Praxen in Deutschland verordnen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel privat; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im ambulanten Bereich.
Praxen in Deutschland verordnen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel privat; Rund drei Milliarden Euro Einsparungen im ambulanten Bereich. KBV - Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig Praxen dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ab sofort nur noch privat verordnen. Das sieht das seit heute geltende Spargesetz vor. Auch Cannabisblüten gehören nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte sollten dies beachten, um ein mögliches Regressrisiko zu vermeiden. ...