Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026

Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Schuldner Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90 Zahlungsbefehl Michel Kassow Zahlungsbefehl Michel Kassow Schuldner Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Said Yumer Zahlungsbefehl Said Yumer Schuldner Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Medizinische Dienste Bund veröffentlicht aktualisierte LOPS-Richtlinie in Deutschland; PPuG-Kontrollen entfallen künftig

Medizinische Dienste Bund veröffentlicht aktualisierte LOPS-Richtlinie in Deutschland; PPuG-Kontrollen entfallen künftig LOPS-Richtlinie jetzt ohne PPUG-Prüfung | AOK Gesundheitspartner Zur Startseite von der Website aok.de Medizinische Dienste prüfen nicht mehr, ob die Personalvorgaben für Pflege erfüllt sind. Richtlinie infolge des GKV-BStabG geändert Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste (LOPS-Richtlinie) veröffentlicht. Mit der neuen Fassung werden Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) umgesetzt. Einzige Neuerung ist, dass die MD nun nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Entsprechende Inhalte wurden aus dem Richtlinientext uns aus den zugehörigen Anlagen entfernt. Die neue LOPS-RL wurde am 29. Juli vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und tritt am 1. August in Kraft. ...

August 6, 2026

Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten

Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026 KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 1 | 4 Nr. 399 In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie: SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB) herstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen. Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb Die Abrechnungsbearbeitung zeigt: Die Vorprüfung unterstützt den Abrechnungsprozess genau dort, wo sie wirken soll. Das Projektteam prüft derzeit, welche weiteren Abrechnungssachverhalte künftig berücksichtigt werden können. KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung Die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt bei Praxen und ihren Teams auf enormes Interesse. Wegen der großen Nachfrage werden sukzessive neue Besuchstermine für den KI-Showroom freigeschaltet. PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich. Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter https://www.kvno.de/praxisinformation. ...

August 6, 2026

Sozialverband VdK Deutschland e.V. bewertet Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland/Bundestag; Beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt.

Sozialverband VdK Deutschland e.V. bewertet Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland/Bundestag; Beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt. Regelungsvorhaben “Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen” von “Sozialverband VdK Deutschland e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ...

August 4, 2026

Sozialverband VdK Deutschland e.V. bewertet Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beiträge in Deutschland; hohe Belastung der Versicherten, eingeschränkte beitragsfreie Familienversicherung

Sozialverband VdK Deutschland e.V. bewertet Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beiträge in Deutschland; hohe Belastung der Versicherten, eingeschränkte beitragsfreie Familienversicherung Lobbyregister-Stellungnahme SG2608040020 von “Sozialverband VdK Deutschland e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 14 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen Der Sozialverband VdK bewertet die Maßnahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs als zu hohe Belastung für die Versicherten, die die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der gesetzlichen Krankenkassen unberührt lässt. Besonders kritisch wird die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung gesehen. ...

August 4, 2026

Beihilfeberechtigte Beamte in Baden-Württemberg erhalten durch KVBW pauschale Beihilfe; freiwillige Wahl mit Verzicht auf bisherige Beihilfe

Beihilfeberechtigte Beamte in Baden-Württemberg erhalten durch KVBW pauschale Beihilfe; freiwillige Wahl mit Verzicht auf bisherige Beihilfe Merkblatt pauschale Beihilfe vom 21.11.2022 Merkblatt Beihilfe Information zur Pauschalen Beihilfe 3. August 2026 Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts Hauptsitz Zweigstelle Bankverbindung Servicezeiten Internet / E-Mail Ludwig-Erhard-Allee 19 Birkenwaldstraße 145 Landesbank Baden-Württemberg siehe Homepage www.kvbw.de 76131 Karlsruhe 70191 Stuttgart BIC: SOLADEST600 beihilfe@kvbw.de Tel. 0721 5985-0 Tel. 0711 2583-0 IBAN: DE24 6005 0101 0001 0008 58 ...

August 4, 2026

Krankenkassen dürfen Versicherte in Deutschland aktiv kontaktieren ab 1.1.2027; ohne vorherige schriftliche Zustimmung

Krankenkassen dürfen Versicherte in Deutschland aktiv kontaktieren ab 1.1.2027; ohne vorherige schriftliche Zustimmung Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027 | Sozialwesen | Haufe Tue Aug 04 04:46:05 UTC 2026 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist Sonderveröffentlichung bAV: Risiken sehen – Kontrolle behalten Sonderveröffentlichung bAV Spezial April 2017 Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027 ...

August 4, 2026

Alexandru-Ionut Radu Pfändung am Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels; Verlustschein bei Abwesenheit möglich

Alexandru-Ionut Radu Pfändung am Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels; Verlustschein bei Abwesenheit möglich Pfändungsanzeige/-urkunde Alexandru-Ionut Radu -urkunde Alexandru-Ionut Radu Schuldner Alexandru-Ionut Radu Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 15.04.1989 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Schuldbetreibung en Nr. 25002289 vom 03.08.2026 Forderungen CHF 1853.40 nebst Zins zu 5 % seit 23.06.2025 Prämien KVG vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 CHF 350 Spesen CHF 50.75 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten Rechtliche Hinweise Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG). Kontaktstelle Betreibungsamt Pizol Platz 2 8887 Mels Bemerkungen Dem Schuldner wird angezeigt, dass die Gläubigerin für die oben erwähnten Forderungen sowie die Betreibungsgebühren (Kosten und Auslagen) die Pfändung verlangt hat. Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der erwähnten Betreibung am Montag, 10. August 2026, auf dem Betreibungsamt Pizol, Platz 2, 8887 Mels, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird angenommen, dass er in der Schweiz über keine pfändbaren Vermögenswerte und Einkommen verfügt. In diesem Falle wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Pizol in 8887 Mels vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110). Alexandru-Ionut Radu Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 15.04.1989 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Schuldbetreibung ...

August 4, 2026