Gemeinderat Bad Waldsee beschließt 1. Änderung BW 124 Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord Bad Waldsee, südlich der B 30; Veränderungssperre außer Kraft.
Große Kreisstadt Bad Waldsee Landkreis Ravensburg
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Wald- see
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Bad Waldsee hat am 20.07.2026 für das Gebiet des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033), die 1. Ände- rung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee jeweils in der Fassung vom 04.05.2026 als Sat- zung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033)und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flä- chennutzungsplan entwickelt worden ist. Die für den Bereich erlassene Veränderungssperre vom 22.10.2025 tritt mit dieser Bekanntmachung automatisch außer Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter
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