Freistaat Sachsen senkt Zinssätze für das Förderprogramm Familienwohnen ab 19. August 2026 in Sachsen; 0,1–2,65% statt 3,15%

Freistaat Sachsen senkt Zinssätze für das Förderprogramm Familienwohnen ab 19. August 2026 in Sachsen; 0,1–2,65% statt 3,15% Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Ihre Ansprechpartnerin Annegret Fischer Durchwahl Telefon +49 351 564 50021 medien@smil.sachsen.de* 14.08.2026 Freistaat senkt Zinssätze für Familien zur Schaffung von Wohneigentum Ministerin Kraushaar: »Förderprogramm ‚Familienwohnen‘ bleibt auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv« Die Zinsen für Baunanzierungen sind zuletzt deutlich gestiegen und liegen aktuell bei rund 4,2 Prozent. Der Freistaat Sachsen reagiert darauf und senkt ab dem 19. August 2026 die Zinssätze im Förderprogramm »Familienwohnen« um 0,5 Prozentpunkte. Familien, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen, erhalten die Förderdarlehen damit je nach Konstellation künftig zu Zinssätzen zwischen 0,1 und maximal 2,65 Prozent – bisher lag die Obergrenze bei 3,15 Prozent. Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, erklärt: »Die Zinsen für Baukredite sind zuletzt deutlich gestiegen. Gerade für Familien mit niedrigerem Einkommen wird damit der Wunsch nach dem eigenen Zuhause immer mehr zum Problem. Darauf reagieren wir direkt, indem wir unsere Zinssätze senken. Wer jetzt einen Antrag stellt, erhält für das Förderdarlehen in Höhe von 80.000 Euro weiter bessere Konditionen, als der Markt sie bietet. So bleibt das Programm Familienwohnen auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv und gut aufgestellt.« Die Ministerin ergänzt: »Eigentum schafft Bindung und Verwurzelung mit der eigenen Region. Es gibt Sicherheit und ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Deshalb unterstützen wir über das Programm Familienwohnen vor allem Familien mit niedrigeren Einkommen dabei, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. In diesem Jahr stellt mein Haus dafür 55 Millionen Euro bereit.« Die Höhe der Zinsen für die Förderdarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren hängt von der konkreten Fallkonstellation ab: Die Zahl der Kinder im Haushalt, eine energetische Sanierung oder ein niedrigeres Haushaltseinkommen reduzieren die Zinssätze. Beispielsweise erhält eine Familie mit zwei Kindern, die eine Wohnung in Sachsen erwirbt und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Archivstr. 1 01097 Dresden https://www.smil.sachsen.de/ ...

August 14, 2026

Freistaat Sachsen senkt Zinssätze im Förderprogramm Familienwohnen in Sachsen; bis zu 5.000 Euro Zinsersparnis

Freistaat Sachsen senkt Zinssätze im Förderprogramm Familienwohnen in Sachsen; bis zu 5.000 Euro Zinsersparnis Freistaat senkt Zinssätze für Familien zur Schaffung von Wohneigentum Freistaat senkt Zinssätze für Familien zur Schaffung von Wohneigentum 14.08.2026, 15:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Ministerin Kraushaar: »Förderprogramm ‚Familienwohnen‘ bleibt auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv« Die Zinsen für Baufinanzierungen sind zuletzt deutlich gestiegen und liegen aktuell bei rund 4,2 Prozent. Der Freistaat Sachsen reagiert darauf und senkt ab dem 19. August 2026 die Zinssätze im Förderprogramm »Familienwohnen« um 0,5 Prozentpunkte. Familien, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen, erhalten die Förderdarlehen damit je nach Konstellation künftig zu Zinssätzen zwischen 0,1 und maximal 2,65 Prozent – bisher lag die Obergrenze bei 3,15 Prozent. ...

August 14, 2026

Stadtrat öffentliche Sitzung Stadthalle Katharina-Saal in Zerbst 26.08.2026 17:00 Uhr; Dauerhafte Einführung SpeechMind für alle Gremien-Sitzungen ab sofort

Stadtrat öffentliche Sitzung Stadthalle Katharina-Saal in Zerbst 26.08.2026 17:00 Uhr; Dauerhafte Einführung SpeechMind für alle Gremien-Sitzungen ab sofort SessionNet | Stadtrat - 26.08.2026 - 17:00 Uhr - Stadthalle, Katharina-Saal Stadtrat - 26.08.2026 - 17:00 Uhr - Stadthalle, Katharina-Saal Ö 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit Ö 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Ö 4 Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung des Stadtrates am 01.07.2026 ...

August 14, 2026

Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle» Lyss; Inkrafttreten am 13. August 2026

Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle» Lyss; Inkrafttreten am 13. August 2026 Gemeinde Lyss » Baupublikation Altersheim - Untere Mühle Änderung Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle» Genehmigung und Inkraftsetzung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Lyss am 15. Dezember beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 12. Juni 2026 genehmigt. ...

August 14, 2026

Stadt Osnabrück präsentiert neue Grüne-Finger-Charta im Friedenssaal; Schützt 13 Grünkorridore dauerhaft

Stadt Osnabrück präsentiert neue Grüne-Finger-Charta im Friedenssaal; Schützt 13 Grünkorridore dauerhaft 100 Jahre „Grüne Finger“: Stadt Osnabrück feiert neue Charta im Friedenssaal – Stadt Osnabrück 100 Jahre „Grüne Finger“: Stadt Osnabrück feiert neue Charta im Friedenssaal Mit einem Festakt im Friedenssaal des Rathauses hat die Stadt Osnabrück am Donnerstag, 13. August, das 100-jährige Bestehen ihres Freiraumsystems gefeiert und die neue Grüne-Finger-Charta präsentiert. Das vom Rat beschlossene Regelwerk dient als Selbstverpflichtung von Politik und Verwaltung, die 13 charakteristischen Grünkorridore als Fundament einer klimaresilienten Stadtentwicklung dauerhaft zu schützen, zu sichern und weiterzuentwickeln. ...

August 14, 2026

Landeshauptstadt Dresden plant Kipsdorfer Straße, zwischen Altenberger Straße und Schulcampus Tolkewitz, Fahrradstraße; Linie 87 seit 01.01.2026 gekürzt

Landeshauptstadt Dresden plant Kipsdorfer Straße, zwischen Altenberger Straße und Schulcampus Tolkewitz, Fahrradstraße; Linie 87 seit 01.01.2026 gekürzt Landeshauptstadt Dresden Radroute Dresden Ost Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Juni 2026 Radroute Ost - Gesamtprojekt Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Folie 2 Abschnitt Mitte abgeschlossen Abschnitt Ost 2026 Abschnitt West abgeschlossen Herleitung der Route ◼Fokus auf zusammenhängende Routen in Nebenstraßen ◼Verbindung zwischen einwohnerstarken Stadtteilen ◼Viele Wohnungen, Arbeitsplätze, Schulen, Freizeiteinrichtungen Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Folie 3 ...

August 14, 2026

Die Einwohnerversammlung am 27.08.2026 um 19:00 Uhr im POMM 91; Ratsversammlung prüft Anregungen in nächster Sitzung.

Die Einwohnerversammlung am 27.08.2026 um 19:00 Uhr im POMM 91; Ratsversammlung prüft Anregungen in nächster Sitzung. EV 26/02 Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Es findet eine Einwohnerversammlung am Donnerstag, 27.08.2026 um 19:00 Uhr, im POMM 91 statt. Tagesordnung: 1 Eröffnung der Einwohnerversammlung und Begrüßung durch den Bürgervorsteher 2 Austausch zur Stadtentwicklung Informieren Sie sich an Thementischen zu nachfolgenden Projekten und kommen Sie gerne mit uns in den Austausch Entwicklung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik Meldorf Ortskernentwicklung Uetersener Straße (von der Esinger Straße bis zur Willy- Meyer-Straße) Tornesch - Am See Weitere Entwicklung der Stadt Tornesch. Soll Tornesch noch weiter wachsen? 3 Anregungen und Vorschläge ...

August 14, 2026

RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung Bebauungsplanes Nr. 561 zur Errichtung eines Solardaches am RVZ-Praxisgelände Ringstraße Innenstadt; Öffentlichkeitsbeteiligung §3(2) im Internet

RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung Bebauungsplanes Nr. 561 zur Errichtung eines Solardaches am RVZ-Praxisgelände Ringstraße Innenstadt; Öffentlichkeitsbeteiligung §3(2) im Internet Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

August 14, 2026

Stadt Freiburg Einführung des Förderprogramms GebäudeGrün hoch³ in Freiburg; größerer Klimaeinfluss je mehr Gebäude grün werden

Stadt Freiburg Einführung des Förderprogramms GebäudeGrün hoch³ in Freiburg; größerer Klimaeinfluss je mehr Gebäude grün werden Förderprogramm GebäudeGrün hoch³ Dachbegrünung | Fassadenbegrünung | Entsiegelung Grüne Dächer | Fassaden | Höfe für Freiburg • Für Immobilienbesitzer_innen und WEGs • Für Mieter_innen und -gemeinschaften • Für kleine und mittlere Unternehmen • Für Projektentwickler_innen 2 Vorwort der Umweltbürgermeisterin Klimaanpassung in der Stadt Die Zeichen stehen auf Grün Gebäudebegrünung Machen Sie mit! Dachbegrünung Ihr Dach blüht auf Fassadenbegrünung Ihre Fassade trägt grün Entsiegelung Ihr Hof wagt den Aufbruch Kalkulationsbeispiele Förderung, die sich rechnet Referenzprojekte Ideen für Ihr grünes Gebäude Impressum Herausgeberin Stadt Freiburg im Breisgau Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg im Breisgau www.freiburg.de Texte: Frank Sicklinger Layout & Satz: Pfeffer & Stift Fotos/Bildnachweis Die Bildrechte liegen – sofern nicht anders angegeben – beim Bundesverband Gebäude- Grün e. V. (BuGG), Dr. Gunter Mann Abweichende Bildrechte: S. 4 © Stadt Freiburg, Stadtplanungsamt • S. 10 © Ildigo, Pixabay • S. 11 oben © Stadtplanungsamt Stadt Freiburg, Sibylle Spillmann • S. 14/15 unten © agfapaperla- punta, iStockphoto • S. 15 oben re. © René Notenbomer, Adobe Stock Inhalt 3 4 5 ...

August 14, 2026

Stadt Freiburg fördert Holzbau im Stadtgebiet Freiburg; Regionalbonus erhöht Zuschuss auf 1,20 €/kg

Stadt Freiburg fördert Holzbau im Stadtgebiet Freiburg; Regionalbonus erhöht Zuschuss auf 1,20 €/kg Anlage 2 zur DRUCKSACHE G-19/144 Richtlinie zum Förderprogramm Holzbau der Stadt Freiburg Inhalt Allgemeine Grundsätze Zweck der Förderung Was wird gefördert? Fördersätze Antragsberechtigung Fördermindestgrenzen und Förderhöchstgrenzen Wie wird ein Antrag gestellt? Allgemeine Anforderungen Widerrufsmöglichkeiten Hinweise zum Steuerrecht Inkrafttreten Zweck der Förderung Die Stadt Freiburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für Aufstockungen und Anbauten auf bzw. an bestehende Gebäude sowie für Neubauten in Holzbauweise im Stadtgebiet der Stadt Freiburg. Die Förderung ist gekoppelt an die Anzahl der neu geschaffenen Wohneinheiten. Förderzweck ist der Einsatz von nachwachsenden, Kohlenstoff speichernden Baustoffen aus regionaler oder zertifizierter Herkunft. Die Nutzung von Holz als Bau- und Werkstoff leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Dieser ergibt sich aus der Bindung von Kohlenstoff beim Baumwachstum und der langfristigen Speicherung in langlebigen Holzprodukten sowie durch die Substitution von energieintensiven Rohstoffen (wie etwa Stahl, Beton, Kunststoff). Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes sollen dabei nur Rohstoffe gefördert werden, die keine langen Transportwege erfordern oder aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Weiterhin soll durch die Förderung auch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Stadtgebiet unterstützt werden. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Sind die bereitgestellten Mittel verbraucht, so kann keine Förderung gewährt werden. Die Kommunalfördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. ...

August 14, 2026