Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz vor K.o.-Tropfen im Bundestag verschärfen; K.o.-Tropfen gelten künftig als besonders schwere sexuelle Übergriffe
Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz vor K.o.-Tropfen im Bundestag verschärfen; K.o.-Tropfen gelten künftig als besonders schwere sexuelle Übergriffe K.o.-Tropfen: Bundesregierung will Strafrecht verschärfen - Deutscher Bundestag K.o.-Tropfen: Bundesregierung will Strafrecht verschärfen SCR) Die Bundesregierung will den strafrechtlichen Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten stärken. In ihrem dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 21 7560 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) zur „Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ sieht sie vor, in Paragraf 177 Absatz 8 Nummer 1 und Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ zu erfassen. ...