DEPV Stellungnahme zur Sicherung der Holzwärme im GModG in Deutschland; Öl- und Gasheizungen seit 2024 in Bio-Treppe einbeziehen
DEPV Stellungnahme zur Sicherung der Holzwärme im GModG in Deutschland; Öl- und Gasheizungen seit 2024 in Bio-Treppe einbeziehen Lobbyregister-Stellungnahme SG2608040003 von “Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV)” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 1 Seite ) Zu Regelungsvorhaben: Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG. ...