Kidizeit GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Kiel; Eigenverwaltung, Sachwalter bestellt

Kidizeit GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Kiel; Eigenverwaltung, Sachwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 25 IN 120/26 Gericht: Kiel Name, Vorname / Bezeichnung: Kidizeit GmbH Sitz / Wohnsitz: Kiel Register: Kiel, HRB 28719 KI 25 IN 120/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kidizeit GmbH, Klausdorfer Weg 167, 24148 Kiel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Baumann Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28719 KI - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Cornelius + Krage Rechtsanwälte PartG mbB, -Sell-Speicher-, Wall 55, 24103 Kiel, Gz.: 00727/23/Du Geschäftszweig/Beschäftigung: die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Projektentwicklung aller Art und das Angebot und Betreiben von Leistungen und Einrichtungen im Gesundheitswesen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.30 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg Telefon: 04331 5800-0 Telefax: 04331 5800-99 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 06.05.2026 beim Insolvenzgericht Kiel eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kiel Deliusstraße 22 24114 Kiel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026

KV Nordrhein schreibt Versorgungsauftrag für Screening-Einheit NO02-11 in Essen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr; reguläre Ausschreibung des gesamten Versorgungsauftrags.

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August 3, 2026

Roche Diagnostics North America und Ivy Tech Community College bilden gemeinsam Laborfachkräfte in Indiana aus; 50 Stipendien zu je 1.000 Dollar

Roche Diagnostics North America und Ivy Tech Community College bilden gemeinsam Laborfachkräfte in Indiana aus; 50 Stipendien zu je 1.000 Dollar Zürcher Handelskammer: Roche und Ivy Tech Community College bilden gemeinsam Laborfachkräfte aus Roche und Ivy Tech Community College bilden gemeinsam Laborfachkräfte aus Indianopolis - Roche Diagnostics North America und das Ivy Tech Community College adressieren zusammen den Fachkräftemangel im Laborbereich in den USA. Dafür initiiert Roche unter anderem ein Stipendium sowie eine Kampagne zur Berufsorientierung. Darauf folgt das Roche MedTech Fellows Program zur Personalausbildung. ...

August 3, 2026

Diakonie Düsseldorf sucht Pflegefachassistenz, Krankenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Düsseldorf; Gehalt 3.225–4.226 € + 300 € Poolzulage

Diakonie Düsseldorf sucht Pflegefachassistenz, Krankenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Düsseldorf; Gehalt 3.225–4.226 € + 300 € Poolzulage Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachassistenz / Altenpflegehelfer / Krankenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz (m/w/d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Flexibles Arbeiten nach Ihren Wünschen: Pflegefachassistenz Krankenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz (m d) für unseren Personalpool - Diakonie Düsseldorf Sie sind eine Nachteule oder möchten nur im Früh- bzw. Spätdienst oder vielleicht doch nur am Wochenende arbeiten? Ihr Kind geht nun in den Kindergarten oder in die Offene Ganztagsschule (OGS) und Sie möchten wieder in Ihren Beruf einsteigen? Dann haben wir den richtigen Arbeitsplatz für Sie in unserem Personalpool! Denn die Arbeitszeiten, die wir auch ganz flexibel um die Öffnungszeiten der KiTA oder OGS planen können, und auch das Einsatzgebiet bestimmen Sie! Bei uns können Sie sich aussuchen, welche Teams unserer acht stationären Pflegeeinrichtungen Sie unterstützen möchten. Unsere Häuser liegen in den Stadtteilen Benrath, Bilk, Flingern, Garath, Gerresheim, Golzheim, Kaiserswerth und Oberkassel. Bewerben Sie sich jetzt als Pflegefachassistenz ...

August 3, 2026

Ehrenamtlicher Besuchsdienst startet am Klinikum Lippe, Detmold; 17 Freiwillige aktiv

Ehrenamtlicher Besuchsdienst startet am Klinikum Lippe, Detmold; 17 Freiwillige aktiv Besuchsdienst – Klinikum Lippe Einmal tief durchatmen – und anklopfen Ehrenamtlicher Besuchsdienst am Klinikum Lippe 03.08.2026. Seit Januar ist der ehrenamtliche Besuchsdienst am Klinikum Lippe zurück. 17 Ehrenamtliche schenken Patientinnen und Patienten in Detmold das, wofür im Klinikalltag oft die Zeit fehlt: ein offenes Ohr. Zwei von ihnen erzählen, warum sie Woche für Woche wiederkommen – und warum ein Gespräch manchmal mehr bewirkt als gedacht. ...

August 3, 2026

Pflegefachkraft (m/w/d) gesucht – Ambulanter Pflegedienst Recke; Unbefristete Verträge und zwei Bonuszahlungen jährlich

Pflegefachkraft (m/w/d) gesucht – Ambulanter Pflegedienst Recke; Unbefristete Verträge und zwei Bonuszahlungen jährlich Pflegefachkraft (m/w/d) I Ambulanter Pflegedienst I Recke Vogteistraße 14, 49509 Recke Einsatzort Ambulante Tourenpflege Tätigkeitsbereich Bonitas Pflegedienst GmbH Pflegedienst Pflegefachkraft (m d) I Ambulanter Pflegedienst I Recke Die DEUTSCHEFACHPFLEGE deckt in ganz Deutschland das gesamte Spektrum der Pflege ab. Unsere Leistungen reichen von der Alten-, Kranken-, Intensiv- und Beatmungspflege bis hin zur Palliativpflege. Unser Ziel seit dem ersten Schritt: den Zustand der uns anvertrauten Menschen zu verbessern, im Idealfall bis hin zur vollständigen Genesung. Dein neuer Job Du bist gerne unterwegs und möchtest pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, ihr Leben in den eigenen vier Wänden nach ihren Wünschen zu gestalten? Wir sind Bonitas – ein erfahrener ambulanter Pflegedienst der DEUTSCHENFACHPFLEGE in Recke. Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen mit Unterstützungsbedarf dabei, so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause zu leben und ihre Lebensqualität zu erhalten. Du hast ein Herz für die Pflege und arbeitest gerne im Team? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen eine Pflegefachkraft (m ...

August 3, 2026

Endoprothetikzentrum am AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg rezertifiziert; Externe Prüfung bestätigt hohe Qualitätsstandards.

Endoprothetikzentrum am AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg rezertifiziert; Externe Prüfung bestätigt hohe Qualitätsstandards. Erfolgreiche Rezertifizierung - AMEOS Poliklinikum Neuburg Das Endoprothetikzentrum am AMEOS Klinikum St. Elisabeth Neuburg unter Leitung von Dr. Markus Ring ist auf den Ersatz durch künstliche Gelenke spezialisiert und wurde erfolgreich rezertifiziert. Die Prüfung erfolgte nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie durch ein externes Audit. Bestätigt wurden hohe Qualitätsstandards bei Gelenkersatz und Wechseloperationen sowie in den Versorgungsprozessen von der Aufnahme bis zur Nachsorge. Die Einhaltung der aktuellen Vorgaben für eine sichere, qualitativ hochwertige Versorgung beim Gelenkersatz wird jährlich überprüft. ...

August 3, 2026

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August 3, 2026

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August 3, 2026

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Le Groupe d’intérêt des grands cabinets prend forme à Berne; 50 cabinets réunis, première séance 24 septembre 2026 Le Groupe d’intérêt des grands cabinets prend forme | Physioswiss AI: une évolution positive confirmée AI: une évolution positive confirmée Semaine d’action pour la sécurité des patient·e·s: les maladies non transmissibles à l’honneur Vers l’article Semaine d’action pour la sécurité des patient·e·s: les maladies non transmissibles à l’honneur Rappel: webinaire sur la prévention des chutes du 17 août 2026 ...

August 3, 2026