Kantone erhalten mehr Spielraum bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; Ab März 2027 eigenständige Festlegung eigener Unterstützungsstandards
Kantone erhalten mehr Spielraum bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz; Ab März 2027 eigenständige Festlegung eigener Unterstützungsstandards Mehr Spielraum für Kantone bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Mehr Spielraum für Kantone bei Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S Bern, 12.08.2026 — Die Kantone sollen mehr Spielraum bekommen bei der Festsetzung der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Dazu will der Bundesrat die Asylverordnung 2 anpassen. An seiner Sitzung vom 12. August hat er die Vernehmlassung gestartet. ...