Stadt Freiburg fördert Holzbau im Stadtgebiet Freiburg; Regionalbonus erhöht Zuschuss auf 1,20 €/kg
Stadt Freiburg fördert Holzbau im Stadtgebiet Freiburg; Regionalbonus erhöht Zuschuss auf 1,20 €/kg Anlage 2 zur DRUCKSACHE G-19/144 Richtlinie zum Förderprogramm Holzbau der Stadt Freiburg Inhalt Allgemeine Grundsätze Zweck der Förderung Was wird gefördert? Fördersätze Antragsberechtigung Fördermindestgrenzen und Förderhöchstgrenzen Wie wird ein Antrag gestellt? Allgemeine Anforderungen Widerrufsmöglichkeiten Hinweise zum Steuerrecht Inkrafttreten Zweck der Förderung Die Stadt Freiburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für Aufstockungen und Anbauten auf bzw. an bestehende Gebäude sowie für Neubauten in Holzbauweise im Stadtgebiet der Stadt Freiburg. Die Förderung ist gekoppelt an die Anzahl der neu geschaffenen Wohneinheiten. Förderzweck ist der Einsatz von nachwachsenden, Kohlenstoff speichernden Baustoffen aus regionaler oder zertifizierter Herkunft. Die Nutzung von Holz als Bau- und Werkstoff leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Dieser ergibt sich aus der Bindung von Kohlenstoff beim Baumwachstum und der langfristigen Speicherung in langlebigen Holzprodukten sowie durch die Substitution von energieintensiven Rohstoffen (wie etwa Stahl, Beton, Kunststoff). Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes sollen dabei nur Rohstoffe gefördert werden, die keine langen Transportwege erfordern oder aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Weiterhin soll durch die Förderung auch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Stadtgebiet unterstützt werden. Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Sind die bereitgestellten Mittel verbraucht, so kann keine Förderung gewährt werden. Die Kommunalfördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. ...