Praxen in Deutschland verordnen homöopathische, anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen; Ab 2027 keine Kassenleistungen mehr.
Praxen in Deutschland verordnen homöopathische, anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen; Ab 2027 keine Kassenleistungen mehr. Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr | KV Nordrhein Praxisinformation Letzte Änderung: 05.08.2026 06:55 Uhr Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen. Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli dürfen Praxen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten ab sofort nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bei einer Verordnung zulasten der Krankenkassen besteht ein Regressrisiko. ...