): Stärkung der Nutzung und Anpassung an den praktischen Behandlungsalltag. Telematikinfrastruktur (TI): Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung des technischen Betriebs. Elektronische Überweisung: Einführung neuer digitaler Versorgungselemente zur Vereinfachung von Abläufen in Arztpraxen. Datennutzung & Forschung: Erweitere Befugnisse für Krankenkassen und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit für eine datenschutzkonforme Sekundärnutzung ...

August 6, 2026

Marburger Bund Stellungnahme zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze in Deutschland; FKG-Empfehlungen: Beitragssätze ab 2027 stabilisieren

Marburger Bund Stellungnahme zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze in Deutschland; FKG-Empfehlungen: Beitragssätze ab 2027 stabilisieren Lobbyregister-Stellungnahme SG2608060015 von “Marburger Bund - Verband der angestellten und … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 14 Seiten ) Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen ...

August 6, 2026

Schwangere mit Wohnsitz in Niedersachsen erhalten Zuwendungen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind; Einmalige Hilfe, nach Geburt bis 3 Monate

Schwangere mit Wohnsitz in Niedersachsen erhalten Zuwendungen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind; Einmalige Hilfe, nach Geburt bis 3 Monate Microsoft Word - Entwurf Fördergrundsätze 01.07.2026 final Fördergrundsätze des Landes Niedersachsen für die Vergabe von Hilfen nach der Richtlinie für die Vergabe und die Verwendung der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in der Fassung der letzten Änderung durch Beschluss des Stiftungsrates vom 03.12.2025, Inkrafttreten: 01.01.2026, auf Grundlage von § 9 Abs. 5 Satz des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens“ (MuKStifG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1993 (BGBl. I S. 406), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2466) geändert wurde. ...

August 6, 2026

KBA übernimmt i-Kfz in Deutschland; bundesweites Portal bis 01.07.2027 geplant

KBA übernimmt i-Kfz in Deutschland; bundesweites Portal bis 01.07.2027 geplant Seite 1 von 3 Mitteilung MV/FD-24/2026/374 öffentlich Zentralisierung des Zulassungswesens Verantwortlich: Fachdienst Straßenverkehr Technisch eingestellt von: Dörte Koppelmann Datum: 24.06.2026 Beratungsfolge Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Mitteilung) 25.08.2026 Ö Sachverhalt Sachbericht Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsprozess mit besonderer Bedeutung für Ver­ kehrssicherheit, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) hat der Bund einen rechtlichen Rahmen für ein digitales Verfahren geschaffen, die Nutzung bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück. Im Kreis Pinneberg liegt die Nutzer-Quote derzeit (Stand: 06/26 ) bei 8.839 Online- Zulassungsvorgängen im Verhältnis zu 48.201 Zulassungsvorgängen vor Ort (18,34%). ...

August 6, 2026

Stadtrat Bernburg (Saale) tagt am 20.08.2026, 17:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg; Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Stadtrat Bernburg (Saale) tagt am 20.08.2026, 17:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg; Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt für den Salzlandkreis Sitzung des Stadtrates Sitzungsdatum: Donnerstag, den 20.08.2026 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses I, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), Zur öffentlichen Geschäftsordnung: a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. §§ 53, 55 KVG LSA b) Abstimmung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2026 c) Bekanntgabe über die im nichtöffenlichen Teil der Sitzung vom 30.06.2026 gefassten Beschlüsse d) Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse e) Bericht der Verwaltung über die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) f) Feststellung der öffentlichen Tagesordnung gem. der Geschäftsordnung ...

August 6, 2026

Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft

Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft Zuständigkeitsordnung (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08.07.2026 in Kraft getreten am 10.07.2026) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Präambel § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) § 3 Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung) § 4 Inkrafttreten Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 04.10.2023 (1. Nachtrag am 01.07.2026) folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen: Präambel In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden. Gleichstellungsfragen sowie die finanziellen Auswirkungen und die Klimarelevanz von Beschlüssen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen. § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) Aufgaben gem. § 9 der Hauptsatzung, Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Beteiligungsmanagements, Grundsätze zur Führung der städtischen Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Gliederungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Entwicklung von Verfahren zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und anderen städtischen Vorhaben, die deren Interessen berühren, Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung, Prüfung der Jahresrechnung, Grundsätze der Wirtschaftsförderung, Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Anlagen einschl. möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung imErschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 49 Abs. 3 LBO, Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen, Märkte und Parkplätze sowie Straßen- und Stadtreinigung Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Wahrnehmung der Angelegenheiten des Tourismus, Wahrnehmung der Angelegenheiten des PlönBads sowie Wahrnehmung der Angelegenheiten des Baubetriebshofes. § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) Bereitgestellt am 09.07.2026 Seite 1 ...

August 6, 2026