Gemeinde Naundorf förmliche Beteiligung am vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet Stauchitzer Straße im OT Reppen; Verfahren wiederholt wegen Umweltinfos fehlen
Gemeinde Naundorf förmliche Beteiligung am vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet Stauchitzer Straße im OT Reppen; Verfahren wiederholt wegen Umweltinfos fehlen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Naundorf Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen der Gemeinde Naundorf Aufgrund fehlender Angaben der umweltbezogenen Informationen in der Bekanntmachung zum 12.06.2026, ist der betreffende Verfahrensschritt zu wiederholen. Die Förmliche Beteiligung wird daher erneut bekannt gemacht. Stellungnahmen, welche bisher abgegeben worden sind, werden im Verfahren dennoch berücksichtigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 die Billigung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. ...