Sozialverband Deutschland fordert Reform der ambulanten Versorgung in Deutschland und Barriereabbau sowie bessere Orientierung; Mehrere Zugangswege zur Primärversorgung geplant

Sozialverband Deutschland fordert Reform der ambulanten Versorgung in Deutschland und Barriereabbau sowie bessere Orientierung; Mehrere Zugangswege zur Primärversorgung geplant Sozialverband fordert bessere Orientierung für Patienten | Presse und Politik Sozialverband fordert bessere Orientierung für Patienten Weniger Hürden, mehr Übersicht: Der Sozialverband Deutschland (SOVD) dringt auf eine Reform der ambulanten Versorgung. „Deutschland braucht eine Primärversorgung, die Menschen Orientierung gibt, Barrieren abbaut und den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert“, betonte der Verband in seinem heute veröffentlichten Konzeptpapier. Statt Patientinnen und Patienten stärker zu steuern, sollten strukturelle Barrieren abgebaut und gesundheitliche Chancengleichheit gestärkt werden. Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem Gesetzentwurf für ein Primärversorgungsmodell, das Hausaztpraxen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Versorgung zuweist. ...

August 3, 2026

Physioswiss monitoring AA/AM/AI en Suisse; coûts par cas dépassent légèrement le plafond

Physioswiss monitoring AA/AM/AI en Suisse; coûts par cas dépassent légèrement le plafond Monitoring AA/AM/AI: une évolution positive confirmée | Physioswiss Le Groupe d’intérêt des grands cabinets prend forme Vers l’article Le Groupe d’intérêt des grands cabinets prend forme Semaine d’action pour la sécurité des patient·e·s: les maladies non transmissibles à l’honneur Vers l’article Semaine d’action pour la sécurité des patient·e·s: les maladies non transmissibles à l’honneur Rappel: webinaire sur la prévention des chutes du 17 août 2026 ...

August 3, 2026

Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik fordert Streichung des § 127 Abs. 1b SGB V-E in Deutschland; Verhinderung des 3%-Abschlags schützt Kleinstbetriebe

Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik fordert Streichung des § 127 Abs. 1b SGB V-E in Deutschland; Verhinderung des 3%-Abschlags schützt Kleinstbetriebe Regelungsvorhaben “Umngang mit dem 3-Prozent-Abschlag in der Hilfsmittelversorgung” von “Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Umngang mit dem 3-Prozent-Abschlag in der Hilfsmittelversorgung Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ...

July 31, 2026

KV Nordrhein und Krankenkassen im Rheinland vereinbaren Mittel für ambulante Versorgung 2026; MGV steigt um 90,4 Mio Euro

KV Nordrhein und Krankenkassen im Rheinland vereinbaren Mittel für ambulante Versorgung 2026; MGV steigt um 90,4 Mio Euro Finanzierungsverhandlungen beendet: Einigung auf Mittel für ambulante Versorgung 2026 | KV Nordrhein Praxisinformation Letzte Änderung: 27.07.2026 12:55 Uhr Finanzierungsverhandlungen beendet: Einigung auf Mittel für ambulante Versorgung 2026 Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen im laufenden Jahr um insgesamt rund 142,5 Millionen Euro. ...

July 31, 2026

KVBW Zusatzpauschale Erstbefüllung ePA Baden-Württemberg bleibt bis 31.12.2026 berechnungsfähig; Korrektur in Aussicht

KVBW Zusatzpauschale Erstbefüllung ePA Baden-Württemberg bleibt bis 31.12.2026 berechnungsfähig; Korrektur in Aussicht Zusatzpauschale für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 berechnungsfähig Zusatzpauschale für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 berechnungsfähig KVBW sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für Ihre Abrechnung Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Einige Regelungen greifen abweichend hiervon erst zum 1. Januar 2027 oder zum 1. Januar 2028. Für die Zusatzpauschale für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach der Gebührenordnungsposition 01648 ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut eine Besonderheit. Die Neufassung des § 87 Absatz 2a SGB V ist der Inkrafttretensregelung zum 1. Januar 2027 nicht zugeordnet und wirkt daher, anders als die anderen EBM -Änderungen, bereits seit dem 30. Juli 2026. ...

July 31, 2026

Bundesregierung veröffentlicht GOÄ-Entwurf in Deutschland

Bundesregierung veröffentlicht GOÄ-Entwurf in Deutschland Rechtsteil GOÄ-Entwurf (09.07.2026) Entwurf für den Rechtsteil zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Regelungen außerhalb der GOÄ ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 3 Artikel 1: Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 4 Artikel 2: Übergangsvorschrift ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 6 Artikel 3: Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch ……………………………………………………………………………………………………………………………………………. 7 Paragraphenteil der GOÄ ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 8 § 1 GOÄ – Anwendungsbereich ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 9 § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 9 § 3 GOÄ – Vergütungen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 9 § 4 GOÄ – Gebühren ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 9 § 5 GOÄ – Gebührensatz …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 12 § 6 GOÄ – Gebühren für andere Leistungen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 12 § 6a GOÄ – Gebühren bei stationärer Behandlung und bei Leistungen im Rahmen einer speziellen sektorengleichen Vergütung des Krankenhauses ………………… 12 § 7 GOÄ – Entschädigungen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 12 § 8 GOÄ – Wegegeld ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 13 § 9 GOÄ – Reiseentschädigung …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 13 § 10 GOÄ – Ersatz von Auslagen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 14 § 11 GOÄ – Zahlung durch öffentliche Leistungsträger ……………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung ……………………………………………………………………………………………………………………………….. 15 § 13 GOÄ – Inkrafttreten und Übergangsvorschrift ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 16 Kapitel A - Übergeordnete Allgemeine Bestimmungen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 17 Rechnungsformular ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 20 ...

July 31, 2026

bvkm fordert Nachbesserung der Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel in Deutschland gegenüber dem Bundestag; Schnellere Hilfsmittel-Versorgung für Menschen mit hohem Bedarf

bvkm fordert Nachbesserung der Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel in Deutschland gegenüber dem Bundestag; Schnellere Hilfsmittel-Versorgung für Menschen mit hohem Bedarf Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027503 30.07.2026 09:48:29 Seite 1 von 1 R002906/RV0027503 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 09:48 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Festbetrags-Regelungen für Hilfsmittel nachbessern Aktuell seit 30.07.2026 09:48:29 Angegeben von: am 30.07.2026 ...

July 30, 2026

Regierungschefs der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen Pflegereform-Referentenentwurf in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab; 3.652 Euro Rekord-Eigenanteil

Regierungschefs der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen Pflegereform-Referentenentwurf in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab; 3.652 Euro Rekord-Eigenanteil Pflegereform: Ost-Länder wollen nicht zustimmen | Presse und Politik Pflegereform: Ost-Länder wollen nicht zustimmen In der Union regt sich Widerstand gegen die geplanten Sozialreformen. In einer heute gemeinsam verabschiedeten Erklärung forderten die Regierungschefs der CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bundesregierung auf, „die Lebenswirklichkeit und die Lebensleistung der Menschen im Osten stärker zu berücksichtigen“. Für die Pflege gelte es, einen Weg zu finden, wie sie in Zukunft auch bezahlbar bleibe. „Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Entlastungszuschläge zu strecken. Er erhöht die Eigenanteile damit genau dort am stärksten, wo die Einkommen am niedrigsten sind“, kritisierten die Ministerpräsidenten. „Diesem Weg werden wir nicht zustimmen.“ ...

July 30, 2026

KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes auf ambulante Praxen in Deutschland; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im kommenden Jahr

KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes auf ambulante Praxen in Deutschland; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im kommenden Jahr Auswirkungen des Spargesetzes Seite 1 von 5 / KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes / Juli 2026 AUSWIRKUNGEN DES SPARGESETZES DAS BEDEUTEN DIE KÜRZUNGEN FÜR PRAXEN Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Einsparungen treffen den ambulanten Bereich hart. Allein im nächsten Jahr sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden; ab 2030 rund fünf Milliarden jährlich. Was das für die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet und welche Belastungen auf sie zukommen, fasst diese PraxisInfo zusammen. SO STARK SIND PRAXEN BETROFFEN Strikte Ausgabenbegrenzung Ein wesentlicher Teil der Einsparungen soll durch eine stärkere Budgetierung und Ausgabenbegrenzung erreicht werden. Die Vergütungszuwächse dürfen den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen. Konkret heißt das: Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden als die gesetzlichen Krankenkassen über die Beiträge ihrer Mitglieder einnehmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze der Steige- rungsrate gegenüber der Grundlohnrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt. Keine extrabudgetären Leistungen mehr Von der Deckelung der Ausgaben sind alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen betroffen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit zum festen Preis bezahlt werden, zum Beispiel ambu- lante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Diese extrabudgetären Leis- tungen werden bis auf wenige Ausnahmen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Für die Praxen bedeutet das in der Konsequenz: Auch für diese bisher freien Leistungen gibt es zukünftig eine Mengenbegrenzung, jede Ausweitung darüber hin- aus geht zu ihren Lasten. Wegfall der TSVG-Vergütung Auch Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die über die 116117 zeitnah einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, werden nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereit- stellen. Auch die besondere Vergütung für den Hausarztvermittlungsfall sowie für die offene Sprech- stunde entfallen. Für die Praxen bedeutet der Wegfall der TSVG-Vergütung einen Honorarverlust von 1,64 Milliarden Euro jährlich. Mehrere Zuschläge und ePA-Vergütung gestrichen Auf der Sparliste stehen ferner Zuschläge für Hygiene sowie für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung für die elektronische Patientenakte (ePA) und die Beratung zur Organspende. Die Finan- zierung dieser Leistungen entfällt komplett. Außerdem enthält das Gesetz Vorgaben zur Absenkung der Bewertung bestimmter EBM-Leistungen. ...

July 30, 2026

Praxen in Deutschland verordnen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel privat; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im ambulanten Bereich.

Praxen in Deutschland verordnen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel privat; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im ambulanten Bereich. KBV - Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig Praxen dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ab sofort nur noch privat verordnen. Das sieht das seit heute geltende Spargesetz vor. Auch Cannabisblüten gehören nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte sollten dies beachten, um ein mögliches Regressrisiko zu vermeiden. ...

July 30, 2026