KVBW Zusatzpauschale Erstbefüllung ePA Baden-Württemberg bleibt bis 31.12.2026 berechnungsfähig; Korrektur in Aussicht
KVBW Zusatzpauschale Erstbefüllung ePA Baden-Württemberg bleibt bis 31.12.2026 berechnungsfähig; Korrektur in Aussicht Zusatzpauschale für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 berechnungsfähig Zusatzpauschale für Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte bleibt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 berechnungsfähig KVBW sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für Ihre Abrechnung Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Einige Regelungen greifen abweichend hiervon erst zum 1. Januar 2027 oder zum 1. Januar 2028. Für die Zusatzpauschale für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach der Gebührenordnungsposition 01648 ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut eine Besonderheit. Die Neufassung des § 87 Absatz 2a SGB V ist der Inkrafttretensregelung zum 1. Januar 2027 nicht zugeordnet und wirkt daher, anders als die anderen EBM -Änderungen, bereits seit dem 30. Juli 2026. ...