Gemeinde Himmelstadt beantragt Einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg; Baugenehmigung bleibt acht Jahre gültig.
Gemeinde Himmelstadt beantragt Einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg; Baugenehmigung bleibt acht Jahre gültig. Pressestelle Dienstgebäude Telefon Telefax E-Mail RiVG Kreiselmeier RiVG Dr. Henke RiinVG Fabisch Burkarderstraße 26 97082 Würzburg 0931/41995-555 0931/41995-299 presse@vg-w.bayern.de www.vg-w.bayern.de Pressemitteilung Würzburg, 29.07.2026 VG Würzburg: Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft bleibt erfolglos Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit Beschluss vom 29. Juli 2026 (W 5 S 26.1436) den Antrag der Gemeinde Himmelstadt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 100 Flüchtlinge abgelehnt. ...