Atelier AIDS 2026, Rio de Janeiro, intègre prévention VIH/IST dans les soins primaires pour populations clés; Confiance communautaire préservée malgré l’intégration

Atelier AIDS 2026, Rio de Janeiro, intègre prévention VIH/IST dans les soins primaires pour populations clés; Confiance communautaire préservée malgré l’intégration Intégrer sans exclure : comment préserver les services destinés aux populations clés dans les soins de santé primaires Intégrer sans exclure : comment préserver les services destinés aux populations clés dans les soins de santé primaires Face à la diminution des financements, de nombreux pays intègrent progressivement les services de prévention du VIH et des IST dans les soins de santé primaires. Un atelier d’AIDS 2026 a exploré les conditions nécessaires pour que cette transition renforce l’accès aux soins sans compromettre la confiance, l’expertise communautaire et l’efficacité des interventions destinées aux populations clés. ...

July 30, 2026

Jeunes HSH voyagent en Asie du Sud-Est; cascade PrEP échoue chez les voyageurs à risque

Jeunes HSH voyagent en Asie du Sud-Est; cascade PrEP échoue chez les voyageurs à risque Quand les jeunes HSH voyagent : pourquoi les frontières constituent un angle mort de la prévention du VIH Quand les jeunes HSH voyagent : pourquoi les frontières constituent un angle mort de la prévention du VIH Les jeunes hommes gays et bisexuels qui voyagent à l’étranger présentent un risque accru de contracter le VIH et d’autres infections sexuellement transmissibles, précisément au moment où l’accès aux services de prévention est souvent plus difficile. Une étude présentée à AIDS 2026 montre que les programmes nationaux de lutte contre le VIH atteignent leurs limites aux frontières et plaide pour des approches transfrontalières en matière de dépistage, de PrEP et de conseil. ...

July 30, 2026

Unsere Vision Kommunalwahlprogramm 2026 Braunschweig

Unsere Vision Kommunalwahlprogramm 2026 Braunschweig UNSERE VISION FÜR BRAUNSCHWEIG Kommunalwahlprogramm 2026 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Europäisch denken, lokal handeln – gemeinsam Braunschweig gestalten ………………… 4 Bürgerinnenbeteiligung – mitgestaltend & transparent ……………………………………… 5 Bürgerinnenbeteiligung in der Kommune ………………………………………………………………. 5 Bildung & Demokratie – aufgeklärt & demokratiestärkend …………………………………… 6 Demokratie erleben – Mitbestimmung von Anfang an …………………………………………….. 6 Vernetzte Bildung – Gemeinsam stark für alle …………………………………………………………. 7 Unterstützung, die ankommt – Sozialarbeit für jedes Kind ……………………………………… 8 Räume für die Zukunft schaffen – modern, digital und nachhaltig ………………………….. 9 Flexible Bildungsangebote und vielfältige Lernorte schaffen …………………………………. 9 Mobilität & Verkehr – sicher, klimafreundlich & gerecht ……………………………………… 11 Sichere Straßen für ein entspanntes Zufußgehen ………………………………………………….. 11 Der ÖPNV - das Rückgrat der Verkehrswende ……………………………………………………….. 12 Braunschweig als europäische Fahrradstadt ………………………………………………………….. 12 Lieferverkehr verträglich gestalten………………………………………………………………………… 13 Der Autoverkehr der Zukunft …………………………………………………………………………………. 14 Umwelt & Nachhaltige Stadtplanung – lebenswert & zukunftssicher ………………….. 15 Versiegelung verringern …………………………………………………………………………………………. 15 Trinkwasserversorgung gewährleisten …………………………………………………………………… 16 Schwammstadt ……………………………………………………………………………………………………….. 16 Nachverdichtung …………………………………………………………………………………………………….. 17 Hitzeplanung …………………………………………………………………………………………………………… 17 Energie – sauber & lokal………………………………………………………………………………………….. 18 Abfallmanagement & Kreislaufwirtschaft ………………………………………………………………. 20 Altersgerechte und barrierefreie Stadtplanung …………………………………………………….. 21 Vielfältiger Lebensraum anstelle grüner Wüsten im Garten ………………………………….. 21 Wohnen, Soziales & Kultur – vielfältig & gerecht …………………………………………………. 22 Inklusion, Integration und gesellschaftliche Teilhabe – Lebensqualität für alle …….. 23 3 ...

July 30, 2026

Volt Deutschland fordert Sicherheit durch soziale Lösungen im Görlitzer Park Friedrichshain-Kreuzberg; mindestens zwei Drogenkonsumräume, Streetwork-Team dauerhaft finanziert

Volt Deutschland fordert Sicherheit durch soziale Lösungen im Görlitzer Park Friedrichshain-Kreuzberg; mindestens zwei Drogenkonsumräume, Streetwork-Team dauerhaft finanziert Friedrichshain-Kreuzberg: Görlitzer Park: Sicherheit durch soziale Lösungen statt Symbolpolitik – Volt Deutschland Zurück Volt Berlin unterstützt Bewerbung für WorldPride 2032 und Verankerung im Koalitionsvertrag 24 Jul 2026 Brandmauer muss bleiben - Klarstellung zu AfD-Debatte 22 Jul 2026 „unf*ck Berlin“: Volt zeigt, was sich in der Stadt ändern muss – und liefert den Plan gleich mit 15 Jul 2026 11.000 Unterschriften: Volt tritt in Berlin in allen 78 Wahlkreisen an 9 Jul 2026 Wir benötigen bis zum 1. Juni deine Unterschrift! 10 Mai 2026 „Danke für Europa, Helmut!“ 9 Mai 2026 Weitere Neuigkeiten ...

July 30, 2026

Die Bundesregierung will Primärarztsystem in Deutschland einführen; Überweisungen steigen von 70 Mio auf 170 Mio/Jahr

Die Bundesregierung will Primärarztsystem in Deutschland einführen; Überweisungen steigen von 70 Mio auf 170 Mio/Jahr Positionspapier Elektronische Überweisung KERNPUNKTE ZUR eÜBERWEISUNG 1 Die Bundesregierung will ein Primärarztsystem einführen, um den Zugang zur fachärztlichen Versorgung stärker zu steuern und die vorhande- nen Ressourcen effizienter zu nutzen. Ein wichtiger Hebel für die erfolgreiche Umsetzung ist die elek- tronische Überweisung (eÜberweisung). Sie soll mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen kommen. In einem Primärarztsystem suchen Patientinnen und Patienten zunächst eine hausärztliche oder andere primärversorgende Praxis auf, die die weitere Behandlung koordiniert und bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Die Anzahl der Überwei- sungen mit Arzt-Patienten-Kontakt wird folglich steigen — nach Berechnungen der KBV von rund 70 Millionen auf circa 170 Millionen pro Jahr. Die qualifizierte elektronische Über- weisung wird dabei zu einem wichtigen Steuerungselement. KERNELEMENT IST EIN ZENTRALER VERSORGUNGSFACHDIENST Die KBV unterstützt die Einführung der eÜberweisung und hat ein Konzept entwickelt, wie die eÜberweisung den Infor- mationsaustausch zwischen Praxen fördern und die Steuerung der Patientinnen und Patienten sinnvoll unterstützen kann. Es beschreibt die nötige Infrastruktur sowie Abläufe im Praxis- alltag und zeigt, wie die eÜberweisung und die Terminvergabe durch die Praxen und die 116117 zusammenwirken. Kernelement ist ein Versorgungsfachdienst in der Telematikinfra- struktur (TI), der einen schnellen Austausch von medizinischen und administrativen Informationen zwischen Praxen ermöglicht. Überweisende Ärztinnen und Ärzte legen auf diesem Server die Unterlagen ab, die ihre Kolleginnen und Kollegen für die Mit- oder Weiterbehandlung benötigen — die Überweisung mit einer konkreten Fragestellung und einem Terminvermittlungscode, Vorbefunde, Medikationspläne etc. Praxen können so für alle Patientinnen und Patienten ihre Steuerungsaufgabe wahrneh- men — auch für die, die sich gegen die elektronische Patienten- akte (ePA) entschieden oder die Zugriffsrechte auf ihrer ePA eingeschränkt haben. ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG ZENTRALES INSTRUMENT DER PRIMÄRARZTVERSORGUNG KONZEPT ZUR EINFÜHRUNG DER eÜBERWEISUNG SCHNELLE INFORMATION Ärztinnen und Ärzte erhalten schnell und einfach Patientendaten und medizinische Dokumente wie Vorbefunde, die sie zur Mit- und Weiterbehandlung benötigen. TRANSPARENZ Praxen können Informationen zur Mit- und Weiterbehandlung für alle Patientinnen und Patienten bereit- stellen und einsehen und so ihre Steuerungsfunktion wahrnehmen. VERBINDLICHKEIT Die eÜberweisung und die damit verbundene Patientensteuerung erfordern verbindliche Regeln für alle Beteiligten — für die Praxen und für die Patienten. ...

July 30, 2026

KBV eÜberweisung Deutschland; Terminsystem koppelt Überweisung, reduziert Wartezeiten.

KBV eÜberweisung Deutschland; Terminsystem koppelt Überweisung, reduziert Wartezeiten. Fachpapier elektronische Überweisung Seite 1 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 FACHPAPIER ELEKTRONISCHE ÜBERWEISUNG Seite 2 von 17 / KBV / Fachpapier elektronische Überweisung / 3. Juli 2026 INHALT KONTEXT UND ZIELSETZUNG 3 Einführung 3 ÜBERWEISUNGSARTEN UND FOKUS DES PROJEKTES 5 Die Weiterentwicklung der Überweisung auf Muster 6 6 Mit - und Weiterbehandlung als dominierender Anwendungsfall der eÜberweisung 6 DIE eÜBERWEISUNG IN VERTRAGSARZTPRAXEN 8 Primärarztpraxis 8 Facharztpraxis 8 Patientinnen und Patienten 8 UMSETZUNG IN DER TELEMATIKINFRASTRUKTUR 9 Zentraler Versorgungsfachdienst in der TI 9 Zugriff für die beteiligten Praxen 11 TERMINVEREINBARUNG 13 Terminvereinbarung mit der Praxis 14 Terminvermittlung durch die 116117 14 Terminvereinbarung durch die überweisende Praxis 14 WEITERE AKTEURE UND ROLLEN 15 Systeme zur digitalen Bedarfseinschätzung und medizinischen Ersteinschätzung 15 Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen 15 Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen 15 Gesetzliche Krankenversicherungen 15 ERWEITERTE NUTZUNG DER INFRASTRUKTUR DER eÜBERWEISUNG 16 Nichtärztliche Gesundheitsberufe und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 16 NOTWENDIGE RECHTLICHE ANPASSUNGEN 16 ...

July 30, 2026

KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes auf ambulante Praxen in Deutschland; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im kommenden Jahr

KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes auf ambulante Praxen in Deutschland; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im kommenden Jahr Auswirkungen des Spargesetzes Seite 1 von 5 / KBV PraxisInfo Auswirkungen des Spargesetzes / Juli 2026 AUSWIRKUNGEN DES SPARGESETZES DAS BEDEUTEN DIE KÜRZUNGEN FÜR PRAXEN Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Einsparungen treffen den ambulanten Bereich hart. Allein im nächsten Jahr sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden; ab 2030 rund fünf Milliarden jährlich. Was das für die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet und welche Belastungen auf sie zukommen, fasst diese PraxisInfo zusammen. SO STARK SIND PRAXEN BETROFFEN Strikte Ausgabenbegrenzung Ein wesentlicher Teil der Einsparungen soll durch eine stärkere Budgetierung und Ausgabenbegrenzung erreicht werden. Die Vergütungszuwächse dürfen den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen. Konkret heißt das: Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden als die gesetzlichen Krankenkassen über die Beiträge ihrer Mitglieder einnehmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze der Steige- rungsrate gegenüber der Grundlohnrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt. Keine extrabudgetären Leistungen mehr Von der Deckelung der Ausgaben sind alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen betroffen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit zum festen Preis bezahlt werden, zum Beispiel ambu- lante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Diese extrabudgetären Leis- tungen werden bis auf wenige Ausnahmen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und unterliegen damit einer Mengenbegrenzung. Für die Praxen bedeutet das in der Konsequenz: Auch für diese bisher freien Leistungen gibt es zukünftig eine Mengenbegrenzung, jede Ausweitung darüber hin- aus geht zu ihren Lasten. Wegfall der TSVG-Vergütung Auch Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die über die 116117 zeitnah einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, werden nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereit- stellen. Auch die besondere Vergütung für den Hausarztvermittlungsfall sowie für die offene Sprech- stunde entfallen. Für die Praxen bedeutet der Wegfall der TSVG-Vergütung einen Honorarverlust von 1,64 Milliarden Euro jährlich. Mehrere Zuschläge und ePA-Vergütung gestrichen Auf der Sparliste stehen ferner Zuschläge für Hygiene sowie für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung für die elektronische Patientenakte (ePA) und die Beratung zur Organspende. Die Finan- zierung dieser Leistungen entfällt komplett. Außerdem enthält das Gesetz Vorgaben zur Absenkung der Bewertung bestimmter EBM-Leistungen. ...

July 30, 2026

KBV-Herbsttagung 2026 diskutiert Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung; Krisenvorsorge stärkt Versorgung unter Druck

KBV-Herbsttagung 2026 diskutiert Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung; Krisenvorsorge stärkt Versorgung unter Druck KBV-Herbsttagung 2026Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Dauer: Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Wie bleibt die ambulante Versorgung leistungsfähig, verlässlich und patientenorientiert? Die KBV-Herbsttagung 2026 bündelt zentrale Fragen des Gesundheitssystems: von der Sicherstellung von Versorgung zwischen Alltag und Krise über mögliche Formen von Navigation im Gesundheitswesen und zukunftsfähigen Kooperationsstrukturen bis zu modernen Versorgungskonzepte sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich. ...

July 30, 2026

Bayern Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026; Sätze bis zu 115,30 Euro

Bayern Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026; Sätze bis zu 115,30 Euro Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14-2026 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2026 507 Anhang 1 (zu § 3) Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen 1Vorbemerkungen: Innerhalb des durch den Richtwert angegebenen Zeitrahmens ist die Therapiemaßnahme durch­ zuführen sowie die Vor- und Nachbereitung inklusive Dokumentation der Therapiemaßnahme. 2Der Richtwert darf nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. 3Einige Maßnahmen sehen nach deren Durchführung eine Nachruhe vor. 4Der Zeitrahmen für die Nachruhe beträgt 20 bis 25 Minuten. Nr. Leistung beihilfefähiger Höchstbetrag in Euro Teil 1 Inhalation 1 Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung a) als Einzelinhalation 12,10 b) als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 4,80 c) als Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, je Teilnehmerin oder Teilnehmer 7,50 Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen Zusätze sind daneben gesondert beihilfefähig. 2 Radon-Inhalation a) im Stollen 14,90 b) mittels Hauben 18,20 Teil 2 Krankengymnastik, Bewegungsübungen 3 Physiotherapeutische Befundung und Berichte a) physiotherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 16,50 b) physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person 66,10 c) Physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal je Blankoverordnung 35,80 d) Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blankoverordnung 26,80 4 Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysiologischer Grundlage, Atemtherapie, einschließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert: 15 bis 25 Minuten 29,00 5 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage [KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)] bei zentralen Bewegungs­ störungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, als Einzelbehandlung, Richtwert: 25 bis 35 Minuten 46,00 6 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (KG-ZNS-Kinder nach Bobath, Vojta) bei zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Einzelbehandlung, Richtwert: 30 bis 45 Minuten 57,40 ...

July 30, 2026

KBV Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt; DiGA elektronisch verordnen möglich

KBV Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt; DiGA elektronisch verordnen möglich KBV - Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt Was Psychotherapeuten für die Verordnung von Leistungen wie Ergo- oder Soziotherapie wissen sollten, fasst ein Serviceheft der KBV zusammen. Es wurde jetzt aktualisiert und kann kostenfrei bestellt werden. Neu ist ein Kapitel zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen seit 2018 immer mehr Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. In dem Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen gibt es zu jeder dieser Leistungen Erläuterungen, wie diese verordnet werden können, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, was das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet und wie die Abrechnung der Leistung erfolgt. ...

July 30, 2026