Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land in Unterfranken; 270.000 Euro Förderung für zwei Projekte

Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land in Unterfranken; 270.000 Euro Förderung für zwei Projekte Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land – Gerlach: 270.000 Euro für zwei Projekte in Unterfranken - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Startseite » Bayerns Gesundheitsministerium stärkt hausärztliche Versorgung auf dem Land – Gerlach: 270.000 Euro für zwei Projekte in Unterfranken Seite drucken Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Telefon: +49 89 95414-0 E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de Pressestelle Patienten- und Pflegebeauftragter Bürozeiten der Geschäftsstelle: Telefon: +49 89 95414-5951 E-Mail: patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de Di 9:00-10:00 Uhr Do 13:00-14:00 Uhr Internetseiten des Patienten- und Pflegebeauftragten Servicestelle Bayern Der direkte Draht zur Staatsregierung: Telefon: +49 89 122220 E-Mail: direkt@bayern.de Bayern Portal ...

August 3, 2026

Seniorenheim Hartel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Gläubigerversammlung 30.10.2026

Seniorenheim Hartel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Gläubigerversammlung 30.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 74 IN 103/26 DUD Gericht: Göttingen Name, Vorname / Bezeichnung: Seniorenheim Hartel GmbH Sitz / Wohnsitz: Rhumspringe Register: Göttingen, HRB 102453 74 IN 103/26 DUD: Über das Vermögen der Seniorenheim Hartel GmbH, Oberdorf 48-50, 37434 Rhumspringe (AG Göttingen, HRB 102453), vertr. d.: 1. Sven Hartel, (Geschäftsführer), 2. Werner Josef Hartel, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 30.10.2026, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 03.08.2026

August 3, 2026

SoVD Hamburg fordert neues Konzept Primärversorgung in Hamburg; Barrierefreiheit als verbindlicher Qualitätsstandard

SoVD Hamburg fordert neues Konzept Primärversorgung in Hamburg; Barrierefreiheit als verbindlicher Qualitätsstandard Sozialverband Hamburg: Patient:innen in den Mittelpunkt Familien | Frauen | Kinder Stadtentwicklung | Wohnen | Mobilität Neues SoVD-Konzept für eine ge­rechte Primär­ver­sorgung SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Das Versorgungssystem muss einfacher, gerechter und verlässlicher werden.“ Deutschland braucht eine Primärversorgung, die Menschen Orientierung gibt, Barrieren abbaut und den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert – statt immer neue Hürden zu schaffen. Mit dem heute veröffentlichten SoVD-Forderungspapier „Primärversorgung neu gestalten“ liegt ein Konzept vor, das den Menschen konsequent in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung stellt. Der SoVD versteht Primärversorgung als Grundlage einer gerechten und modernen Gesundheitsversorgung. Im Mittelpunkt stehen daher ein einfacher, wohnortnaher und barrierefreier Zugang, eine bessere Orientierung im Gesundheitssystem sowie eine verlässliche Koordination der Versorgung. Statt Patientinnen und Patienten stärker zu steuern, sollen strukturelle Barrieren abgebaut und gesundheitliche Chancengleichheit gestärkt werden. ...

August 3, 2026

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care ambulante Versorgung; Kooperation mit Bundeswehr stärkt Krisenvorsorge

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care ambulante Versorgung; Kooperation mit Bundeswehr stärkt Krisenvorsorge KBV-Herbsttagung 2026Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Dauer: Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Wie bleibt die ambulante Versorgung leistungsfähig, verlässlich und patientenorientiert? Die KBV-Herbsttagung 2026 bündelt zentrale Fragen des Gesundheitssystems: von der Sicherstellung von Versorgung zwischen Alltag und Krise über mögliche Formen von Navigation im Gesundheitswesen und zukunftsfähigen Kooperationsstrukturen bis zu modernen Versorgungskonzepte sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich. ...

August 3, 2026

Klinikum Karlsburg bietet Sommerschulungskurse für Kinder und Jugendliche mit Diabetes; jährlich knapp 100 Teilnehmende

Klinikum Karlsburg bietet Sommerschulungskurse für Kinder und Jugendliche mit Diabetes; jährlich knapp 100 Teilnehmende Fröhliche Kinder bei beliebten Sommerkursen – KLINIKUM KARLSBURG Fröhliche Kinder bei beliebten Sommerkursen Erfolgreiches Angebot für Kinder und Jugendliche mit Diabetes im Klinikum Karlsburg: Die Kinder sind wieder da! Wie in den vergangenen Jahren bietet das Klinikum Karlsburg Sommerschulungskurse für Kinder und Jugendliche mit Diabetes an. Erneut werden in aufeinander folgenden Gruppen insgesamt knapp 100 junge Patient*innen zu Gast gewesen sein. ...

August 3, 2026

Fresenius Kabi kündigt FDA‑Zulassung eines Rituximab‑Biosimilars in den USA; Exklusive Vermarktungsrechte in den USA sichern weiteres Wachstum

Fresenius Kabi kündigt FDA‑Zulassung eines Rituximab‑Biosimilars in den USA; Exklusive Vermarktungsrechte in den USA sichern weiteres Wachstum Fresenius gibt FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar für den US-Markt bekannt | FSE Fresenius gibt FDA-Zulassung für Rituximab-Biosimilar für den US-Markt bekannt T +49 (0) 6172 686-2394 nicole.meier@fresenius.com Fresenius Kabi, eine Operating Company des Fresenius-Konzerns, gab heute bekannt, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) einen von Dr. Reddy’s Laboratories (DRL) entwickelten Rituximab-Biosimilar-Kandidaten zugelassen hat. Das Produkt ist ein Biosimilar zum Referenzprodukt Rituxan ®* (Rituximab). 1 ...

August 3, 2026

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care ambulante Versorgung; Neue Kooperationsstrukturen angekündigt

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care ambulante Versorgung; Neue Kooperationsstrukturen angekündigt KBV-Herbsttagung 2026Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Dauer: Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Wie bleibt die ambulante Versorgung leistungsfähig, verlässlich und patientenorientiert? Die KBV-Herbsttagung 2026 bündelt zentrale Fragen des Gesundheitssystems: von der Sicherstellung von Versorgung zwischen Alltag und Krise über mögliche Formen von Navigation im Gesundheitswesen und zukunftsfähigen Kooperationsstrukturen bis zu modernen Versorgungskonzepte sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich. ...

August 3, 2026

Medacta zeichnet Endoprothetikzentrum am DIAKOMED aus; AMIS-Hüftoperationen seit 2016

Medacta zeichnet Endoprothetikzentrum am DIAKOMED aus; AMIS-Hüftoperationen seit 2016 Auszeichnung fürs DIAKOMED für Expertise in der AMIS-Chirurgie Dresdner Straße 178 Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2) Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt) Telefon 0172 - 377 2436Flemmingstraße 2 (N022 Haus 1) Telefon 0371 - 333 36328Bereitschaftspraxis der KVS Allgemeinmedizinischer BehandlungsbereichFlemmingstraße 4, Haus B (Zugang über Seiteneingang Haus B) weitere Informationen unter: bereitschaftspraxen.116117.de Dresdner Straße 178 Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2) Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt) Telefon 0172 - 377 2436Flemmingstraße 2 (N022 ...

August 3, 2026

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care in der ambulanten Versorgung; Krisenvorsorge unter Druck

KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care in der ambulanten Versorgung; Krisenvorsorge unter Druck KBV-Herbsttagung 2026Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Dauer: Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Wie bleibt die ambulante Versorgung leistungsfähig, verlässlich und patientenorientiert? Die KBV-Herbsttagung 2026 bündelt zentrale Fragen des Gesundheitssystems: von der Sicherstellung von Versorgung zwischen Alltag und Krise über mögliche Formen von Navigation im Gesundheitswesen und zukunftsfähigen Kooperationsstrukturen bis zu modernen Versorgungskonzepte sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich. ...

August 3, 2026

Volt fordert europaweiten Talentpool in Europa; schnellere Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse

Volt fordert europaweiten Talentpool in Europa; schnellere Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse Was tun Sie, um dem dramatischen Fachkräftemangel in der Pflege und im Gesundheitssystem entgegenzuwirken? Als paneuropäische Partei setzt sich Volt für die Schaffung eines europaweiten Talentpools ein. Außerdem müssten ausländische Pflegeabschlüsse schneller anerkannt werden. In Hildesheim gibt es mit der Hermann-Nohl-Schule einen unverzichtbaren Nachwuchslieferanten, diese Schule verdient eine (zum Glück nun geplante) Modernisierung, außerdem entsteht auf Gut Steuerwald ein Gründer:innen-Zentrum für soziale Berufe, welches wir ausdrücklich unterstützen. 2. Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass wirtschaftlicher Druck nicht zulasten der Qualität in der Pflege geht? Grundsätzlich sollen alle Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen Umgebung leben können. Volt präferiert in der ambulanten Pflege das in den Niederlanden überaus erfolgreiche „Buurtzorg“ Modell, das eine Abkehr von minutengenauer und konkret tätigkeitsbezogener Abrechnung bedeutet. Kleine Teams betreuen eigenverantwortlich, der ganzheitliche Abrechnungsansatz erlaubt auch Zeit für einen „Kaffee-Plausch“. In der Kommune wollen wir die Etablierung solcher Strukturen (wie in München oder Dresden bereits in Modellprojekten praktiziert) fördern. 3. Wie wollen Sie Pflegekräfte von bürokratischen Aufgaben entlasten, damit mehr Zeit für Patientinnen bleibt? Volt ist die Partei der Digitalisierung. Das ist nach unserer Auffassung der Schlüssel für Zeitgewinnung für die wichtige Arbeit am Menschen. Inzwischen gibt es eine (übrigens in Hildesheim entwickelte) KI-Software, die bei den oft komplizierten Dokumentationspflichten wertvolle Zeit spart. Wir befürworten die digitale Verwaltung nach dem Vorbild von Estland, wo bereits 99 % aller Behördenangelegenheiten digital erledigt werden können. Kommunal unterstützen wir die Schaffung von Pflegelotsen, damit Angehörige dort Rat und Hilfe bekommen können und dadurch Pflegekräfte entlastet werden. 4. Welche konkreten Maßnahmen würden Sie in den ersten 100 Tagen nach der Wahl für Patientinnen und Personal im Gesundheitswesen anstoßen? Kommunalpolitisch gibt es leider nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten, da alle gesetzlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene getroffen werden. Wir werden aber ab Tag 1 unserer parlamentarischen Arbeit die bereits oben erwähnten Ansätze (Buurtzorg-Modell, digitale Verwaltung, Pflege bei den Quartiersentwicklungen mitdenken) in den Blick nehmen. 5. Sagen Sie in einem Satz, was Ihnen beim Thema „Pflege“ persönlich am Herzen liegt. Eine ganzheitliche Betreuung, die die Menschen als Ganzes und nicht nur die an ihnen zu verrichtenden Tätigkeiten in den Blick nimmt.

August 3, 2026