Stadt Köln Aktionstag Heizkeller der Zukunft Wärmeplanung am 9. Mai 2026 in Köln, Rolshover Str. 15; erste von 16 NRW-Aktionstagen.

Stadt Köln Aktionstag Heizkeller der Zukunft Wärmeplanung am 9. Mai 2026 in Köln, Rolshover Str. 15; erste von 16 NRW-Aktionstagen. Stadt informiert zur Wärmeplanung - Stadt Köln Donnerstag, 30. April 2026, 11:30 Uhr April 2026Aus Ämtern und Stadtbezirken April 2026Stadt informiert zur WärmeplanungAktionstag “Heizkeller der Zukunft” und Beratungsangebote rund um die Energiewende April 2026Jahresbericht Mobiler Medizinischer DienstFast 10.000 Behandlungskontakte – Zahl steigt um rund 20 Prozent zum Vorjahr an April 2026Baustellen in den Stadtteilen ...

April 30, 2026

BFW Newsroom Mietmarkt Q1 2026 unmöblierte Bestandswohnungen Deutschland; Leipzig minus 54,9 Prozent seit 2019

BFW Newsroom Mietmarkt Q1 2026 unmöblierte Bestandswohnungen Deutschland; Leipzig minus 54,9 Prozent seit 2019 BFW Newsroom - Mietmarkt Q1 2026: Wie schnell wird unmöblierter Wohnraum im Bestand vermietet? Mietmarkt Q1 2026: Wie schnell wird unmöblierter Wohnraum im Bestand vermietet? Für Investoren, Projektentwickler und Bestandshalter ist die Vermarktungsdauer ein zentraler Frühindikator: Sie zeigt nicht nur die Nachfrage, sondern auch, wie angespannt ein Markt tatsächlich ist. Die aktuelle GeoMap-Analyse verdeutlicht, wie sich die Vermarktungsdauer von unmöblierten Bestandswohnungen in Deutschland entwickelt hat und wie stark sich regionale Unterschiede ausprägen. Besonders auffällig ist die räumliche Konzentration – nicht nur bei den stärksten Rückgängen, sondern auch bei den kürzesten Vermarktungsdauern im Q1 2026: Ein Großteil dieser Regionen liegt in Baden-Württemberg, was auf eine hohe Nachfrage und beschleunigte Marktaufnahme hindeutet. Unter den deutschen Metropolen weist Stuttgart mit rund 15 Tagen die kürzeste Angebotsdauer auf. In Leipzig hat sich die Vermarktungsdauer seit 2019 von rund 47 auf etwa 21 Tage reduziert (minus 54,9 Prozent) und damit stärker verändert als in jeder anderen Metropole. ...

April 30, 2026

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen BFW Newsroom - BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen Der BFW hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme in die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts (BauGB‑Novelle) eingebracht. Nach derzeitigem Stand strebt die Bundesregierung an, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen. Der Gesetzentwurf enthält Ansätze zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Hierzu zählen längst überfällige Regelungen zur Digitalisierung und Vereinfachungen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können im Ergebnis zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren beitragen. ...

April 30, 2026

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben BFW Newsroom - Kabinett beschließt „Mietrecht II“ - Eckpunkte und Ausblick Kabinett beschließt „Mietrecht II“ – Eckpunkte und Ausblick News 29.04.2026 Franco Höfling Justiziar Leiter Recht Indexmiete Kurzzeitvermietung Mietrecht Mietrecht II Schonfristzahlung möblierter Wohnraum Der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn‑ und Geschäftsraummietrechts („Mietrecht II“ ) greift einige zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeanhörung auf. In mehreren besonders praxisrelevanten Bereichen, wie bei der Indexmiete, der Kurzzeitvermietung und der Vermietung von möbliertem Wohnraum finden sich nun etwas differenziertere Regelungen, die das ursprünglich vorgesehene Maß an Regulierung abmildern. Das ist tendenziell positiv. An der Grundsatzkritik des BFW ändert sich jedoch nichts. Wie geht es weiter? Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause, spätestens Anfang Juli, abgeschlossen werden. Der BFW wird das Verfahren weiterhin konstruktiv kritisch begleiten und sich für weitere investitionsfreundliche Verbesserungen einsetzen. Im Folgenden ein Zwischenstand: Kurzzeitvermietung: Sechs Monate mit begrenzter Verlängerungsoption auf 8 Monate. Der Ausnahmetatbestand der Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“ wird in § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E erstmals gesetzlich zeitlich konkretisiert. Künftig gilt die Ausnahme, wenn Wohnraum „für einen besonderen vorübergehenden Bedarf für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angemietet wird“. Zugleich enthält der überarbeitete Gesetzentwurf eine praxisrelevante Öffnung: Ergibt sich nach Mietbeginn ein weiterhin vorübergehender, aber längerer Bedarf, kann das Mietverhältnis einmalig auf insgesamt bis zu acht Monate verlängert werden. Möblierter Wohnraum: Zeitwert als Maßstab, höhere Pauschale und Heilungsregelung. Mit dem neuen § 556d Absatz 1a BGB-E wird klargestellt, dass bei möbliertem Wohnraum ein gesonderter Möblierungszuschlag zulässig ist. Dieser gilt als angemessen, wenn er „monatlich höchstens 1 Prozent des durch Schätzung ermittelbaren Zeitwertes der Einrichtungsgegenstände“ beträgt. Mit dieser nunmehr eingefügten Berechnungshilfe soll die praktische Umsetzung vereinfacht werden. Für voll ausgestatteten Wohnraum gilt eine regelmäßige Angemessenheitsvermutung bis zu 10 Prozent der unmöblierten Miete. Im Vorentwurf lag die Regelvermutung bei lediglich 5 %. Flankierend wird in § 556d Absatz 1b BGB-E eine Auskunftspflicht eingeführt. Wird der Möblierungszuschlag nicht rechtzeitig offengelegt, gilt der Wohnraum bei der Mietpreisprüfung als unmöbliert. Positiv ist jedoch, dass nun ausdrücklich eine Heilungswirkung aufgenommen wurde. Nach Nachholung der Auskunft endet diese Rechtsfolge nach zwei Jahren. Indexmiete: Kappung in Höhe von 3 % mit Öffnung. Besonders relevant für die wirtschaftliche Tragfähigkeit langfristiger Mietverhältnisse ist die Neuregelung der Indexmiete. Nach dem neuen § 557b Absatz 4 BGB‑E gilt: „Übersteigt die jährliche Indexveränderung 3 Prozent, bleibt die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils bei der Berechnung der Mietanpassung unberücksichtigt. Die Regelung greift ausschließlich in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung, die von den Ländern per Rechtsverordnung bestimmt werden können. Es ist also in den Ländern eine separate Rechtsverordnung für Indexmieten erforderlich. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde damit die Kappung auf 3,0 Prozent abgesenkt, jedoch kombiniert mit einer Öffnung nach oben, wonach die Hälfte der darüberhinausgehenden Inflation als Wertsicherung bei der Mietanpassung angesetzt werden kann. Damit bleibt die Indexmiete als Instrument grundsätzlich erhalten. Höhere inflationsbedingte Ausschläge werden jedoch gedämpft. Schonfristzahlung: Einmalige Erweiterung auf ordentliche Kündigung. Unverändert aus dem Referentenentwurf übernommen wurde die Erweiterung der Schonfristzahlung. Künftig führt die vollständige Begleichung der Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit nicht nur zur Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sondern einmalig auch zur Unwirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen: Franco Höfling E-Mail Kontakt Diskutieren Sie mit uns auf Social Media! facebook ...

April 30, 2026

Ausschuss für Arbeit und Soziales 29. Sitzung am 6. Mai 2026, Paul-Löbe-Haus, Berlin; Fleischindustrie unter Beobachtung wegen Ausbeutung

Ausschuss für Arbeit und Soziales 29. Sitzung am 6. Mai 2026, Paul-Löbe-Haus, Berlin; Fleischindustrie unter Beobachtung wegen Ausbeutung Tagesordnung der 29. Sitzung am 6. Mai 2026 Wahlperiode Ausschuss für Arbeit und Soziales Wahlperiode Seite 1 von 3 Mitteilung Berlin, den 30. April 2026 Die 29. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet statt am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, 9.30 Uhr Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: 4.900 Sekretariat Telefon: +49 30 - 227 32487 E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de Sitzungssaal Telefon: +49 30 - 227 33308 ...

April 30, 2026

Ulf Kämpfer erklärt Tag der Arbeit in Schleswig-Holstein; DGB ruft landesweit zu Kundgebungen und Demonstrationen auf

Ulf Kämpfer erklärt Tag der Arbeit in Schleswig-Holstein; DGB ruft landesweit zu Kundgebungen und Demonstrationen auf Dein Beitrag hilft uns April 2026, 13:40 Uhr am 30. April 2026, 13:40 Uhr Zum 1. Mai: Für gute Arbeit, soziale Sicherheit, Zusammenhalt Zum Tag der Arbeit am 1. Mai erklärt der Landesvorsitzende der SPD Schleswig-Holstein Ulf Kämpfer: „Der 1. Mai steht für Solidarität, Respekt und den Kampf für starke Arbeitnehmer*innenrechte. Für uns ist der 1. Mai einer der wichtigsten Tage des Jahres für soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Beschäftigte haben die Krisen der vergangenen Jahre nicht verursacht. Sie halten unser Land am Laufen. In den Betrieben, im Handwerk, in den Krankenhäusern, in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich. Sie schaffen Wohlstand und sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das verdient Respekt, Sicherheit und faire Bedingungen. ...

April 30, 2026

Rat der Gemeinde Wickede beschließt Bebauungsplan Nr. 69 'Ortskern Wickede' in Wickede; öffentliche Auslegung

Rat der Gemeinde Wickede beschließt Bebauungsplan Nr. 69 ‘Ortskern Wickede’ in Wickede; öffentliche Auslegung Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

April 30, 2026

Stadtteilbeirat Sandheide – nächste öffentliche Sitzung – Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürgerdialog mit Bürgermeister Schultz am 15.05.2026

Stadtteilbeirat Sandheide – nächste öffentliche Sitzung – Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürgerdialog mit Bürgermeister Schultz am 15.05.2026 Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

April 30, 2026

Stadtteilbeirat Sandheide öffentliche Sitzung, Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürger sprechen mit Bürgermeister Schultz am 15.05.2026.

Stadtteilbeirat Sandheide öffentliche Sitzung, Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürger sprechen mit Bürgermeister Schultz am 15.05.2026. Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

April 30, 2026

Stadtteilbeirat Sandheide, nächste öffentliche Sitzung am 13.05.2026 im Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürgerdialog mit Bürgermeister am 15.05.2026

Stadtteilbeirat Sandheide, nächste öffentliche Sitzung am 13.05.2026 im Cube am Sandheider Markt, Brechtstraße 8, 40699 Erkrath; Bürgerdialog mit Bürgermeister am 15.05.2026 Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

April 30, 2026