Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten
KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026
KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 1 | 4 Nr. 399 In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie: SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB) herstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen. Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb Die Abrechnungsbearbeitung zeigt: Die Vorprüfung unterstützt den Abrechnungsprozess genau dort, wo sie wirken soll. Das Projektteam prüft derzeit, welche weiteren Abrechnungssachverhalte künftig berücksichtigt werden können. KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung Die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt bei Praxen und ihren Teams auf enormes Interesse. Wegen der großen Nachfrage werden sukzessive neue Besuchstermine für den KI-Showroom freigeschaltet. PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich. Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter https://www.kvno.de/praxisinformation.
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