Burgenlandkreis erlässt Allgemeinverfügung wegen amerikanischer Faulbrut in Heuckewalde; 27. März 2026

Burgenlandkreis erlässt Allgemeinverfügung wegen amerikanischer Faulbrut in Heuckewalde; 27. März 2026 Startseite Burgenlandkreis Portal Landrat Ulrich und Bürgermeister Schneider stellen Aussagen richtig Stellungnahme zur MZ-Berichterstattung über die IKIG-Fördermittelbescheidübergabe In ihrer Ausgabe vom 15. April 2026 berichtete die … [mehr] Gesegnete Mahlzeit auf dem Naumburger Marktplatz Der Arbeitskreis christlicher Kirchen setzte auch in diesem Jahr ihre Aktion fort. Sie luden am gestrigen Mittwoch um 12 Uhr zu einer langen … [mehr] ...

May 1, 2026

Feuerwehr Stadt Luzern Hilfestellung für eine betagte Person in Schönbühl.

Feuerwehr Stadt Luzern Hilfestellung für eine betagte Person in Schönbühl. Techn. Hilfe Personenrettung/-bergung – Feuerwehr Stadt Luzern -bergung - Schönbühl - Donnerstag, 30. April 2026 - 14:35 Uhr - Berufsfeuerwehr Hilfestellung für eine betagte Person im Auftrag vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK-Notruf).

May 1, 2026

HEVEnet organisiert erstes Treffen in der Einrichtung Tortuga, Seftigen (BE); Netzwerkausbau und Erfahrungsaustausch angekündigt

HEVEnet organisiert erstes Treffen in der Einrichtung Tortuga, Seftigen (BE); Netzwerkausbau und Erfahrungsaustausch angekündigt HEVEnet | Für eine verstärkte Begleitung in herausfordernden Situationen - ARTISET Nächste Veranstaltung Tagung Mit Grenzverletzungen im Job Coaching umgehen 07.05.2026 online Alle anzeigen HEVEnet | Für eine verstärkte Begleitung in herausfordernden Situationen HEVEnet bringt Fachpersonen zusammen, die sich mit der Begleitung in herausfordernden Situationen im Bereich Behinderung befassen. Das Projekt befindet sich in voller Expansion und bietet nun verschiedene Veranstaltungen an, um bewährte Praktiken zu fördern und den Gedankenaustausch anzuregen. Seien Sie bei den nächsten Treffen mit dabei! ...

May 1, 2026

Il Consiglio nazionale stabilisce il finanziamento della LCInf in Svizzera; finanziamento dei costi aggiuntivi sancito per legge

Il Consiglio nazionale stabilisce il finanziamento della LCInf in Svizzera; finanziamento dei costi aggiuntivi sancito per legge Il Consiglio nazionale stabilisce il finanziamento nella legge fede-rale sulle condizioni di lavoro nel settore delle cure infermieristi-che – sono state poste le basi fondamentali Il Consiglio nazionale stabilisce il finanziamento nella legge fede-rale sulle condizioni di lavoro nel settore delle cure infermieristi-che – sono state poste le basi fondamentali Il Consiglio nazionale ha concluso la discussione sulla legge federale sulle condizioni di lavoro nel settore delle cure infermieristiche e la modifica della legge federale sulle professioni sanitarie. Per ARTISET et l’associazione di categoria CURAVIVA è chiaro: migliorare le condizioni di lavoro è fondamentale, ma è fondamentale anche che queste misure siano finanziate e rimangano attuabili nella pratica. ...

May 1, 2026

Opferhilfe Schweiz 142 erreichbar in der ganzen Schweiz; Kostenlose, anonyme Hilfe rund um die Uhr

Opferhilfe Schweiz 142 erreichbar in der ganzen Schweiz; Kostenlose, anonyme Hilfe rund um die Uhr Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Roadmap hat Fortschritte gebracht – weitere Massnahmen sind in Arbeit Bern, 1. Mai 2026 | Medienmitteilung Opferhilfe schweizweit neu unter der Nummer 142 erreichbar Bern, 1. Mai 2026 – Seit heute ist die Opferhilfe-Nummer 142 in Betrieb. Über diese dreistellige Kurznummer ist die Opferhilfe in der ganzen Schweiz rund um die Uhr erreichbar. Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben, erhalten unter diesem Anschluss Hilfe und Beratung. ...

May 1, 2026

Opferhilfe Schweiz, Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142, Schweiz ab 1. Mai 2026; rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche Beratung

Opferhilfe Schweiz, Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142, Schweiz ab 1. Mai 2026; rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche Beratung Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 Aus dem Departement des Innern Ab dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit unter der Nummer 142 erreichbar. Sie bietet Betroffenen von Gewalt und ihren Angehörigen rund um die Uhr kostenlose und vertrauliche Beratung. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt zeigen: Auch im Kanton St.Gallen steigt der Bedarf an Unterstützung. Am 1. Mai 2026 wird die nationale Opferhilfe-Nummer 142 eingeführt. Damit ist eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – erfüllt. Die Konvention ist in der Schweiz seit 2018 in Kraft. Die Opferhilfe-Nummer 142 kann von Personen konsultiert werden, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben. Sie ist eine kostenlose, rund um die Uhr erreichbare, niederschwellige und vertrauliche Anlaufstelle. Auch Angehörige sowie nahestehende Personen von Gewaltopfern können sich beraten lassen. Das Angebot steht unabhängig davon zur Verfügung, ob eine Strafanzeige erstattet wurde oder ob die Tatperson ermittelt werden konnte. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Im Zentrum steht die Beratung – die Nummer ersetzt keine Notrufnummern. Bei akuter Gefahr sind weiterhin die Notfall-nummern der Polizei (117) oder des Rettungsdiensts (144) zu wählen. Regionale Lösung für den Kanton St.Gallen Für die Umsetzung der nationalen Nummer 142 sind die Kantone zuständig. Der Kanton St.Gallen setzt dabei auf eine regionale Lösung. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden (deutschsprachig) und St.Gallen haben sich zu einer gemeinsamen Lösung zusammengeschlossen. An den Werktagen decken tagsüber die einzelnen Kantone über ihre jeweiligen Opferhilfestellen die Telefonanrufe ab. Konkret über die Opferhilfe SG – AR – AI, die Opferberatungsstelle Glarus und die Opferhilfe Graubünden. Ausserhalb dieser Zeiten nimmt die Stiftung Frauenhaus St.Gallen die Anrufe für alle fünf Kantone entgegen. Steigende Polizeiinterventionen und Beratungen zu häuslicher Gewalt Die heute veröffentlichte Statistik 2025 zur häuslichen Gewalt im Kanton St. Gallen zeigt: Der Bedarf an Hilfe und Unterstützung nimmt weiter zu. Die rund um die Uhr erreichbare nationale Opferhilfe-Nummer ist ein wichtiger Baustein, um diesem Bedarf zu begegnen. Im Jahr 2025 ist im Kanton St.Gallen die Zahl der polizeilichen Einsätze im häuslichen Bereich – wie bereits in den Vorjahren – weiter angestiegen und erreichte insgesamt 2'008 Interventionen. Bei über der Hälfte dieser Einsätze waren Minderjährige involviert, meist aufgrund partnerschaftlicher Gewalt zwischen Erwachsenen. Gleichzeitig nahmen mehr gewaltbetroffene Personen die Beratung der Opferhilfe in Anspruch, wobei es sich überwiegend um Frauen handelte. Das Frauenhaus verzeichnete weiterhin eine hohe Auslastung. Auch die Angebote der Bewährungshilfe für gewaltausübende Personen, mehrheitlich Männer, wurden vermehrt genutzt. In der Statistik sind jene Fälle erfasst, in denen betroffene Personen oder ihr Umfeld Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen haben. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die Fälle von häuslicher Gewalt tatsächlich zunehmen. Ebenso ist möglich, dass Betroffene vermehrt Zugang zu professionellen Hilfsangeboten finden. Das wiederum führt zu einem Anstieg in der Statistik. Klar ist, dass die grosse Mehrheit der Fälle von häuslicher Gewalt im Verborgenen bleibt und statistisch nicht erfasst wird.

May 1, 2026

Zehn Teilnehmer*innen erleben Tiergestützte Therapie mit Pferden in Aalen; Pferde geben ehrliches Feedback im Hier und Jetzt

Zehn Teilnehmer*innen erleben Tiergestützte Therapie mit Pferden in Aalen; Pferde geben ehrliches Feedback im Hier und Jetzt Ein Tag voller „Pferdestärken“ – Tiergestützte Therapie hautnah erleben Pressemitteilung Ein Tag voller „Pferdestärken“ – Tiergestützte Therapie hautnah erleben Tiergestützte Therapie mit Pferden ist eine wertvolle Ergänzung zur Suchthilfe. Zehn Teilnehmer*innen konnten diese besondere Erfahrung bei strahlendem Sonnenschein direkt erleben. Erschienen am: 01.05.2026 Herausgeber: Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtkranke Stiewingstraße 101 73433 Aalen +49 7361 8064260 +49 7361 8064269 +49 7361 8064260 +49 7361 8064269 +49 7361 8064269 psb.aalen@caritas-dicvrs.de ...

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad IV 2025/149 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Art. 44 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung zum Leistungsbezug und Bestätigung des Rentenentscheids der Beschwerdegegnerin. Das polydisziplinäre Gutachten beruht auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und umfangreichen klinischen Untersuchungen. Auf das polydisziplinäre Gutachten darf daher abgestellt werden. Mangels rentenbegründenden Invaliditätsgrads erfolgte die Abweisung des Leistungsbegehrens zu Recht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. März 2026, IV 2025

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Invalidenrente; Würdigung polydisziplinären Administrativgutachtens beeinflusst Rentenentscheidung

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Invalidenrente; Würdigung polydisziplinären Administrativgutachtens beeinflusst Rentenentscheidung IV 2024/257 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 09.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 09.04.2026 Art. 28 IVG. Art. 28a IVG. Invalidenrente. Methodenwahl. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2026, IV 2024

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet IV 2025/146 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Art. 43 ATSG: Verletzung der Untersuchungspflicht. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin im Sinne der Erwägungen zur erneuten medizinischen Beurteilung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. April 2026, IV 2025

May 1, 2026